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Volker Schnurrbusch: Verbandsklagen nutzen Abmahnvereinen und Anwälten, nicht den Interessen der Verbraucher

13.06.201817:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die EU-Kommission will „Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ einführen. Die AfD-Fraktion lehnt dies ab und fordert die Landesregierung deshalb auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass im anstehenden EU-Gesetzgebungsverfahren der Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt wird. Volker Schnurrbusch, europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Die Europäische Kommission will mit den Verbandsklagen das Prinzip des kollektiven Rechtsschutzes einführen. Konkret geht es darum, dass bei Großschadensereignissen auch Verbraucherorganisationen einen Rechtsbehelf einlegen können sollen, um stell-vertretend für eine Gruppe von Verbrauchern Schadensersatz- oder Entschädigungs-forderungen geltend machen zu können. Das klingt zunächst gut, weil nach einer Stärkung der Verbraucherrechte – in Wirklichkeit bedeutet es den Einstieg in eine Prozessform ohne Verbrauchermandat, bei der Verbände und ähnliche Institutionen an die Stelle der Verbraucher treten.

Die AfD-Fraktion lehnt diesen Einstieg ab, weil er das Risiko missbräuchlicher und unbegründeter Klageerhebungen in sich trägt. Genau aus diesem Grund existiert der kollektive Rechtsschutz in der bundesdeutschen Rechtsordnung bislang auch noch nicht.

Wir wollen, dass es beim Prinzip des individuellen Rechtsschutzes bleibt, damit nicht Abmahnvereine und Anwaltskanzleien Verbandsklagen zukünftig zu ihrem Geschäfts-modell machen und – wie in den USA – einer ‚Klage-Industrie‘ Vorschub geleistet wird, die nicht die Interessen der Verbraucher, sondern den eigenen Umsatz im Auge hat.

Überlassen wir den Verbraucherschutz nicht jenen Vereinigungen, die in der öffentlichen Debatte oft das große Wort führen, dabei aber nicht selten nur handfeste Eigeninteressen verfolgen. Auch auf EU-Ebene darf der Verbraucherschutz nicht mit den Mitteln einer unternehmerfeindlichen Ideologie betrieben werden.

Verbandsklagen nach amerikanischem Vorbild werden auch in Europa den Rechtsfrieden nicht fördern.“


Weitere Informationen:
• Antrag der AfD-Fraktion „EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern“ vom 18. April 2018 (Drucksache: 19/690):
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00600/drucksache-19-00690.pdf

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