Skandalurteil aus Karlsruhe – Nur Studien „objektiver Dritter“ reichen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich eine mehr als fragwürdige Entscheidung zur wissenschaftlichen Absicherung von Wirkaussagen gefällt. Die haarsträubende Entscheidung betrifft ein einstweiliges Verfügungsverfahren und ist somit noch nicht rechtskräftig. Dass...![]()
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