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Reform des Bauvertragsrechts birgt erhebliches Konfliktpotenzial

28.03.201709:42 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Reform des Bauvertragsrechts birgt erhebliches Konfliktpotenzial
Immobilien-Profi Bernd Lorenz fürchtet, dass das neue Bauvertragsrecht Investoren abschreckt.
Immobilien-Profi Bernd Lorenz fürchtet, dass das neue Bauvertragsrecht Investoren abschreckt.

(openPR) Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, über das der Bundesrat am kommenden Freitag entscheidet, hat nach Einschätzung von Bernd Lorenz vom Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Bauwirtschaft. "Wir begeben uns auf gefährliches Glatteis, weil wir überhaupt nicht einschätzen können, ob und wie die neuen Regelungen in der Praxis funktionieren", betont Lorenz.

Das Gesetz greife in alle Vertragsverhältnisse von Immobilienkäufern, Investoren, Bauträgern, Subunternehmern, Ingenieuren und Architekten ein. Die "Verzahnung der Vertragsketten" berge die Gefahr, dass ein interner Konflikt zwischen zwei Parteien ein Bauprojekt letztlich zum Erliegen bringt. "Ein Streitpunkt bei Neubauten sind immer Mängel, die der Gesetzgeber gerne ausschließen möchte", erklärt Lorenz und betont zugleich: "Aber beim Neubau wird es immer den einen oder anderen Mangel geben, weil sehr viele verschiedene Gewerke und Firmen beteiligt sind." Ein Bauprojekt, ob Wohnung, Haus oder eine ganze Wohnanlage, im ersten Anlauf mängelfrei zu übergeben, entspreche nicht der Realität.

Der Immobilien-Profi befürchtet, dass Auseinandersetzungen darüber, was konkret ein Mangel sei und was nicht, künftig schon im Innenverhältnis zwischen Bauträgern und Subunternehmen zu Konflikten führen. "Dann brauchen wir Gutachter und Gerichte, dadurch entstehen finanzielle Mehrbelastungen, und die Projekte werden nicht termingerecht fertig."

Investoren könnten dadurch langfristig abgeschreckt werden. "Ohne Investoren ist städtischer Wohnungsbau in der benötigten Anzahl aber gar nicht möglich", betont Lorenz. Allein in Frankfurt fehlen Schätzungen zufolge für die nächsten Jahre 90.000 Wohnungen.

Grundsätzlich sei es positiv, dass der Gesetzgeber versuche die Lücken in dem zuletzt 2008 novellierten Bauvertragsrecht zu schließen. Es fehle jedoch die Praxis und Rechtsprechung, um die Auswirkungen des vom Bundesrat zu entscheidenden Reform-Gesetzes absehen zu können. "Wir sollen die gleichen Brötchen mit gleicher Qualität backen, aber mit Zutaten, die wir nicht kennen", so Lorenz. Das sei ein heikles Unterfangen.

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