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Rechtsanwälte Appl, Rosenheim

Rechtsanwälte Appl, Rosenheim

Rechtsanwälte Appl Max-Josefs-Platz 11 D-83022 Rosenheim viSdP: Rudolf Appl, RA Tel. 08031/34016 Fax. 0803113119 email: www.rechtsanwaelte-appl.de

Über das Unternehmen

vgl. Profil unter: www.rechtsanwaelte-appl
Rudolf Appl, selbständiger Rechtsanwalt seit 1982 und geschäftsführender Gesellschafter der RAe Appl in Rosenheim

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwälte Appl, Rosenheim
Bild: OLG München bestätigt LG München I - Umsatzbeteiligung der Akzenta AG kein RechtsgeschäftBild: OLG München bestätigt LG München I - Umsatzbeteiligung der Akzenta AG kein Rechtsgeschäft
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OLG München bestätigt LG München I - Umsatzbeteiligung der Akzenta AG kein Rechtsgeschäft

Der 8. Zivilsenat beim OLG MÜnchen (Frau VRiOLG Wendland-Braun, Frau RiOLG Fey und Richter Horvath) hat im Beschluss v. 20.11.2008 - 8 U 4082/08 - darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Akzenta AG gegen das Urteil des LG München I v. 5.6.2008 - 22 0 1974/08 - gem. § 522 II ZPO zurückzuweisen. Im Beschluss v. 20.11.2008 bestätigt der Senat die Auffassung des Landgerichts, "dass sich die Parteien nicht über alle für einen Vertragsschluss relevanten Umstände geeinigt haben (dass daher kein wirksamer Vertrag zwischen de…
25.11.2008
Bild: Wiedergutmachungspraxis in DeutschlandBild: Wiedergutmachungspraxis in Deutschland
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Wiedergutmachungspraxis in Deutschland

Wer ist Hauptäter im Nationalsozialistischen System und damit u n w ü r d i g (§ 1 IV AusglLeistG) eine Ausgleichsleistung für ein im Jahre 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht und sächsischen Innenministerium enteignetes Presseunternehmen (Zeitung, Buchverlag, Druckerei) zu erhalten? Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wird m Rahmen einer hier verfassten Beschwerde v. 3.11.2008 über die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden v. 23.7.2008 - 6 K 2663/05 (Vorverfahren: Sächsisches Landesamt zur Regelung o…
09.11.2008
Bild: Umsatzbeteiligung der Akzenta AG auch sittenwidrigBild: Umsatzbeteiligung der Akzenta AG auch sittenwidrig
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Umsatzbeteiligung der Akzenta AG auch sittenwidrig

Die 22. Zivilkammer des LG München I (VRiLG Ruderisch, RiLG Gröschl, RiLG Weitnauer) hat die bahnbrechende Rechtsprechung gegen die von der Akzenta AG vertriebene sog. "Umsatzbeteiligung" in Gestalt von Verwaltungsverträgen in einem weiteren Urteil vom 5.6.2008, Az. 22 0 1974/08 uneingeschränkt fortgesetzt. Auf dem Prüfstand war ein "Verwaltungsvertrag Multiplex - Umsatzbeteiligung" aus dem Jahre 2006. Die Kammer stellt in den Urteilsgründen klar, dass ein etwaiges Vertragsverhältnis, wäre es nicht schon wegen einem einseitig versteckten Eini…
30.07.2008
Akzenta AG - entzaubertes Wunder
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Akzenta AG - entzaubertes Wunder

Beobachter rechnen in Kürze mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft München II gegen die seit 31.5.2006 - mit Billigung des OLG München - in U-Haft sitzenden Vorstände. Das AG München hat zum Zeitpunkt des Zugriffs auf Antrag der Ermittlungsbehörde einen Arrest iHv 100 Mio Euro erlassen. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Akzenta AG arrestiert. Die Geschäftspraxis der Akzenta AG kommt weiter zivilrechtlich auf den Prüfstand. Das AG Rosenheim (Az. 12 C 1047/07) wird in den nächste…
25.04.2007
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