openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neuerungen im Insolvenzrecht

27.06.201712:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Insolvenzanfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) regelt die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters Zahlungen des Insolvenzschuldners aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung zurückzufordern.

Insbesondere zu § 133 InsO (Vorsatzanfechtung) hatte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung in den letzten Jahren zu Lasten der Gläubiger verschärft. Er hatte dabei eine Indiziensystematik geschaffen, die die Norm inhaltlich nicht vorhersehbar zum Spielball der Verwalter werden ließ. Aus Sicht vieler Wirtschaftsteilnehmer eine zu weit gehende Ausdehnung des Paragrafen.

Anfang des Jahres wurden daher im Bundestag Korrekturen beschlossen, die seit dem 05.04.2017 in Kraft getreten sind:

1.) Der Anfechtungszeitraum (bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Insolvenzantrag kann angefochten werden?) wurde von 10 auf 4 Jahre verkürzt, wenn eine Sicherung oder Befriedigung gewährt wurde, auf die ein Anspruch bestand (§ 133 Abs.2 InsO).

2.) Früher wurde teilweise angenommen, dass bei Ratenzahlungen der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit kannte. Jetzt wird bei Zahlungsvereinbarungen/Ratenzahlungen vermutet, dass der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur Zeit der angefochtenen Handlung nicht kannte, so dass die Anfechtung scheitert.

3.) Bei der sog. kongruenten Anfechtung (wenn Anspruch auf die Leistung besteht) muss der Insolvenzverwalter beweisen, dass der Anfechtungsgegner wusste, dass der Schuldner mit der Zahlung/Besicherung die Gläubiger benachteiligen wollte. (§ 133 Abs. 3 InsO).

4.) Bei sog. Bargeschäften (wenn Lieferung und Zahlung = Leistungsaustausch binnen 30 Tagen erfolgen) kann nur noch sehr erschwert angefochten werden (§ 142 InsO). Gefordert ist ein unlauteres Verhalten des Schuldners, was mehr ist, als das Bewußtsein nicht mehr alle Gläubiger befriedigen zu können.

5.) Ein Privileg für Arbeitnehmer ist eingeführt. Für Gehaltszahlungen („Arbeitsentgelt“) ist ein unanfechtbares Bargeschäft über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gegeben (wenn das Gehalt bis drei Monate später gezahlt wird) (§ 142 Abs.2 InsO).

6.) Hohe Verzugszinsen werden erst ab Verzugseintritt fällig (Mahnung) und nicht mehr bereits automatisch ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Diese Änderung gilt auch für bereits eröffnete Insolvenzverfahren, also rückwirkend (143 Abs.1 InsO).

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 956642
 747

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neuerungen im Insolvenzrecht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Cramer Bender Rechtsanwälte

Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen
Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen
Zum Thema Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen und deren Auswirkungen in der Versicherungswirtschaft Gestern hat der BGH entschieden, dass Lebensversicherer die Auszahlung der Bewertungsreserven kürzen dürfen. Der Schritt müsse aber begründet werden. Dieses Thema wird von uns seit 2012 behandelt und wir haben unseren Mandanten bereits 2013 empfohlen ihre Lebensversicherungen damals zu kündigen. Dies führte nach anwaltlichem Schreiben zu erhöhten Auszahlungsbeträgen im 5-stelligen Bereich. Das Problem ist allerdings viel größer. Im J…
Lebensversicherungen als Handelsware
Lebensversicherungen als Handelsware
Neue Fragen zu alten Problemen Der Düsseldorfer Versicherungskonzern ERGO erwägt den Verkauf seiner beiden Töchter ERGO Leben und Victoria Leben mit zusammen rund sechs Millionen Policen. Was andere nicht geschafft haben, erledigen die großen Versicherungskonzerne so selbst quasi im Vorbeigehen: Sie zerstören Ihren eigenen Ruf zuverlässiger Anbieter einer langfristigen Altersvorsorge zu sein. In den Worten eines renommierten Versicherungsmathematikers „Das ist eine Massenflucht!“ Durch die Ankündigung, große Tochtergesellschaften an Finanzi…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Rechtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht DresdenBild: Rechtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht Dresden
Rechtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht Dresden
echtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden: Bei Kassenpfändung oder Zahlung des Schuldners aus der Kasse an den Vollstreckungsbeamten liegt eine Rechtshandlung des Schuldners vor, wenn er zuvor die Kasse bewusst aufgefüllt hat, um die Gläubiger zu befriedigen …
Bild: Insolvenzrecht Leipzig-RA Horrion berät und betreut Firmen und Privatpersonen aus LeipzigBild: Insolvenzrecht Leipzig-RA Horrion berät und betreut Firmen und Privatpersonen aus Leipzig
Insolvenzrecht Leipzig-RA Horrion berät und betreut Firmen und Privatpersonen aus Leipzig
Insolvenzrecht Leipzig-RA Horrion berät und betreut Firmen und Privatpersonen aus Leipzig zum Thema Insolvenzrecht Grundsätzliches über die Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt Leipzig Der gebürtige Dortmunder, Rechtsanwalt Ulrich Horrion, betreibt in Sachsen mehrere Büros. Sein Hauptsitz befindet sich in der Landeshauptstadt …
Bild: RA-Horrion:Direktversicherung in Insolvenz des Arbeitgebers - Insolvenzrecht Dresden - Insolvenz DresdenBild: RA-Horrion:Direktversicherung in Insolvenz des Arbeitgebers - Insolvenzrecht Dresden - Insolvenz Dresden
RA-Horrion:Direktversicherung in Insolvenz des Arbeitgebers - Insolvenzrecht Dresden - Insolvenz Dresden
RA-Horrion:Arbeitnehmer behält bei Erreichen der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft Bezugsrecht aus Direktversicherung - Insolvenzrecht Dresden - Insolvenz Dresden. Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht - Insolvenz Dresden Bei Insolvenz des Arbeitgebers behält der Arbeitnehmer seinen Bezugsanspruch aus Direktversicherung mit eingeschränkt unwiderruflichem …
Bild: RA-Horrion: Auch ohne Erwerbstätigkeit Restschuldbefreiung möglich - Insolvenzrecht ChemnitzBild: RA-Horrion: Auch ohne Erwerbstätigkeit Restschuldbefreiung möglich - Insolvenzrecht Chemnitz
RA-Horrion: Auch ohne Erwerbstätigkeit Restschuldbefreiung möglich - Insolvenzrecht Chemnitz
Schuldner kann Restschuldbefreiung auch ohne Erwerbstätigkeit erwarten, wenn er Kleinkinder betreut - Insolvenzrecht Chemnitz. Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Chemnitz: Der Umfang der Erwerbsobliegenheit des Schuldners zur Restschuldbefreiung richtet sich nach den familienrechtlichen Unterhaltsbestimmungen (BGH, Beschluss vom 03.12.2009, Az.: IX ZB 139/07). Sachverhalt …
Bild: Insolvenzrecht Dortmund-Erwerbspflicht Selbständiger für Restschuldbefreiung kann notwendig sein - RA HorrionBild: Insolvenzrecht Dortmund-Erwerbspflicht Selbständiger für Restschuldbefreiung kann notwendig sein - RA Horrion
Insolvenzrecht Dortmund-Erwerbspflicht Selbständiger für Restschuldbefreiung kann notwendig sein - RA Horrion
Insolvenzrecht Dortmund- Ein selbständiger Schuldner sollte für die Restschuldbefreiung vergleichen, ob sein Einkommen als Angestellter höher wäre. Rechtsanwalt Dortmund Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dortmund Wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine selbständige Tätigkeit ausübt und er weniger verdient als in Anstellung, so muss er …
Die Insolvenzverwaltung nach der Unternehmenssteuerreform 2008
Die Insolvenzverwaltung nach der Unternehmenssteuerreform 2008
… am 18. April 2008 in Köln. Die Insolvenz- und Steuerrechtsexperten Dr. Gerrit Hölzle und Carsten Lange orientieren sich entlang der vier Themenblöcke Insolvenzrecht, Steuerrecht, Sanierung und Steuererklärung/Bilanz. Die Teilnehmer erfahren mehr über die Anfechtung gegenüber dem Fiskus sowie über die steuerlichen Folgen gängiger Sanierungsinstrumente. …
Bild: Insolvenzrecht Dortmund-Kanzlei Horrion Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzvervwalters gegen Dritte.Bild: Insolvenzrecht Dortmund-Kanzlei Horrion Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzvervwalters gegen Dritte.
Insolvenzrecht Dortmund-Kanzlei Horrion Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzvervwalters gegen Dritte.
Insolvenzrecht Dortmund - RA Horrion: Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte zur Vorbereitung der Rückforderung von Zahlungen der Schuldnerin vor der Insolvenz .Insolvenzrecht Dortmund-Rechtsanwalt Dortmund Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dortmund-Rechtsanwalt Dormund Der Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte …
Bild: Insolvenzanfechtung führt zur Rückzahlungspflicht - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt DresdenBild: Insolvenzanfechtung führt zur Rückzahlungspflicht - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzanfechtung führt zur Rückzahlungspflicht - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Kennt Gläubiger Umstände beim Schuldner, welche auf Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, führt spätere Anfechtung der Zahlung zur Rückzahlungspflicht - Insolvenzrecht Dres den - Rechtsanwalt Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Rücklastschriften und Erklärungen des Schuldners, die Zahlungen nicht leisten zu können, sind Umstände, die beim …
Bild: RA-Horrion: Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht DresdenBild: RA-Horrion: Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden
RA-Horrion: Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden
RA - Horrion - Unterhaltsschuldner haftet für Unterhalt während der Verbraucherinsolvenz. - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Unterhaltsschuldners können nur laufende Unterhaltsansprüche vollstreckt werden. Die Unterhaltsansprüche bis …
Bild: Insolvenzrecht Berlin-Kanzlei Horrion berät und betreut Firmen und PrivatpersonenBild: Insolvenzrecht Berlin-Kanzlei Horrion berät und betreut Firmen und Privatpersonen
Insolvenzrecht Berlin-Kanzlei Horrion berät und betreut Firmen und Privatpersonen
Insolvenzrecht Berlin-Kanzlei Horrion berät und betreut Firmen und Privatpersonen aus Berlin und dem gesamten Umland zum Thema Insolvenzrecht Grundsätzliches über die Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Berlin - Rechtsanwalt Berlin Der gebürtige Dortmunder, Rechtsanwalt Ulrich Horrion, betreibt in Sachsen mehrere Büros. Sein Hauptsitz befindet sich …
Sie lesen gerade: Neuerungen im Insolvenzrecht