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Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater

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Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater Palais am Bundesrat Leipziger Platz 11 10117 Berlin Tel: (030) 22 50 50 90 Fax: (030) 22 50 50 922 web. www.hoffmann-law.de Email: d.himburg@hoffmann-law.de

Über das Unternehmen

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt - neben dem Gesellschaftsrecht - im gesamten Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts.

Wir beraten und vertreten Mandanten aus unterschiedlichen Bereichen der Medien- und Kreativwirtschaft in allen Be

Aktuelle Pressemitteilungen von Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater
Bild: Getty Images mahnt weiter ab, zunehmend auch Verwender von Homepage-TemplatesBild: Getty Images mahnt weiter ab, zunehmend auch Verwender von Homepage-Templates
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Getty Images mahnt weiter ab, zunehmend auch Verwender von Homepage-Templates

Templates sind vollständige Vorlagen für die Erstellung einer eigenen Website; Grafiken und Bilder sind oft eingeschlossen. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten für den Erwerb von Homepage-Templates. So bieten auch zahlreiche Webhoster ihren Kunden Homepage-Baukästen zum Zusammenklicken einer eigenen Homepage an. Templates werden zudem auch von Webdesigner verwendet. Dass die Nutzung solcher Templates aus juristischer Sicht nicht ungefährlich ist, mussten in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche Verwender erfahren: So wurden in der …
22.05.2009
Bild: Urteil - Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs gegen Presseunternehmen wegen negativer BerichterstattungBild: Urteil - Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs gegen Presseunternehmen wegen negativer Berichterstattung
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Urteil - Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs gegen Presseunternehmen wegen negativer Berichterstattung

Das OLG Hamm (Urteil vom 17.03.2009 – 4 U 184/08) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine von einer negativen Presseberichterstattung betroffene PR-Agentur einen Anspruch auf Unterlassung gegen das Presseunternehmen geltend machen kann. Sachverhalt Klägerin war eine PR-Agentur, die Beklagte verlegt u. a. Zeitungen und betreibt ein Zeitungsportal im Internet. Die Klägerin nahm an einer städtischen Ausschreibung zur Konzeption eines Projektes "Stadtpräsentation im Internet" teil, mit dem das Ziel verfolgt werden sollte, den Wi…
22.05.2009
Bild: Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung einer Fotografie durch ForennutzerBild: Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung einer Fotografie durch Forennutzer
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Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung einer Fotografie durch Forennutzer

Das OLG Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und wenn ja, unter welchen Umständen ein Forenbetreiber für rechtswidrige Fotoveröffentlichungen durch Forennutzer haftet. In seinem Urteil vom 04.02.2009 (Az.: 5 U 180/07) führte das OLG Hamburg aus, dass ein Forenbetreiber dann nicht als Störer hafte, wenn er nach Hinweis des Rechteinhabers das Foto unverzüglich entfernt, es sich hierbei um eine erstmalige rechtsverletzende Fotoveröffentlichung handelt und es danach nicht mehr zu weiteren Rechtsverletzungen gekommen ist. Es stellte …
18.05.2009
Bild: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtverstoß (falsche Widerrufsbelehrung auf eBay)Bild: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtverstoß (falsche Widerrufsbelehrung auf eBay)
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Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtverstoß (falsche Widerrufsbelehrung auf eBay)

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.03.2009 (4 U 211/08) entschieden, dass eine Abmahnung eines Ebay-Händlers wegen falscher Widerrufsbelehrung jedenfalls dann missbräuchlich ist, wenn der die Abmahnung erklärende Ebay-Verkäufer einen im Vergleich zu den geltend gemachten Abmahnkosten geringen Umsatz erzielt, nur einen bestimmten Wettbewerbsverstoß verfolgt und die geltend gemachten Ansprüche auch nicht gerichtlich verfolgt. Sachverhalt Die Abgemahnte und Beklagte betrieb einen eBay-Shop und bot Schmuck und Accessoires an. Die von ihr einge…
18.05.2009
LG München I - Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung von Fotos (Getty Images)
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LG München I - Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung von Fotos (Getty Images)

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 18.09.2008 (Az.: 7 O 8506/07) einen EDV-Unternehmer, der 6 Getty-Images Fotos auf seinen Webseiten eingebunden hatte, ohne hierfür über Lizenzen zu verfügen, zur Zahlung von Schadensersatz in der von Getty Images begehrten Höhe (pro Bild zwischen 450,00 bis 1.100,00 EUR) und eines 100% Verletzerzuschlages wegen unterlassener Urheberbenennung (zusammen ca. 10.500,00 EUR) verurteilt. 1. Anwendbarkeit des deutschen Urhebergesetzes In Rede standen 6 Fotografien, stammend von deutschen, englischen und…
23.11.2008
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