(openPR) Für die Etablierung der Telemedizin ist, neben der Wirksamkeit, auch eine Wirtschaftlichkeit zu belegen. Der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement, FAU Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Oliver Schöffski, ermittelte in einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Betrachtung im Oktober 2015 die Wirtschaftlichkeit für eine Telemedizin-Behandlung in der Regelversorgung.
Die EvoCare-Telemedizin-Behandlung ist eine medizinisch-therapeutische Behandlung, die unter Zuhilfenahme moderner Telematik erbracht wird. Die EvoCare-Behandlung erfolgt beispielsweise aus Kliniken, die dafür ein durchgängig medizin-ökonomisches Betriebsszenario einer Telemedizin-Abteilung nach EvoCare-Richtlinien umsetzen. Anhand der betriebswirtschaftlichen Zahlen einer Klinik im laufenden Echtbetrieb wurde die betriebswirtschaftliche Rentabilität der EvoCare-Behandlung als eigenes „Profit-Center“ für die Klinik ermittelt. Im Ergebnis entstand eine Wirtschaftlichkeitsanalyse in Form eines Kurzgutachtens. Grundlage der Analyse sind Informationen und Daten, insbesondere betriebswirtschaftliche sowie Nutzungs- und Auslastungsdaten, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Klinik, Kostenträger und EvoCare Telemedizin ECT Genossenschaft (ETC eG) erfasst wurden. Die Daten wurden anonymisiert von der ECT eG überlassen.
„Damit Patienten die Telemedizin in Anspruch nehmen können, muss erst die Einnahmenseite für Leistungserbringer geregelt sein. Erst wenn Kliniken ihre telemedizinisch erbrachten Leistungen abrechnen können, dann werden sich die neuen Versorgungsmöglichkeiten für Patienten flächendeckend etablieren, wie bei der in der Regelversorgung vergüteten telemedizinischen EvoCare®-Behandlung. Dieser Wirtschaftlichkeitsbeleg für Telemedizin ist ein wichtiger Meilenstein. Klinikbetreibern liegen erstmals valide Zahlen als Entscheidungsgrundlage für den Betrieb eigener Telemedizin-Abteilungen in ihren Häusern vor.“, so Dr. Achim Hein, Generalbevollmächtigter der ECT eG.
Die telemedizinische EvoCare-Behandlung wurde 2013 nach erfolgtem Beleg der Wirksamkeit als erste regelhafte Behandlungsform der Telemedizin zugelassen (SGB VI, X). Das bedeutet, dass die EvoCare-Behandlung von Kostenträgern vergütet werden kann. Hierzu wurden von der ECT eG verschiedene Vereinbarungen mit unterschiedlichen Kostenträgern gemäß KTL, EBM, HMR, §140 etc. getroffen. Zugelassene Leistungserbringer erhalten pro erbrachter Therapieeinheit eine dementsprechende Vergütung.
Auszüge aus der Wirtschaftsbetrachtung
In der aktuellen betriebswirtschaftlichen Betrachtung wurde die Einnahmensituation einer Klinik rund 8 Monate nach Projektstart betrachtet. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass ein Einschwingverhalten der Einführungsprozesse stattgefunden hat und von einem Regelbetrieb gesprochen werden kann. Die Erlöse der neuen Abteilung sind additiv zu den üblichen monatlichen Erlösen einer Reha-Klinik und steigerten den Umsatz signifikant. Die betrachtete Klinik zeigt im laufenden Regelbetrieb eine positive Rentabilität mit einer Rohmarge von bis zu 16%.
Im vorliegenden Fall wurde als Kooperationsmodell seitens der Klinik die Möglichkeit des Revenue-Sharing genutzt, d.h. die Klinik trägt keine direkten Investitionen und teilt sich mit dem Investor (hier die EvoCare Genossenschaft) die Einnahmen der Behandlungsvergütung zu einem vereinbarten Schlüssel. Die Klinik lagert so das Investitionsrisiko komplett aus, schmälert aber langfristig die eigene Marge.
Im Unterschied zur weit verbreiteten Diskussion der Telemedizin - die vor allem vom Verständnis der Telemedizin als technische Anwendung geprägt ist - hat die EvoCare®-Behandlung die erforderlichen Schritte zu dem entscheidenden Sprung in die Akzeptanz als Behandlungsverfahren in der regelhaften Patientenversorgung absolviert. Telemedizin ist somit Bestandteil der Regelversorgung geworden. Bei der EvoCare®-Behandlung wurde die Behandlungsinteraktion zwischen Arzt/Therapeut/Patient um Telematik erweitert und die persönliche und vertrauliche Interaktion zwischen Arzt/Therapeut und Patient erhalten. Zusätzlich kann der Behandlungsort der Patienten erweitert werden. So werden Patienten vor allem im häuslichen Umfeld versorgt - „Wir bringen Gesundheit nach Hause“, so der Tenor der EvoCare Genossenschaft. Die Supervision, Patientenführung und Kontrolle erfolgt durch Fachkräfte aus Kliniken (oder Praxen), die dafür ein durchgängig medizin-ökonomisch erprobtes Betriebsszenario einer Telemedizin-Abteilung umsetzen. Die Implementierung der Telemedizin-Abteilung erfolgt nach Maßgaben der EvoCare Telemedizin ECT Genossenschaft und umfasst folgende Leistungen, die im Rahmen einer Zertifizierung und Audit von der Klinik nachzuweisen sind.
Was sagt die EU zur Telemedizin?
Nach Angaben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der KOM(2008)689, kann ein größerer Einsatz der Telemedizin enorme gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Die Telemedizin ermöglicht nicht nur eine verbesserte Patientenversorgung und höhere Effizienz im Gesundheitswesen, sondern kann auch einen großen Beitrag zur Wirtschaft der EU leisten, so die Kommission über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft.
Statement zur Telemedizin von Prof. Dr. Oliver Schöffski, Leiter des Lehrstuhls für Gesundheitsmanagement Friedrich-Alexander-Universität - Erlangen-Nürnberg
"Die Telemedizin hat zweifellos das Potenzial für deutliche Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung von einzelnen Patienten, aber auch für das Gesundheitssystem als Ganzes. Dieses Verbesserungspotenzial haben aber auch Arzneimittel, medizintechnische Geräte, Präventionsprogramme etc. Daher befindet sich die Telemedizin voll im Wettstreit um die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen. Es ist möglichst umfassend nachzuweisen, dass die Telemedizin-Technologien auch effizient sind, d.h. dass die zusätzlichen Kosten in einer angemessenen Relation zum zusätzlichen Nutzen sind oder sich kurz- oder langfristig sogar Einsparungen realisieren lassen."












