openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fluggastrechteverordnung der EU 261/2004 - Ansprüche bei Flugverspätung, Annulierung und Nichtbeförderung

10.08.201811:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nicht nur in den Ferien ist festzustellen, dass Fluggesellschaften – hier durchaus auch Gesellschaften anerkannter deutscher Fluggesellschaften – zwar Flugtickets an Reisende direkt oder durch Pauschalreisen verkaufen, dann jedoch entweder gar nicht, mit z. T. erheblichen Verspätungen oder auch mit anderen Reisezielen durchführen.



Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Fluggesellschaften die verkauften Flugreisen gar nicht durchzuführen können oder wollen und dies bereits im Vorfeld bekannt ist.

Besonders ärgerlich ist es, wenn ein Flug auf dem Weg vom Hotel zum Flughafen im Ausland von der Fluggesellschaft ohne Begründung „annulliert“ wird und erst deutlich später an einen allerdings von dem ursprünglich gebuchten Heimatflughafen abweichenden Flughafen durchgeführt wird.

Neben Betreuungsleistungen, der Stellung von Unterkünften durch die Airline stehen den Reisenden grundsätzlich nach der „Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91“ – kurz auch Fluggastrichtlinie genannt – auch Ansprüche auf Ausgleichszahlungen zu. Diese sind hinsichtlich ihrer Höhen u. a. von der Entfernung sowie der Dauer der Verspätung abhängig. Die Einzelheiten werden durch die vorgenannte Verordnung geregelt. In dieser wird auch unterschieden zwischen einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung.

Kommt es zu Störungen bei der gebuchten Flugreise, sollte der Reisende die Fluggesellschaft (und ggf. auch den Reiseveranstalter) direkt kontaktieren und die Ansprüche geltend machen (über entsprechende Formulare verfügt jede Fluggesellschaft). Belege über Kosten, die durch die Verzögerung des Fluges (oder dessen Ausfall entstanden sind) sollten aufgehoben und bei der Fluggesellschaft und/oder dem Reiseveranstalter eingereicht werden. In Einzelfällen können auch gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche – z. B. auf Reisepreisminderung – geltend gemacht werden, wobei diese jeweils zu prüfen sind.

Man sollte sich jedoch nicht von „Angeboten“ der Fluggesellschaften, abweichend von den nach der Verordnung vorgesehenen Leistungen „abspeisen“ lassen. Insbesondere bei Ausgleichsansprüchen versuchen die Fluggesellschaften gerne, die in der Verordnung vorgesehenen Beträge zu kürzen.

Ungeachtet dessen bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von solchen Leistungen unberührt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1014308
 515

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fluggastrechteverordnung der EU 261/2004 - Ansprüche bei Flugverspätung, Annulierung und Nichtbeförderung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Linden

PIP-Brustimplantate - Kostenerstattung bei Explantation schadhafter Implantate durch Krankenkasse
PIP-Brustimplantate - Kostenerstattung bei Explantation schadhafter Implantate durch Krankenkasse
Der Skandal um die bei zahlreichen Patientinnen eingesetzten Brustimplantate der Firma "PIP" - und wie aus den Medien berichtet wird, wohl gegebenfalls weiterer Firmen, die Brustimplantate hergestellt und vertrieben haben - wird nach Empfehlung von Medizinern und Behörden dazu führen (müssen), dass betroffene Patientinnen die Implantate entfernen lassen. Eine Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Frauen Patientinnen soll sich zumindest aus Rissbildungen dieser Implantate ergeben. Den betroffenen Patientinnen wird empfohlen, sich ärztlic…

Das könnte Sie auch interessieren:

Hinweise zu Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen etc.
Hinweise zu Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen etc.
… (Bundesgerichtshof) und des EUGH (Europäischer Gerichtshof) sind klar, dennoch macht nur ein Teil der Flugreisenden bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, bei persönlicher Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung und Umbuchungen ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf eine Entschädigung geltend. Teilweise wird auf Beschwerdebriefe und Entschädigungsansprüche …
Bild: Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, Nichtbeförderungen und UmbuchungenBild: Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, Nichtbeförderungen und Umbuchungen
Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, Nichtbeförderungen und Umbuchungen
… (Bundesgerichtshof) und des EUGH (Europäischer Gerichtshof) sind klar, dennoch macht nur ein Teil der Flugreisenden bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, bei persönlicher Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung und Umbuchungen ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf eine Entschädigung geltend. Teilweise wird auf Beschwerdebriefe und Entschädigungsansprüche …
Wann ist ein Start ein Start? Begriffe aus der EU-Verordnung unter die Lupe genommen
Wann ist ein Start ein Start? Begriffe aus der EU-Verordnung unter die Lupe genommen
… Fluggastrechte-verordnung • Welche Bedeutung haben die Begriffe für Entschädigungsansprüche von Fluggästen? Potsdam, 16. Mai 2013 – Die Europäische Union hat mit der Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004) festgelegt, wann Passagiere im Fall von Nichtbeförderung, Flugannullierung und -verspätung Anspruch auf Betreuungs- und Entschädigungsleistungen haben. In …
Buchneuerscheinung „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen, Fluggastrechte und Spartipps“ von Chriss Falkner
Buchneuerscheinung „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen, Fluggastrechte und Spartipps“ von Chriss Falkner
Flugstörung - Was tun bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung? Autorin Chriss Falkner hat ihr erstes Sachbuch „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen, Fluggastrechte und Spartipps“ am 24. Juni 2014 bei Amazon Kindle Direct Publishing veröffentlicht. „Es handelt sich dabei um einen Reiseratgeber, der sich leicht verständlich mit den Passagierrechten …
Bild: BGH - Fluggastrechte bei verspäteten ZubringerflügenBild: BGH - Fluggastrechte bei verspäteten Zubringerflügen
BGH - Fluggastrechte bei verspäteten Zubringerflügen
… eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Fluggastrechteverordnung) zusteht, wenn er wegen Verspätung des Zubringerflugs einen Anschlussflug verpasst Auch eine Minderung des Flugpreises scheidet in solch einem Fall aus. Der Fall: Der …
Bild: Fluggastrechte für Flüge in der EU, in die EU, aus der EUBild: Fluggastrechte für Flüge in der EU, in die EU, aus der EU
Fluggastrechte für Flüge in der EU, in die EU, aus der EU
… Trinken für die Fluggäste (Snacks,Erfrischungen) kostenlos zur verfügung stellen müssen. (https://www.eu-rights.com/anschlussflug-verpasst) Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Passagiere bei von der Fluggesellschaft verschuldeten Annullierungen, verpassten Anschlussflug Flugverspätungen Überbuchungen oder Flugplan-Änderungen einen Anspruch …
Bild: Entschädigung für Flugreisende auch bei Flugverweigerung wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen?Bild: Entschädigung für Flugreisende auch bei Flugverweigerung wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen?
Entschädigung für Flugreisende auch bei Flugverweigerung wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen?
Der Europäische Gerichtshof hat am 30.04.2020 zum Aktenzeichen C-584/18 entschieden, dass Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung auch dann nicht ausgeschlossen sind, wenn dem Fluggast wegen angeblich unzureichender Reisedokumente die Beförderung verweigert wurde. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 53/2020 vom 30.04.2020 ergibt sich: Im Fall einer …
Chance auch für Reisebüros: Entschädigung bei Flugverspätung
Chance auch für Reisebüros: Entschädigung bei Flugverspätung
… bis zu 600 € zu. Reisebüros können ihre Kunden jetzt bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen und damit auch noch Geld verdienen. Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung: Nach der Verordnung 261/2004 steht Passagieren eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zu, wenn ihr Flug Verspätung hat, ausfällt oder überbucht ist. Bei …
Bild: Printversion „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen“ von Chriss Falkner nun erhältlichBild: Printversion „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen“ von Chriss Falkner nun erhältlich
Printversion „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen“ von Chriss Falkner nun erhältlich
Der Selbsthilferatgeber bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung Autorin Chriss Falkner hat ihr erstes Sachbuch „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen, Fluggastrechte und Spartipps“ am 24. Juni 2014 bei Amazon Kindle Direct Publishing veröffentlicht. Inzwischen ist auch die Printausgabe verfügbar. „Es handelt sich dabei um einen Reiseratgeber, …
Bild: ClaimFlights, die Marke für Fluggastrechte, baut ihren Service weiter ausBild: ClaimFlights, die Marke für Fluggastrechte, baut ihren Service weiter aus
ClaimFlights, die Marke für Fluggastrechte, baut ihren Service weiter aus
… um die Uhr detaillierte Informationen im Selbstservice. Diese beinhalten unter anderem: - Hilfe zur EU-Fluggastrechteverordnung unter https://www.claimflights.de/eu_fluggastrechteverordnung - Hilfe bei Verspätung unter https://www.claimflights.de/flug-versp%C3%A4tet-rechte - Hilfe bei Flugausfall https://www.claimflights.de/flugausfall-rechte - Hilfe …
Sie lesen gerade: Fluggastrechteverordnung der EU 261/2004 - Ansprüche bei Flugverspätung, Annulierung und Nichtbeförderung