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Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig. OLG Dresden: Kunden können Gebühren zurückfordern

(openPR) Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. September 2011, 8 U 562/11, ist die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig. Die Gebühren können daher von den Banken und Sparkassen, welche sie erhoben haben, zurückgefordert werden. Das Urteil wurde nun rechtskräftig, nachdem die Beklagte Sparkasse kurz vor dem anberaumten Termin vor dem Bundesgerichtshof ihre Revision zurückgenommen. Offensichtlich wollte sie vermeiden, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG Dresden bestätigt und damit höchstrichterlich entschieden wird, dass Kreditsachbearbeitungsgebühren gegenüber Verbrauchern nicht erhoben werden dürfen.

Das Urteil des OLG Dresden dürfte für Tausende von Darlehensnehmern von Bedeutung sein. In der weit überwiegenden Mehrzahl der uns vorliegenden Darlehensverträge werden seitens der Bank Bearbeitungsgebühren berechnet. Dies betrifft namentlich auch größere Darlehensbeträge, wie etwa bei fremdfinanzierten Wohnungskäufen, die häufig als Steuersparmodelle vertrieben wurden. Hier kann die Bearbeitungsgebühr unter Umständen mehr als Tausend Euro betragen.

Betroffene Darlehensnehmer sollten sich von spezialisierten Rechtsanwälten beraten lassen. Denn in zahlreichen Fällen zahlen die Banken die zu Unrecht kassierten Gebühren bis heute nicht zurück. Ähnliche Erfahrungen hatten wir bereits mit Bausparkassen gemacht, welche die Wertermittlungsgebühren auch nicht freiwillig zurückgezahlt haben.

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