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Rudolf Appl, selbständiger Rechtsanwalt seit 1982 und geschäftsführender Gesellschafter der RAe Appl in Rosenheim
Der 8. Zivilsenat beim OLG MÜnchen (Frau VRiOLG Wendland-Braun, Frau RiOLG Fey und Richter Horvath) hat im Beschluss v. 20.11.2008 - 8 U 4082/08 - darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Akzenta AG gegen das Urteil des LG München I v. 5.6.2008 - 22 0 1974/08 - gem. § 522 II ZPO zurückzuweisen.
Im Beschluss v. 20.11.2008 bestätigt der Senat die Auffassung des Landgerichts, "dass sich die Parteien nicht über alle für einen Vertragsschluss relevanten Umstände geeinigt haben (dass daher kein wirksamer Vertrag zwischen de…
Wer ist Hauptäter im Nationalsozialistischen System und damit u n w ü r d i g (§ 1 IV AusglLeistG) eine Ausgleichsleistung für ein im Jahre 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht und sächsischen Innenministerium enteignetes Presseunternehmen (Zeitung, Buchverlag, Druckerei) zu erhalten?
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wird m Rahmen einer hier verfassten Beschwerde v. 3.11.2008 über die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden v. 23.7.2008 - 6 K 2663/05 (Vorverfahren: Sächsisches Landesamt zur Regelung o…
Die 22. Zivilkammer des LG München I (VRiLG Ruderisch, RiLG Gröschl, RiLG Weitnauer) hat die bahnbrechende Rechtsprechung gegen die von der Akzenta AG vertriebene sog. "Umsatzbeteiligung" in Gestalt von Verwaltungsverträgen in einem weiteren Urteil vom 5.6.2008, Az. 22 0 1974/08 uneingeschränkt fortgesetzt. Auf dem Prüfstand war ein "Verwaltungsvertrag Multiplex - Umsatzbeteiligung" aus dem Jahre 2006. Die Kammer stellt in den Urteilsgründen klar, dass ein etwaiges Vertragsverhältnis, wäre es nicht schon wegen einem einseitig versteckten Eini…
Beobachter rechnen in Kürze mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft München II gegen die seit 31.5.2006 - mit Billigung des OLG München - in U-Haft sitzenden Vorstände. Das AG München hat zum Zeitpunkt des Zugriffs auf Antrag der Ermittlungsbehörde einen Arrest iHv 100 Mio Euro erlassen. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Akzenta AG arrestiert.
Die Geschäftspraxis der Akzenta AG kommt weiter zivilrechtlich auf den Prüfstand.
Das AG Rosenheim (Az. 12 C 1047/07) wird in den nächste…
25.04.2007
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