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Altersdiskriminierung in der KFZ-Versicherung - Ein Etappenerfolg konnte erzielt werden

28.03.201915:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Altersdiskriminierung in der KFZ-Versicherung - Ein Etappenerfolg konnte erzielt werden
Die Alterszuschläge reichen bei einigen KFZ-Versicherern bis ca. 100 %
Die Alterszuschläge reichen bei einigen KFZ-Versicherern bis ca. 100 %

(openPR) Am 15.9.2015 wurde von mir eine Petition gegen die Altersdiskriminierung eingereicht, welche eine entscheidende, wie finanzielle, Bedeutung für etwa 9,7 Millionen KFZ-Halter in Deutschland hat. Nach knapp dreieinhalb Jahren und weiteren Petitionen haben die Abgeordneten sich am 13.2.19 zu einer Entscheidung durch gerungen.



Der Petitionsausschuss fordert jetzt mehr Transparenz bei der Festlegung der zu zahlenden KFZ-Prämie, um einer willkürlichen Diskriminierung vorzubeugen. Hierzu wurde eine Petition vom Bundestag an das Bundesministerium der Finanzen gerichtet.

Nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Beschlusspunkte des Petitionsausschusses:

• Mit der Petition wird eine Altersdiskriminierung der Versicherungsgesellschaften bei der Kraft-fahrzeugversicherung beanstandet.
• Im Wesentlichen wird zur Begründung ausgeführt, dass Millionen von Menschen seit Jahren unverhältnismäßig hohe Prämien in der KFZ-Versicherung zahlen müssten.
• Kein Versicherungsnehmer kann erkennen, wie sich seine Prämie errechnet. Das liegt daran, dass die KFZ-Versicherer ihre Schadensfälle selbst auswerten und danach ihre Prämien kalkulieren.
• Die Stellungnahme der Bundesregierung konnte den Petitionsausschuss nicht überzeugen.
• Es sollte nach Auffassung des Petitionsausschusses gesetzliche Regelungen entwickelt werden, welche die Risikobewertungen in Zukunft auf unabhängigen Daten basieren.
• Ausdrücklich stimmte der Ausschuss den Petenten zu, dass die in Frage kommenden Datensätze nicht von den Versicherungen selbst kommen dürfen.
• Für die Prämiengestaltung sollten transparente Regelungen geschaffen werden, die die KFZ-Assekuranz zu mehr Transparenz verpflichtet. Der Versicherte muss deutlich erkennen können, wie sich die Höhe der Prämie zusammensetzt. 
• Gesetzliche Regelungen sollten die vorstehenden Punkte regeln, um damit eine unberechtigte Diskriminierung zu verhindern.

Die bisherigen Stellungnahmen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht überzeugten den Petitionsausschuss nicht, der ausführte: Es sollten vielmehr gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die vorsehen, dass die Risikobewertung der Versicherten künftig auf unabhängigen Daten basiert. Es könne nicht sein, dass die entsprechenden Datensätze aus der Versicherungswirtschaft selbst stammen, heißt es in der Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag.

Daher sei es erforderlich, Regelungen zu schaffen, die die Versicherungswirtschaft zu mehr Transparenz bei der Prämiengestaltung verpflichten. Die Versicherten müssten erkennen können, wie sich die Höhe der Prämie zusammensetzt, schreiben die Abgeordneten des Petitionsausschusses der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist gehalten die Anfrage des Parlaments innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses wird mir die Antwort der Bundesregierung zur Kenntnis weiterleiten.

Der Beschluss des Petitionsausschusses vom 13.2.19 und die Überweisung an den Deutschen Bundestages am 21.2.19 an die Bundesregierung ist nur ein Teilerfolg, so dass die Angelegenheit weiter sorgfältig beobachtet und konstruktiv begleitet wird.

PS: Weitere Hinweise zu diesem Thema können ebenfalls meiner Facebookseite 
https://www.facebook.com/ altersdiskriminierung66/ entnommen werden.

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