(openPR) Alle vier Jahre beschließt der Deutsche Bundeswehrverband e.V. (DBwV) in seiner Hauptversammlung, dem höchsten Verbandsorgan, ein Grundsatzprogramm über die allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Ziele seiner Mitglieder, auch der Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Der Bundesvorstand und die Landesvorstände setzen sich anschließend für die Umsetzung dieser Ziele in Politik und Verwaltung ein.
Die erste Hauptversammlung des am 14. Juli 1956 von 55 Soldaten gegründeten Interessenverbandes fand in Köln statt und zwar am 28. und 29. Mai 1957.
Der DBwV ist auf Bundes- und Landesebene sowie bis in die Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr organisiert. Die Basisarbeit erfolgt durch die Mitglieder, den Beschäftigten der Bundeswehr in den Truppenkameradschaften sowie durch die Ehemaligen, Reservisten, Hinterbliebenen in eigenen regional organisierten Kameradschaften. Bei mehreren Kameradschaften an einem Standort bilden diese zusätzlich einen Vorstand auf Standortebene.
Wer formuliert die Ziele des Verbandes?
Die Versammlung aller Vorstandsmitglieder an den Standorten bzw. die Mitgliederversammlung selbständiger Kameradschaften formulieren alle vier Jahre Anträge zu den Landesversammlungen. Die in den Kameradschaften gewählten Delegierten der Landesversammlungen fassen die Anträge zusammen, stimmen sie ab und geben sie an die Delegierten der Hauptversammlung weiter, wobei auch die Landesvorstände und der Bundesvorstand Anträge einbringen können.
Auf diese Weise ist es jedem Mitglied möglich, sich am demokratischen Prozess der Willensbildung im DBwV zu beteiligen. Im Köln-Bonner Bezirk II/1 werden zusätzlich seit vielen Jahren gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet, um die enormen Vorbereitungen zu stemmen. Die gemeinsame Aussprache über die Anträge und die Argumente zeigen immer wieder, dass die Anträge umso treffender formuliert werden, je mehr Mitglieder sich mit den Texten beschäftigen.
Die Standortversammlung Köln hat am 17.01.2017 insgesamt 181 Anträge beschlossen, die von der Landesversammlung West in Bad Neuenahr vom 08. bis zum 10. Mai 2017 abzustimmen sind, bevor sie zusammen mit den Anträgen aus den Landesverbänden Nord, Ost und Süd nach Berlin gegeben werden. Dort beschließt vom 13. bis 17. November 2017 die nächste Hauptversammlung mit diesen Anträgen ein neues Grundsatzprogramm. Es wird bereits die 20. Hauptversammlung sein, 60 Jahre nach der ersten Hauptversammlung in Köln.