openPR Recherche & Suche
Presseinformation

AK Sonderschulen Rhein-Neckar sieht Nachbesserungsbedarf bei der Qualitätssicherung in der Sonderpädagogik

13.12.201609:18 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Inklusion und der Qualitätssicherung an den Sonderschulen

Bensheim, den 12.12.16


Der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar blickt auf ein ereignisreiches und arbeitsintensives Jahr zurück. Schwerpunkt der Arbeit des letzten Jahres war, wie auch schon im Vorjahr, die kritische Begleitung der immer noch stattfinden Diskussion um „Gemeinsamen Unterricht“ (GU) behinderter und nichtbehinderter Kinder. Der Verein hat an zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen zu diesem Thema und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg teilgenommen, insbesondere an den in der Rhein-Neckar Region von den MdL Kleinböck und Sckerl organisierten runden Tischen in Weinheim und Ladenburg.



Der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. stellt in diesem Zusammenhang das Wohl der betroffenen Kinder und Eltern in den Vordergrund und wehrt sich gegen jede Ideologisierung der Diskussion.

Bereits am 1. Juli 2015 waren der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. zusammen mit 15 Vertretern der Eltern, Selbsthilfe, Kommunen und Kreise, Gewerkschaften, Schulräte und Schulen in freier Trägerschaft zur öffentlichen Anhörung zum neuen Schulgesetz in den Plenarsaal des Landtags in Stuttgart als Experten geladen. Bedingt durch die Landtagswahlen in Baden-Württemberg nahmen Vertreter des Vereins an einer Vielzahl bildungspolitischer Informations-, Diskussions- und Wahlkampfveranstaltungen teil, um auf den aus Elternsicht erforderlichen Nachbesserungsbedarf am zuvor verabschiedeten „neuen“ Schulgesetz hinzuweisen. Nachfolgend sind die wesentlichen Kritikpunkte, die Anfang Dezember auch allen Mitgliedern des damaligen Bildungsausschusses im Stuttgarter Landtag übermittelt wurden, zusammengestellt.

Es dürfen nur dann ausgebildeten Sonderpädagogen von den Stammschulen in die Inklusion abgezogen werden, wenn ein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann. Der hohe Qualitätsstandard an den Sonderschulen (SBBZ) kann nur mit fachspezifisch ausgebildeten Lehr- und Betreuungskräften gehalten werden. Den Sonderschulen (SBBZ) ist nicht geholfen, wenn die „formale Deputatsversorgung“ durch umgeschulte Grund- und Hauptschullehrer aufrecht erhalten wird. Die hohe Fachlichkeit muss erhalten bleiben.

Die zunehmende Versorgung von Inklusionsmaßnahmen -insbesondere in Fällen von Einzelinklusion- führt in den Stammschulen dazu, dass es zu viele Bezugspersonen für die Kinder gibt und es zu häufigen Wechseln der Bezugspersonen kommt. Dies wird durch den hohen Anteil an Teilzeitkräften noch verschärft. Dieser Umstand ist insbesondere für Kinder mit komplexen Behinderungen und für „verhaltenskreative“ Kinder nicht akzeptabel.

Die Ausbildungskapazitäten sowohl im Bereich der FachlehrerInnen, als auch im Bereich der SonderschullehrerInnen sind völlig unzureichend. Im Bereich der FachlehrerInnen wird es durch die Umstellung von 18 Monaten Fachlehrerausbildung auf 3 Jahre Bachelor in den nächsten Jahren zu einer weiteren Verschärfung der Situation kommen.

Vertretungsfragen sind in keinster Weise geregelt. Dies gilt sowohl für die Inklusionsklassen als auch für die Stammschulen.

Die Frage des Einsatzes von Schulbegleitungen ist nur in unzureichender Weise geregelt. Uns sind viele Fälle bekannt, in denen Kinder aufgrund des Ausfalls der Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen konnten. Dies gilt sowohl für die Inklusionsklassen, als auch für die Stammschulen. Auch für die Qualifikation von SchulbegleiterInnen gibt es keine verbindlichen Maßstäbe.

Es dürfen keine gut funktionierenden bestehenden Außenklassen zu Gunsten gruppenbezogener Inklusionsmaßnahmen aufgelöst werden. Diese haben sich als Einführungselement zur Inklusion bewährt und Vertrauen in der Schullandschaft, insbesondere bei den allgemeinbildenden Schulen, geschaffen.

Der Begriff „Schule“ muss bleiben, da auch hier weiterhin unterrichtet wird.Kein Kind möchte in ein „Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Schwerpunkt motorische und körperliche Entwicklung“ (SBBZ) gehen. Nur wo Schule dran steht steckt auch Schule und vor allem Schüler drin. Wird durch die Umbenennung die Abschaffung der Sonderschulen als Lernort vorbereitet?

Schule ist nicht nur Lernraum, sondern auch Lebensraum für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Schule muss auch auf das Leben nach der Schule vorbereiten. Wie wird dieses Grundprinzip in der Weiterentwicklung der Schulen umgesetzt? Stehen auch Kindern mit Behinderungen die Ganztagesangebote an allgemeinen Schulen mit den im Einzelfall notwendigen Ressourcen zur Verfügung? Wie wird die gleichberechtigte Teilhabe der Kinder mit Behinderungen auch in den Pausen sowie an den außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B. Schullandheimaufenthalt) und bei angebotener Ferienbetreuung gewährleistet?

Zu klären ist auch, was Inklusion in den Sekundarstufen und der Berufsausbildung - kein Abschluss ohne Anschluss - heißt. Inklusion spielt sich immer noch vor allem in der Primarstufe ab. Gibt es hier entsprechende Konzepte den Inklusionsgedanken kontinuierlich fortzuführen, oder gibt es nach 12-13 Jahren optimaler Förderung einen Übergang ins Altersheim.

Unterricht, Bewegungsförderung (Physio-, Ergotherapie), Sprachförderung (Logopädie), medizinische Versorgung und Pflege sind untrennbare Bestandteile der Bildung für Kinder mit schweren Behinderungen. Die Frage ist, wie dieser weitergehende Bildungsbegriff umgesetzt werden soll?

Ziel bei den Bildungswegekonferenz (BWK) muss immer in erster Linie das Wohl des Kindes sein. Den Schulämtern kommt große Verantwortung und Bedeutung bei den BWK zu. Wie wird eine fundierte Diagnose der jeweiligen individuellen Behinderung, bzw. Beeinträchtigung und die Dokumentation der diagnosegeleiteten und strukturell verankerten Förderung sichergestellt? 1-2 eingeflogene Wochenstündchen pro Schüler „sonderpädagogische Förderung“ reichen hier definitiv nicht aus. Wird den Eltern das Recht einer unabhängigen Begleitungs- bzw. Beratungsperson eingeräumt? Dies ist wichtig, erst recht im Hinblick auf ein „schwächeres“ Elternhaus. Wir fordern für Schüler und Eltern einen „zentralen“ Ansprechpartner für ALLE mit der Beschulung in Zusammenhang stehenden Fragen.

Was bedeutet „gruppenbezogene Lösungen“ im Einzelfall? Zwischen den spezifischen Unterstützungsbedarfen der verschiedenen Behinderungsarten ist zu differenzieren, und die nicht-offensichtlichen Lernbehinderung wie psychische Behinderung (inbesondere die "leisen" Formen) sind nicht zu bagatellisieren. Der Hausarzt taugt dort eben nicht für die Operation am offenen Herzen! Im Endeffekt darf es nicht dazu führen, dass der Lehrer für Gehörlose den sehbehinderten Schüler in Gebärdensprache unterrichtet.

Das sog. „Zwei-Pädagogen-Prinzip“ muss durchgängig gewährleistet sein! Wir stehen für die Schüler mit verschiedensten, auch komplexen Behinderungsformen, die alle unterschiedliche Bildungsangebote und Rahmenbedingungen brauchen.

Die baulichen und sächlichen Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht müssen rechtzeitig vor der Einschulung der Kinder geschaffen werden, das Schulgebäude muss barrierefrei gestaltet sein, notwendige und spezielle Lehr- und Lernmittel müssen rechtzeitig beschafft und dauerhaft bereitgestellt werden. Geeignete Räume zur Differenzierung, zum Ausruhen, für die menschenwürdige Pflege müssen rechtzeitig bereitstehen.

Die berechtigte Sorge bleibt, dass die Sonderpädagogischen Beratungszentren (SBBZ) „über die Hintertür“ abgeschafft werden – selbst wenn die Schülerzahlen hier stabil sind, oder gar steigen, wie zum Beispiel etwa im Bereich der der Förderung von SchülerInnen mit komplexeren Behinderungen.

Förderschulen (SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen) werden in diesem Land in Zukunft die Qualität, die sie im Moment noch bieten, nicht mehr liefern können und stellen in Folge dessen auch keine echte Wahl mehr für Eltern lernbehinderter Kinder dar. Die Deputatszuweisungen an dieser Schulform wird, nach unseren Informationen, nicht mehr nach der tatsächlichen Schülerzahl, sondern nach der Anzahl der Schüler der dieser Schule zugehörigen Grundschulen erfolgen. Das Elternwahlrecht ist hier akut gefährdet. Trotz steigender Schülerzahlen an dieser Schulart drohen hier massive Stellenstreichungen bereits im laufenden Schuljahr. Wird dies so umgesetzt, kann von gleichwertigen, geschweige denn angemessenen Lernbedingungen keine Rede mehr sein.

Alle Eltern wollen für ihre Kinder, unabhängig vom Lernort, die bestmögliche Bildung. Sie entscheiden sich für die Schule, die die geeignetsten Rahmenbedingungen bietet um später größtmöglich an dieser Gesellschaft teilhaben zu können. Kinder mit komplexen Behinderungen und ebensolchem Hilfebedarf und deren Bedürfnisse werden nach wie vor nur unzureichend berücksichtigt. Darüber hinaus sehen wir den Fortbestand einzelner Sonderschulformen (SBBZ) in ihrem Bestand massiv gefährdet.

Alle Schulen müssen die notwendige personelle, räumliche und sächliche Ausstattung erhalten. Diese Ausstattung muss sich an den tatsächlichen Schülerzahlen und spezifischen Förderbedarfen orientieren. Dies gilt auch für die Zuweisungen im Bereich der Schulleitungen und Konrektoren. Hier sollte die Gesamtzahl der -- durch die jeweilige Schule betreuten Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf-- für die Deputatszuweisung maßgeblich sein.

Sonderschulen (SBBZ) dürfen bei der Verteilung der begrenzt vorhandenen Ressourcen nicht benachteiligt werden, um inklusive Bildungsangebote an den allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen. Nur so kann das bereits bestehende, hochwertige Angebot aufrecht erhalten werden.

Gerade in der personellen Versorgung gibt es nach Ansicht des Arbeitskreises schon eine Unterversorgung, die sich in den kommenden Schuljahren dramatisch zuspitzen wird.
Durch Beschluss der alten grün-roten Regierung sollten ohnehin schon 633 Lehrerstellen bis zum Schuljahr 2017 gestrichen werden. Dazu kommen noch von der jetzigen Kultusministerin aus Einspargründen gestrichene weitere 440 Stellen. Das sind im Ganzen 1074 wegfallende Deputate!
Zwar sind für den Primar- und den Realschulbereich in einem ersten Schritt dann doch 580 Stellen mehr bewilligt worden. Für zentrale, bildungspolitische Projekte wie die Inklusion sollten allerdings die zusätzlich beantragten Stellen aus Kostengründen auf Eis gelegt werden. Nach massiven Protesten des Landeselternbeirates, Behinderten- und Arbeitgeberverbänden hat man sich auf einen ‚schöngerechneten‘ Kompromiss geeinigt:

Von den für den Primarbereich vorgesehenen 320 dringend benötigten neuen Stellen streicht man kurzerhand die Hälfte für dieses Schuljahr um das Projekt Inklusion aufstocken zu können. Ein blanker Hohn, findet doch Inklusion gerade und vor Allem in diesem Schulbereich statt. Die andere Hälfte der Stellen will man im nächsten Schuljahr aus Mitteln für frühkindliche Förderung finanzieren. Ein weiterer Bereich in der Bildungspolitik, der keinesfalls Einsparungen verkraften kann.

Beschlossene Reformprojekte können so formal zwar durchgesetzt werden. Die Ressourcen, die es dafür bräuchte werden allerdings nur unzureichend zur Verfügung gestellt oder an anderer Stelle weggenommen. Eine Rechnung, die zu Lasten unserer Kinder geht!

Vorsitzender des Vereins ist Dr. Stefan Stötzel, Elternbeiratsvorsitzender der Martinsschule in Ladenburg. Zweite Vorsitzende ist Petra Vecchio, Elternbeiratsvorsitzende der Stephen Hawking Schule Neckargemünd. Beisitzer sind Martina Kramer aus Mannheim und Steffi Groh aus Heidelberg. Als Schatzmeister neu im Vorstandsteam ist der ehemalige Schulleiter der Martinsschule Ladenburg, Kurt Gredel, der auch im Ruhestand dem Thema Weiterentwicklung der Sonderpädagogik verbunden bleibt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 931209
 254

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „AK Sonderschulen Rhein-Neckar sieht Nachbesserungsbedarf bei der Qualitätssicherung in der Sonderpädagogik“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V.

Bild: Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen SchulgesetzBild: Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz
Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz
Pressemitteilung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz Vorstand bei der Hauptversammlung in Ladenburg einstimmig bestätigt Bensheim, den 5. Juli 2015 Am Mittwoch, den 1. Juli 2015 hat sich der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. nach seiner Gründung im letzten Jahr zu seiner ersten Hauptversammlung mit Wahlen getroffen. Bei der Versammlung, die in den Räumen der Martinsschule in Ladenburg stattfand wurden die beiden Vorsitzenden einstimmig im Amt bestätigt. Vorsitzender ist…
Gründung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V.
Gründung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V.
Gründung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. Im neu gegründeten Verein Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. engagieren sich Elternvertreter verschiedener Sonderschulen, die alle seit vielen Jahren in der Elternarbeit tätig sind. Vorsitzender ist Dr. Stefan Stötzel, Elternbeiratsvorsitzender der Martinsschule in Ladenburg. Petra Vecchio, stellv. Elternbeiratsvorsitzende der Stephen Hawking Schule Neckargemünd, ist zweite Vorsitzende. Der Verein ist offen für Betroffene, Eltern, Lehrer und alle, die sich engagieren möchten. De…

Das könnte Sie auch interessieren:

Einreichung für Marketing-Preis bis zum 13. Oktober 2017 möglich
Einreichung für Marketing-Preis bis zum 13. Oktober 2017 möglich
Marketing-Preis der Metropolregion Rhein-Neckar 2017 • Einreichungsfrist bis zum 13. Oktober 2017 verlängert • Unabhängige Jury aus erfahrenen Marketing-Experten besetzt • Feierlicher Gala-Abend am 4. Dezember 2017 im Heidelberger Schloss Heidelberg, 2. Oktober 2017 – Die Einreichungsfrist für den 7. Marketing-Preis der Metropolregion Rhein-Neckar rückt …
Deutsche Rohstoff AG zieht in den Börsenindex der Metropolregion Rhein-Neckar ein
Deutsche Rohstoff AG zieht in den Börsenindex der Metropolregion Rhein-Neckar ein
Im November 2007 startete der Aktienindex der Metropolregion Rhein-Neckar mit Unternehmen aus der Region an der Börse Stuttgart. Der Solactive Metropolregion Rhein-Neckar Index bildet die Kursentwicklung von Unternehmen aus der Metropolregion Rhein-Neckar ab. Entscheidend ist hierbei, dass die Unternehmen ihren Hauptsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar …
Gründung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V.
Gründung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V.
Gründung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. Im neu gegründeten Verein Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. engagieren sich Elternvertreter verschiedener Sonderschulen, die alle seit vielen Jahren in der Elternarbeit tätig sind. Vorsitzender ist Dr. Stefan Stötzel, Elternbeiratsvorsitzender der Martinsschule in Ladenburg. Petra Vecchio, …
Interessengemeinschaft für Brandschutzbeauftragte
Interessengemeinschaft für Brandschutzbeauftragte
Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar ist ein Zusammenschluss von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzsachverständigen, Feuerwehrleute und Interessierte Personen am Brandschutz. Die Interessengemeinschaft wurde im Dezember 2007 vom Brandschutzbeauftragten Simon Schmeisser gegründet. Ursprünglich war das Gebiet der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar nur auf den Rhein- Neckar Raum beschränkt. Im zuge mehrer Satzungsänderungen wurde das Gebiet der Interessengemeinschaft der Brandschutz…
Ladenburger Elternbeiräte ziehen sich aus 17. Landeselternbeirat zurück
Ladenburger Elternbeiräte ziehen sich aus 17. Landeselternbeirat zurück
… Landes Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Hedderich-Fenske und Stötzel gehörten dem Gremium seit April 2014 als Vertreter bzw. stellv. Mitglied für die Sonderschulen im Regierungsbezirk Karlsruhe an. Zur Begründung ihrer Entscheidung teilten Hedderich-Fenske und Stötzel folgendes mit: „Wir sehen die Interessen, der von uns vertretenen …
Sonderpädagogik: Integration geistig behinderter Kinder in Regelschulen kann gelingen
Sonderpädagogik: Integration geistig behinderter Kinder in Regelschulen kann gelingen
… Regelklassen werden durch die Integration nicht benachteiligt." Dies ergab eine Studie der Universität Freiburg/Schweiz, deren Befunde in der aktuellen Ausgabe von "Empirische Sonderpädagogik" erscheinen. Nach Ansicht der Wissenschaftler kann das positive Ergebnis "durch die stimulierende Lernumgebung im Rahmen der Integration erklärt werden. Diese scheint die …
Bild: Wissen, wo’s herkommt: Fleisch aus dem FVZBild: Wissen, wo’s herkommt: Fleisch aus dem FVZ
Wissen, wo’s herkommt: Fleisch aus dem FVZ
… Gegensatz dazu hat Metzerqualität natürlich ihren Preis. Aber wenn Schweinefleisch billiger ist als Butter, ist meist etwas faul.“ Ständige Kontrollen dienen der Qualitätssicherung Im Fleischversorgungszentrum Mannheim, einer der modernsten Anlagen Deutschlands, werden jährlich rund 300.000 Schweine und 4.000 Rinder geschlachtet – unter den Augen wachsamer …
Bild: 3 Jahre Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- NeckarBild: 3 Jahre Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
3 Jahre Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
… der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar zur gesetzlichen Regelung vom Brandschutzbeauftragten im Landtag von Baden- Württemberg. Für was die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein-Neckar grundsätzlich steht, kann man dem Grundsatzpapier 2010- 2015 entnehmen. Das wesentliche Ziel ist hierbei eine einheitliche und wenn möglich, eine …
LetsWorkIt startet neue Kooperation mit Rhein-Neckar-Portal
LetsWorkIt startet neue Kooperation mit Rhein-Neckar-Portal
Der Auktionsmarktplatz für Dienstleistungs- und Handwerksaufträge LetsWorkIt und das Regionalportal "Hallo-Rhein-Neckar" kooperieren. Hallo-Rhein-Neckar ist jetzt Partner für das Rhein-Neckar-Dreieck. Das Regionalportal Hallo-Rhein-Neckar bietet seinen Besuchern nun eine einfache und schnelle Möglichkeit, passende Dienstleister und Handwerker aus dem …
Bild: Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen SchulgesetzBild: Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz
Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz
Pressemitteilung Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz Vorstand bei der Hauptversammlung in Ladenburg einstimmig bestätigt Bensheim, den 5. Juli 2015 Am Mittwoch, den 1. Juli 2015 hat sich der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. nach seiner Gründung im letzten Jahr zu seiner …
Sie lesen gerade: AK Sonderschulen Rhein-Neckar sieht Nachbesserungsbedarf bei der Qualitätssicherung in der Sonderpädagogik