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Grunderwerbsteuer senken, statt Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf– so will es die Union

03.09.201810:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Grunderwerbsteuer senken, statt Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf– so will es die Union

Im Jahr 2015 wurde in Deutschland im Immobilienrecht das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Mitwohnungen eingeführt. Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD) möchte dieses Prinzip auf Immobilienverkäufe ausweiten. Die Union würde dagegen lieber die Grunderwerbsteuer senken. Ist sich die GroKo auch beim Maklerrecht denn nie einig?



Hohe Nebenkosten beim Immobilienkauf

Wer eine neue Bleibe sucht, der muss dafür in der Regel einen Makler in Anspruch nehmen. Bei dem Immobilienkauf zählen Maklergebühren zu den Kaufnebenkosten. Durch die in den letzten Jahren stark angestiegenen Preise für Häuser und Wohnungen, können die Nebenkosten zu hohen finanziellen Belastungen führen. Aus diesem Grund möchte Justiz- und Verbraucherministerin Barley (SPD) die Verkäufer in die Pflicht nehmen. Sie sollen in Zukunft die Kosten dafür selbst tragen.

CDU/CSU als die anderen Koalitionspartner vertreten in dieser Sache eine andere Position. Der Funke-Mediengruppe sagte die Sprecherin für Verbraucherpolitik von CDU/CSU Elisabeth Winkelmeier-Becker, dass das gut gemeinte Anliegen der Politik, den Bürger zu entlasten, in diesem Fall nicht greife. Der Verkäufer könne die zusätzlichen Kosten in den Kaufpreis mit einbeziehen. Der Finanzminister Olaf Scholz (SPD) müsse aufgefordert werden, mit den gesetzgeberisch zuständigen Ländern die Grunderwerbsteuer zu reformieren. Dieser Hebel sei besser geeignet, um den Käufer nachhaltig zu entlasten.

Steuern senken – das mag Vater Staat gar nicht

Die Große Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Grunderwerbssteuer reformiert werden sollte. Diese Steuer wird als allgemeine Abgabe beim Kauf eines Grundstücks für den Fiskus fällig. Diese beträgt – je nach Bundesland – zwischen 3,5 und 6 Prozent des Kaufpreises.

Die Maklerbranche zeigte sich leicht erschrocken gegenüber den Vorschlägen. Dadurch würden vor allem kleinere Vermittler in den Ruin getrieben werden. Aus Maklerkreisen selbst ertönen allerdings auch zustimmende Töne. Die Maßnahme könnte für Preistransparenz sorgen und das Ansehen der Branche steigern. Die Eigentümerverbände wünschen sich von der Politik kartellrechtliche Maßnahmen, um die Käufer zu entlasten.

Fehler bei Immobilienverkäufen werden nicht selten lange bereut

Beim Immobilienkauf gilt es für den Verkäufer im Immobilien- und Maklerrecht besonders aufzupassen. Solide Kenntnisse der Rechtslage können am Ende über den rechtmäßig zustandegekommen Marktpreis entscheiden. Ob sich die Lage auf dem Immobilienmarkt und der damit bestehende Reformdruck in naher Zukunft wieder entspannt, bleibt daher mit wachsamen Auge abzuwarten.

Mehr zu den Themen Maklerrecht, Immobilienrecht und dem Immobilienkauf finden Sie unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/immobilienrecht/maklerrecht.html

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