Mit Urteil vom 1. April 2009 hat das Landesarbeitsgericht Hamburg die von Frau Herman eingelegte Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. April 2008 zurückgewiesen. Frau...mehr
von RA Dirk Helge Laskawy, FA ArbR und RAin Eileen Malek, beide Aderhold v. Dalwigk Knüppel Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Leipzig
Gesetzlich vorgeschrieben: Schriftlicher Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu...mehr
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam...mehr
Nach § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Würden die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags vereinbaren, so wäre die...mehr
Gesetz unterscheidet zwischen Arbeitsverträgen, die kalender- oder zweckbefristet sind / Sachlicher Grund für Befristung nötig
Die aktuelle Frage zum Arbeitsrecht kommt von Angelika Z.: "Brauchen befristete Verträge eine Kündigungsklausel, damit sie...mehr
Vertrag darf drei Mal verlängert werden / Befristung muss begründet sein / Krankheitsvertretung ist so ein Grund
Die aktuelle Frage zum Arbeitsrecht kommt von Norbert H.: "Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde jetzt...mehr