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Dämonisierung von Abtreibung und Holocaust

06.04.201611:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Dämonisierung von Abtreibung und Holocaust
Embryo - pixabay.com
Embryo - pixabay.com

(openPR) Der sog. "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) hat im "Fall Annen vs. Deutschland" – Antrag Nr. 3690/10 – (Text s. babycaust.de) ein menschenrechtsfeindliches und gesellschaftsschädigendes Urteil verschuldet. Das jetzige Thema ist die am Ende des Urteils angeführte "Gemeinsame abweichende Stellungnahme der Richter Yudkivska und Jäderblom". Klaus Günter Annen würde – gem. Y/J – Abtreiber »dämonisieren, indem er ihre Namen mit Begriffen vermischte, die mit dem grauenhaftesten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit zusammenhängen – "Holocaust", "Auschwitz", "Nazi". Es ist vielleicht als künstlerisches Mittel tolerierbar, Massenabtreibung als solche allgemein zu beschreiben (und die Internetseite des Antragstellers wurde daher nicht geschlossen), aber nicht bezüglich einzelner Ärzte, die fehlerfrei ihre ordentlichen Pflichten erfüllen.«



Y/J bringen keinerlei Erklärung von Holocaust, geschweige denn, warum der Holocaust das "grauenhafteste Verbrechen in der Geschichte der Menschheit" sein sollte. Richtig ist, dass ein diesbzgl. Wissen unbestreitbar offenkundig absolut notwendig ist, weil Holocaustleugnung oft mit schwersten Strafen belegt wird. Zudem: Der Volksverhetzungs-Paragraph 130 StGB beschränkt die Bestrafung ausdrücklich auf die Leugnung einer "unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art", d.h. auf die Leugnung von Tatsachen. S. dagegen aber "tageszeitung" ("taz"), 09.02.02007, über Strafprozeß von LG Mannheim gegen Ernst Zündel: "Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, daß es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht."

Immerhin: Lt. Wikipedia wird mit Holocaust / Schoah / Shoa der "Völkermord an 5,6 bis 6,3 Millionen Menschen bezeichnet, die in Europa in der Zeit des Nationalsozialismus als jüdisch definiert wurden". S. dagegen aber die Position von Raul Hilberg – dessen Opus "Die Vernichtung der europäischen Juden" bei Nicht-Revisionisten riesiges Ansehen genießt -, "dass die Zahl der ermordeten Juden zwischen 4,9 und 5,4 Millionen gelegen habe, vermutlich bei rund 5,1 Millionen" (Hilberg-Nachruf bei holocaust-chronologie.de). Hilberg wurde trotzdem nicht als Holocaust-Leugner verurteilt, so dass hier also noch nicht einmal Wikipedia als letztverbindliche Autorität gelten kann. Pro Jahr werden in der BRD (die n.b. kleiner ist als Hitlers Machtbereich) gem. pro-leben.de bis zu ca. 400.000 Abtreibungen durchgeführt, d.h. bei zwölf Jahren (cf. NS-Reich) dann bis zu ca. 4,8 Millionen. Zzgl. werden in der BRD pro Jahr auch noch ca. 400.000 Verschreibungen für die "Pille danach" ausgestellt; obwohl diese Pille – anders als die offizielle "Abtreibungspille" RU-486 / Mifegyne – angeblich nur die Befruchtung verhindert, ist es nicht endgültig bewiesen, dass damit niemals eine Abtreibung stattfindet. Aber selbst wenn die Juden-Opferzahlen und die Abtreibungs-Opferzahlen bzgl. Deutschland vielleicht vergleichbar sein mögen: In wesentlichen Aspekten stellt der Babycaust den Holocaust völlig in den Schatten, z.B.:

a) Die NS-Judenverfolgung ist unveränderliche Vergangenheit. Abtreibung ist veränderbare und v.a. nach Veränderung schreiende Gegenwart.

b) Die NS-Judenverfolgung war auf Hitlers Machtbereich beschränkt. Abtreibung hat gegenwärtig ca. 50 (fünfzig) Millionen Menschen weltweit als Opfer – u.z. jedes Jahr (pro-leben.de)!

c) Es gibt zwar keine Video-Aufnahmen von Vergasungen in Nazi-Gaskammern, aber es gibt Videos von Abtreibungen sowie Photos von den Leichenteilen der Kinder. Und dieses Material zeugt offenkundig von solch dämonischer Grausamkeit, dass seine Verwendung zu Aufklärungszwecken massiv behindert wird, übrigens anders als z.B. Schockphotos gegen Rauchen. Und tatsächlich: So mancher ist z.B. angesichts der Filme des Ex-Abtreibungsarztes Bernard N. Nathanson ("The silent scream" / "Eclipse of Reason") zum Abtreibungsgegner geworden.

d) Die NS-Judenverfolgung traf möglicherweise auch Straftäter. Abtreibung trifft immer Unschuldige.

e) Viele Juden konnten vor der NS-Judenverfolgung fliehen, ggf. sich sogar wehren. Die Kinder können weder fliehen noch sich wehren.

f) Es gab eine sehr große Menge von Holocaust-Überlebenden, und manche haben – vermutlich infolge guter Gesundheit – ein sehr hohes Alter erreicht. Es gibt kaum Abtreibungs-Überlebende, und die wenigen Überlebenden sind dann normalerweise furchtbar schwerstbehindert.

g) Nirgends in offiziellen NS-Texten inkl. Hitlers "Mein Kampf" wird Juden das Menschsein abgesprochen. In der BRD hingegen wird Menschen im Mutterleib nicht nur das Menschsein abgesprochen: Wer Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet, wird ggf. sogar schwer dafür bestraft. Cf. die Urteilsbegründung von Landgericht Nürnberg – Az.: 8 Ns 404 Js 43127/97 – gegen Johannes Lerle: "Der Angeklagte weiß genau, dass der medizinische Eingriff [eines Abtreibers] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden." In Wahrheit allerdings steht endgültig fest, dass "jedes menschliche Lebewesen, gleichgültig in welchem Entwicklungsstadium, wesenhaft immer voll Mensch ist" (Prof. Erich Blechschmidt).
Cf. Papst Pius XI., Enzyklika Casti connubii (31.12.1930): »Aber noch ein anderes schweres Vergehen, Ehrwürdige Brüder, ist zu erwähnen, das das Leben des Kindes im Mutterschoße bedroht. […] Mag man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten!" Gleich heilig ist beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. […] Die Staatenlenker und Gesetzgeber endlich dürfen nicht vergessen, daß es Sache der staatlichen Autorität ist, durch zweckmäßige Gesetze und Strafen das Leben der Unschuldigen zu schützen, und zwar um so mehr, je weniger das gefährdete Leben sich selber schützen kann. Und hier stehen doch an erster Stelle die Kinder, die die Mutter noch unter dem Herzen trägt. Sollte jedoch die öffentliche Gewalt diesen Kleinen nicht allein den Schutz versagen, sie vielmehr durch ihre Gesetze und Verordnungen den Händen der Ärzte und anderer zur Tötung überlassen oder ausliefern, dann möge sie sich erinnern, daß Gott der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit.« Und auch gem. Bibel sind Menschen im Mutterleib Menschen, cf. Lukas 1,39-44: Als Elisabeth den Gruß Marias hörte, frohlockte ihr Kind, i.e. Johannes der Täufer, in ihrem Leib. N.b.: Bzgl. des Dogmas von der Menschwerdung Gottes erläutert der Römische Katechismus (1,4,4), »dass, sobald die selige Jungfrau den Worten des Engels ihre Zustimmung gebend gesprochen hatte: "Siehe, ich bin die Magd des Herrn, mir geschehe nach deinem Worte", sofort der heiligste Leib Christi gebildet und mit ihm eine mit Vernunft begabte Seele verbunden wurde und er so in demselben Augenblicke vollkommener Gott und vollkommener Mensch war.«

h) Unter Hitler wurde nicht jedem Bürger ein "Beratungsschein" ausgestellt zur straffreien Ermordung von Juden.

i) O-Ton Raul Hilberg (Täter, Opfer, Zuschauer): "Hitler war der leitende Architekt der jüdischen Katastrophe. Er war es, der die fließenden Ideen von 1940 in die harte Realität von 1941 transformierte. Hitler machte diesen letzten Schritt zum unerbittlichen Resultat aller antijüdischen Maßnahmen […] und er schmiedete den dezentralen Verwaltungsapparat Deutschlands um in ein Netz von Organisationen, die reibungslos zusammenwirkten, so dass die Erschießungen, Deportationen und Vergasungen nebeneinander und gleichzeitig durchgeführt werden konnten." Wenn gem. der vom Volk gewählten NSDAP die Judenverfolgung "nicht rechtswidrig" war – wie kann dann die BRD oder sonst jemand die NS-Judenverfolgung als "rechtswidrig" oder gar als "grauenhaftestes Verbrechen in der Geschichte der Menschheit" zurückweisen? Wenn die Nazis im Konzentrationslager "fehlerfrei ihre ordentlichen Pflichten erfüllen", dann beleidigt und schmäht man durch KZ-Kritik das Ansehen der gegenüber ihren Vorgesetzten treuen und gehorsamen, ergo "gewissenhaften und pflichtbewussten" Staatsdiener und verunglimpft somit den Staat überhaupt, insbesondere das Staatsoberhaupt, i.e. den "Führer" als den "leitenden Architekten". Ein Verweis auf die Menschenrechte ist jedenfalls dann schizophren, wenn man selbst das Lebensrecht von Menschen im Mutterleib zur Diskussion stellt, und erst recht, wenn man Menschenrechtler wie den Verf., d.h. einen Priester, für ihre Aufklärungsarbeit bzgl. Lebensschutz als "Straftäter" verleumdet und brutalstmöglich finanziell / gesellschaftlich ruiniert, z.B. Amtsgericht Heilbronn – Az. 41 Cs 14 Js 13554/04 AK 741/04 -.
Cf. Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge" (gegen den Nationalsozialismus), 14.03.1937: "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes."

Epilog: Rechtspositivismus ist immer zu verurteilen, gleichgültig ob er vom NS-Staat, von der BRD oder vom EGMR praktiziert wird. Die "abweichende Stellungnahme" von Y/J stellt einen Tiefpunkt richterlichen Treibens dar, u.z. selbst ungeachtet der obigen Ausführungen schon bereits deshalb, weil damit die vorausgehenden eklatanten Fehlurteile der BRD in Sachen babycaust.de nun als wenigstens vertretbar erscheinen. Was am EGMR-Urteil selbst zu verurteilen ist und warum, soll Gegenstand einer künftigen Meldung werden.

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