(openPR) Artikel 43 des Geldwäschegesetzes (GwG) regelt die Anzeige von Verdachtsfällen. Was aber genau ist ein Geldwäsche-Verdachtsfall? Und welche Schritte sind in diesem Fall erforderlich? Die Teilnehmer lernen nach einer Einführung in die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundlagen insbesondere die Methodik der Fallbearbeitung kennen.
Beide Seminarleiter verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Geldwäsche-Bekämpfung. Sie führen in die Tipps und Tricks der Verdachtsfallbearbeitung ein. Insbesondere profitieren die Teilnehmer auch durch den "Workshop Fallbearbeitung", der einen Seminarschwerpunkt bildet. Hier kann das zuvor Erlernte direkt an Praxisbeispielen angewandt. Dadurch gelingt der "Theorie-in-Praxis-Transfer" ganz leicht. Abgerundet wird das Seminar am Nachmittag mit der Vorstellung einiger aktueller Praxisfälle.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/aufbau-seminar-fuer-geldwaesche-beauftragte-professionelle-verdachtsfallbearbeitung
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