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InterHypo Suisse GmbH hat bedenken - Erfahrungen über die Revision des SchKG

(openPR) Das Schweizer Finanzunternehmen InterHypo Suisse GmbH aus Zug begrüsst es, dass die 500 Betreibungsämter in der Schweiz mit Wirkung vom 1. Januar 2019 qua parlamentarischer Initiative angehalten sind, keine Auskunft mehr an Dritte über „ungerechtfertigte Betreibungen“ zu erteilen. Doch das Unternehmen denkt weiter. Schuldnern auf eine Art und Weise zu helfen, dass sie den Zahlungsforderungen auch ohne Inkasso und Betreibungen nachkommen können, ist der Kern des Customer First Geschäftsmodells der InterHypo Suisse. 

InterHypo Suisse macht, was Bundesrat an Neuerungen für SchKG fordert

Bereits im März 2018 hatte der Bundesrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei verschuldeten Privatpersonen erkannt. Nach geltendem Recht hätten sie keine Möglichkeit, sich nachhaltig zu sanieren. Hier müsse das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes angepasst werden: mit der Möglichkeit einer Verbindlicherklärung von privaten Nachlassverträgen – Schuldner mit regelmässigem Einkommen sollen sich damit wieder schneller stabilisieren können. Für verschuldete Privatpersonen mit geringem Einkommen soll ein gesetzliches Abschöpfungsverfahren mit anschliessender Restschuldbefreiung möglich werden. Die InterHypo Suisse ist bereits in dieser Richtung tätig. Die Unternehmung vermittelt verschuldeten Privatpersonen nachhaltige Finanzsanierungslösungen. 

Schulden- und Finanzsanierung – ein wachsender Bedarfsmarkt

Erfahrungen zufolge wächst der Bedarf an speziellen Finanzdienstleistungen. Allein in 2018 waren in der Schweiz rund 517.960 Privatpersonen verschuldet. Düster sieht es auch bei Sozialhilfebezügern aus. Rund zwei Drittel sind verschuldet und leben am Existenzminimum. Die „reiche Schweiz“ gibt in Sachen strukturierter Entschuldungsverfahren und Finanzmanagement kein allzu gutes Bild ab. Rund 14 Prozent der Bevölkerung geben regelmässig ihr gesamtes Einkommen aus, rund vier Prozent leben über ihre Verhältnisse und pro Kopf liegt die Verschuldung bei über 100‘000 Franken. Die jüngste Erhebung des Bundesamtes für Statistik verzeichnet 2 930 009 Zahlungsbefehle (2017) und 1 710 834 Pfändungen (2017). Jede vierte Betreibung erfolgt wegen Steuerschulden. 

Betreibung allein löst keine Finanzprobleme

Die Betreibung als legitimes Mittel des SchKG stösst nach Erfahrungen der InterHypo Suisse GmbH in der Praxis nicht selten an die Grenze der moralischen Legitimität. Inkassofirmen nutzen sie als Druckmittel bei Verzugsschäden. Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt für fünf Jahre sichtbar und bringt für die Betroffenen Nachteile gegenüber Vermietern, Banken und bei Leasinggeschäften. Ein kleiner Erfolg im Konsumentenschutz: Ab sofort dürfen Betreibungsämter keine Auskunft mehr über „ungerechtfertigte Betreibungen“ an Dritte erteilen. Dennoch sitzt der Gläubiger am längeren Hebel, wenn er bei erhobenem Rechtsvorschlag des Schuldners fristgemäss nachweisen kann, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat. Das Auskunftsrecht an Dritte bleibt dann bestehen. Ein nur fadenscheiniger Konsumentenschutz aus Sicht der InterHypo Suisse.

Customer First – Schuldner zu Zahlungsleistungen befähigen

Gemäss ihrer Customer First Philosophie, sollte der Schuldner noch vor Initiierung und Inkraftsetzung von Betreibungsverfahren die Möglichkeit haben, diese abzuwenden. Die Betreibung als Mittel der Geltendmachung und Eintreibung von fälligen Zahlungen und Schulden, hilft den wenigsten Schuldnern, die in den meisten Fällen nicht über die liquiden Mittel oder das nötige Budgetmanagement-Know-how verfügen, den Zahlungsbefehl Folge zu leisten. Die Finanzsanierung der InterHypo Suisse ermöglicht dem Schuldner, Zahlungen an den Gläubiger zu leisten und Inkassomassnahmen zuvorzukommen. Individuelle Finanz- und Tilgungspläne sind ein

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