Nicht nur die Rentenzahlungen, auch die Sparformen haben sich mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes geändert. Damit ist die private wie auch betriebliche Altersvorsorge weiterhin ein großes Thema.
Die öffentliche Berichterstattung über die Rentenproblematik und die damit verbundenen Hiobsbotschaften sensibilisieren u.a. die von überdurchschnittlichen Steuerlasten geplagten Gastronomen und Hoteliers. Das Grundproblem beim Thema betriebliche Altersvorsorge ist das Finden der richtigen Sparform. Der nahezu unüberschaubare Produkt- und Tarifdschungel lässt so manchen Unternehmer schlicht resignieren. Hier gilt es, einen unabhängigen Spezialisten zu Rate zu ziehen.
Im Gegensatz zu den klassischen Modellen der Kapitallebensversicherungen setzen innovative Unternehmer auf neue Vorsorgemodelle wie die z.B. Garantiefondskonzepte von Fondsgesellschaften.
Beispiel:
Bei der klassischen Altersvorsorge (Abschluss 1995, 100,00 € monatlicher Beitrag, Laufzeit 35 Jahre) käme der Sparer auf eine Ablaufleistung von ca. 99´000,00 €, sofern die für 2005 geschätzte Rendite für die nächsten 25 Jahre stabil bleibt.
Zum Vergleich:
Hätte vor 10 Jahren bereits ein alternatives Konzept mit Garantiefonds bespart werden können, so würde nach 35 Jahren die Ablaufleistung vor Steuern ca. 450´000,00 € betragen. Nach Abzug einer 25 %igen Abgeltungssteuer würden immerhin noch ca. 350´000,00 € zur Auszahlung kommen, d.h. der Sparer hätte die dreieinhalb-fache Summe zu erwarten.
Der Altersvorsorgesparer partizipiert hier von den langfristigen Wachstumschancen etablierter Aktienfonds, ohne die Verlustrisiken tragen zu müssen. Am Ende der Laufzeit erhält der Sparer nicht nur die investierten Fondsbeiträge garantiert rückerstattet. Ihm wird darüber hinaus garantiert, dass der Anteilwert seines Fonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen, der sog. Garantiewert, nicht unter dem jemals erreichten höchsten Netto-Inventarwert liegt, d.h. er erhält also eine Höchststandgarantie.
Diese Garantie sollte Anreiz dafür sein, Direktversicherungen über eine fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen.