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BEITRAGSANHEBUNG IN DER PFLEGEVERSICHERUNG DURCH BEITRAGSSENKUNG IN DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG KOMPENSIEREN

15.06.201809:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BEITRAGSANHEBUNG IN DER PFLEGEVERSICHERUNG DURCH BEITRAGSSENKUNG IN DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG KOMPENSIEREN
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

(openPR) Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Beitragsanhebung in der gesetzli­chen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte wird angesichts des Pflegenotstands auch von den christlichen Gewerkschaften im Lande Bremen für notwendig erachtet und unterstützt. Zwar hatte der Gesetzgeber an­gekündigt, dass mit der zum 01.01.2017 vorgenommenen Beitragserhöhung um 0,2 Prozent der Beitragssatz von 2,55 Prozent bis ins Jahr 2022 ausreichend sein wird, dabei aber die Aus­gabensteigerungen durch die Pflegereform unterschätzt.



Im Jahre 2017 sind in der Sozialen Pflegeversicherung Leistungsausgaben von 35,54 Mrd. Euro angefallen, gegenüber 28,29 Mrd. Euro im Jahre 2016. Dies entspricht einem Anstieg von mehr als 25 Prozent. Die in dieser Höhe nicht vorausgesehenen Ausgabensteigerungen sind im wesentlichen auf die zum 1.1.2017 erfolgte Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und die damit verbundene Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten zurückzuführen. Der Ausgabenanstieg ist nach Auffassung des CGB somit nicht negativ zu bewerten, sondern ein Beleg für den Erfolg der Pflegereform.

Der CGB erinnert daran, dass die Pflegereform auch für Arbeitnehmer Verbesserungen ge­bracht hat. So sind pflegende Angehörige, die ihren Beruf zugunsten der Pflege zeitweilig auf­geben, jetzt durch Übernahme des Arbeitslosenversicherungsbeitrags besser gegen mögliche Arbeitslosigkeit geschützt. Und sofern der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, trägt die Pflegeversicherung darüber hinaus auch die Beiträge zur Rentenversicherung.

Während in der Sozialen Pflegeversicherung ein Beitragsanstieg notwendig und vertretbar ist,
besteht in der Arbeitslosenversicherung nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften Spielraum für eine deutliche Beitragssenkung. Der CGB schlägt vor, zur Kompensierung der Belastung der Arbeitnehmer mit Sozialversicherungsbeiträgen den Arbeitslosenversicherungsbeitrag um 0,5 Prozentpunk­te zu senken und nicht nur um 0,3 Prozentpunkte wie in der Koalitionsvereinbarung vorgese­hen.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schwimmt in Geld. Zum Ende des Jahres wird sie über Rücklagen von voraussichtlich mehr als 24 Mrd. Euro verfügen, bei einem Gesamthaushalt von 39 Mrd. Euro. Prognosen besagen, dass ohne Bei­tragssenkung die Rücklagen bis 2022 auf bis zu 43,3 Mrd. Euro ansteigen könnten. Selbst bei einer Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,3 Prozentpunkte zum 01.01.2019, wie bislang von der Koalition vorgesehen, würde die Rücklagen weiterhin steigen und bereits zum Jahresende 2019 eine Höhe von rd. 30 Mrd. Euro erreichen. Dies ist entschieden zu viel und mehr Geld als die BA selbst bei einem Konjunktureinbruch benötigte.Eine Beitragssenkung um 0,5 Prozentpunkte ist daher gerechtfertigt und angezeigt.“

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