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Genehmigungsgebühren Adé – über 3.300 Annahmestellen in NRW können aufatmen

Bild: Genehmigungsgebühren Adé – über 3.300 Annahmestellen in NRW können aufatmen
LTV Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst
LTV Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst

(openPR) Lottoverband NRW und WestLotto einigen sich


„Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können“, kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. (LTV) den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1.250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in NRW, Politikern, Annahmestellenbetreibern und Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten kann.

Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW vollständig übernehmen wird.

Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

Buller-Langhorst, der im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27.05.2018 in Essen die Mitglieder über das Ergebnis informierte, hat sodann den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegengenommen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären - der auf den 18.06.2018 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

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