(openPR) In Berlin haben es Kunden von Sportstudios in der warmen Zeit schwer. Einige berliner Sportstudios zwingen ihre Kunden, ihren Getränkebedarf an der Erfrischungsbar des Studios zu decken, das Training für den Gang zur Gardrobe zu unterbrechen oder einfach die Gesundheit wegen des Wasserverlusts zu gefährden.
Ein Kunde hat sich an die Verbraucherzentrale Berlin gewand. Er darf nur an der Bar gekaufte und dort in Plastikflaschen umgefüllte Getränke mit in den Trainingsraum nehmen. Ihm ist es verwehrt, mitgebrachte Getränke in gleichen Fäaschen zu konsumieren.
Wer mehrfach die Woche trainiert muß für das notwendige Mineralwasser erhebliche Beträge verwenden.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat Sportstudios abgemahnt,weil die Klauseln nach ihrer Auffassung unzulässig und damit unwirksam sind. Wenn sich die Sportstudios nicht außergerichtlich verpflichten, das Getränke-Mitnahme-Verbot aufzuheben, so will die Verbraucherzentrale notfalls klagen.
In anderen Bundesländern gibt es schon Urteile - so hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 7 U 36/03) und das Landgericht Frankfurt (Az. 2/2 O 307/04) solche Getränkeklauseln verbieten lassen.
Die Berliner Gerichte werden sicherlich nicht anders entscheiden.
Leider sind Sportstudio-Verträge häufig nicht ohne Mängel. In einem überprüften Sportstudio-Vertrag fanden sich zwei unzulässige Klauseln, die abgemahnt wurden.
Sportstudio-Verträge können bei der Verbraucherzentrale unter dem Stichwort "AGB-Prüfung" oder jedem Rechtsanwalt mit Kenntnisssen dieses Rechtsgebiets, überprüft werden. Siehe auch allgemeine Presseerklärung der Verbraucherzentrale Berlin vom 21.7.2006.

















