Aushangpflichtige Gesetze 2012 - GWI-Verlag veröffentlicht Neuauflage
Auch für das kommende Jahr 2012 hat die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation GmbH & Co. OHG die Aushangpflichtigen Gesetzte in der praktischen Buchform überarbeitet und so auf den rechtlich aktuellsten...![]()
Für 28 von 30 Azubis nur Zeitverträge
Im Bundesverwaltungsamt, einer oberen Bundesbehörde, arbeiten – wie in vielen anderen Bundesbehörden inner- und außerhalb von NRW – junge Menschen mit daran, dass in der Bundesrepublik Deutschland alles rund läuft....![]()
GWI-Verlag veröffentlicht Sammlung der Aushangpflichtigen Gesetze 2011
Auch für das kommende Jahr 2011 hat die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation GmbH & Co. OHG die Aushangpflichtigen Gesetzte in der praktischen Buchform überarbeitet und erweitert.
Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber...![]()
Keine außerordentliche Kündigung wegen des Aufladens eines Rasierers am Arbeitsplatz mit Strom für 2 Cent
Dem Arbeitsgericht Aachen lag ein weiterer Fall einer kuriosen Arbeitgeberkündigung zur Entscheidung vor. Der 24jährige Kläger (in den Medien als "Mark L." bezeichnet), vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer LLP...![]()
Vorsicht vor Fehlern bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen
Noch nie gab es so viele Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag in Deutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten rund 2,7 Millionen der insgesamt 30,7 Millionen abhängig Beschäftigten im Jahr...![]()
Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrages
Nach § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Würden die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags vereinbaren, so wäre die...![]()
Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Sind befristete Arbeitsverträge zulässig?
Die mehrfache Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse ist nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) im Grundsatz zulässig. Hierbei ist jedoch zwischen Befristungen mit sachlichem Grund und solchen ohne Sachgrund zu differenzieren.
Von Harald Hotze, Fachanwalt...![]()







