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Dr. Frank Brodehl (AfD): "Die Duldung von Antifa-Werbung an Schulen verstößt gegen das Neutralitätsgebot"

19.03.201914:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): "Die Duldung von Antifa-Werbung an Schulen verstößt gegen das Neutralitätsgebot"
Dr. Frank Brodehl , bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag
Dr. Frank Brodehl , bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag

(openPR) Dr. Frank Brodehl anlässlich der Antifa-Propaganda an der Ida-Ehre-Schule in Hamburg:

„Jede Duldung von Antifa-Werbung an einer Schule muss dienstrechtlich geahndet werden“

Kiel, 19. März 2019 An der Ida-Ehre-Schule in Hamburg hat die vom Verfassungs-schutz beobachtete Gruppierung „Antifa Altona Ost“, die Gewalt als legitimes Mittel „gegen Rechts“ ansieht, offen Werbung betrieben. Die Hamburger AfD-Fraktion, die über ihr Meldeportal darauf aufmerksam wurde, hat den Fall der zuständigen Schulaufsicht gemeldet – worauf diese umgehend reagiert hat. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Wenn die heute veröffentlichten Vorfälle an der Ida-Ehre-Schule in Hamburg zutreffen, hat die dortige Schulleitung geduldet, dass die linksextreme Gruppierung „Antifa Altona Ost“ auf dem Schulgelände offen Werbung betreibt. Dies wäre der wohl größte Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot, den es an einer öffentlichen Schule in Deutschland bislang gegeben hat.

Genau deshalb muss dieser Verstoß nicht nur lückenlos aufgeklärt werden – er bedarf auch dienstrechtlicher Konsequenzen. Denn wenn eine Schulleitung es zulässt, dass extremistisches Gedankengut – egal ob von links, rechts oder von religiöser Seite – von einer Schulleitung geduldet und den Schülern damit als legitim vermittelt wird, ist dies ein massiver Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, dem jede Schule verpflichtet ist.

Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorbereitet. Denn ein solches Verfahren klärt eindeutig, welche Verstöße gegen das Dienst- und Schulrecht konkret begangen wurden, wer dies zu verantworten hat und wie dies zu ahnden ist.

Die Vorfälle an der Ida-Ehre-Schule in Hamburg werfen gleichzeitig die Frage auf, ob in Schleswig-Holstein bereits ähnliche Fälle gemeldet wurden und wie die Bildungsministerin als Leiterin der obersten Schulaufsichtsbehörde darauf reagiert hat.

Unabhängig davon, wie die Antwort hierauf lautet, steht heute schon fest, dass das Neutralitätsgebot offensichtlich nicht an allen Schulen hinreichend beachtet wird. Die AfD-Fraktion ermutigt deshalb nochmals alle Schüler und Eltern, die meinen, Verstöße gegen das Neutralitätsgebot an ihrer Schule zu beobachten, diese zunächst dem zuständigen Klassen- oder Vertrauenslehrer, dann der Schulleitung und schließlich der Schulauf-sichtsbehörde oder dem Bildungsministerium zu melden.

Sollte dies erfolglos bleiben oder die Einhaltung des üblichen Beschwerdeweges für die Betroffenen aus Sorge vor persönlichen Nachteilen nicht in Frage kommen, nimmt die AfD-Fraktion auch weiterhin gerne konkrete Hinweise entgegen, die wir dann an die Bildungsministerin zur Klärung weiterleiten.

Die Neutralität des Staates in weltanschaulichen und parteipolitischen Fragen ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut, das nur geschützt werden kann, wenn alle Betrof-fenen daran mitwirken. Wir als Fraktion werden auch in Zukunft unseren Beitrag dazu leisten.“



Weitere Informationen:

• Diese Pressemitteilung im Original:
http://www.ltsh.de/presseticker/2019-03/19/12-33-25-7df7/PI-XJDThX33-afd.pdf

• Hamburger-Abendblatt-Artikel „Linksextremisten agieren ungestört an Schule“ vom 19. März 2019:

https://www.abendblatt.de/hamburg/article216696081/Linksextremisten-betreiben-ungestoert-Propaganda-an-Schule.html

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