openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wirtschaftlichkeitsbeleg für Telemedizin - Betrachtung der telemedizinischen EvoCare®-Behandlung für Kliniken

15.10.201517:48 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Wirtschaftlichkeitsbeleg für Telemedizin - Betrachtung der telemedizinischen EvoCare®-Behandlung für Kliniken
Telemedizingenossenschaft für Patientenversorgung
Telemedizingenossenschaft für Patientenversorgung

(openPR) Für die Etablierung der Telemedizin ist, neben der Wirksamkeit, auch eine Wirtschaftlichkeit zu belegen. Der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement, FAU Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Oliver Schöffski, ermittelte in einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Betrachtung im Oktober 2015 die Wirtschaftlichkeit für eine Telemedizin-Behandlung in der Regelversorgung.



Die EvoCare-Telemedizin-Behandlung ist eine medizinisch-therapeutische Behandlung, die unter Zuhilfenahme moderner Telematik erbracht wird. Die EvoCare-Behandlung erfolgt beispielsweise aus Kliniken, die dafür ein durchgängig medizin-ökonomisches Betriebsszenario einer Telemedizin-Abteilung nach EvoCare-Richtlinien umsetzen. Anhand der betriebswirtschaftlichen Zahlen einer Klinik im laufenden Echtbetrieb wurde die betriebswirtschaftliche Rentabilität der EvoCare-Behandlung als eigenes „Profit-Center“ für die Klinik ermittelt. Im Ergebnis entstand eine Wirtschaftlichkeitsanalyse in Form eines Kurzgutachtens. Grundlage der Analyse sind Informationen und Daten, insbesondere betriebswirtschaftliche sowie Nutzungs- und Auslastungsdaten, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Klinik, Kostenträger und EvoCare Telemedizin ECT Genossenschaft (ETC eG) erfasst wurden. Die Daten wurden anonymisiert von der ECT eG überlassen.

„Damit Patienten die Telemedizin in Anspruch nehmen können, muss erst die Einnahmenseite für Leistungserbringer geregelt sein. Erst wenn Kliniken ihre telemedizinisch erbrachten Leistungen abrechnen können, dann werden sich die neuen Versorgungsmöglichkeiten für Patienten flächendeckend etablieren, wie bei der in der Regelversorgung vergüteten telemedizinischen EvoCare®-Behandlung. Dieser Wirtschaftlichkeitsbeleg für Telemedizin ist ein wichtiger Meilenstein. Klinikbetreibern liegen erstmals valide Zahlen als Entscheidungsgrundlage für den Betrieb eigener Telemedizin-Abteilungen in ihren Häusern vor.“, so Dr. Achim Hein, Generalbevollmächtigter der ECT eG.

Die telemedizinische EvoCare-Behandlung wurde 2013 nach erfolgtem Beleg der Wirksamkeit als erste regelhafte Behandlungsform der Telemedizin zugelassen (SGB VI, X). Das bedeutet, dass die EvoCare-Behandlung von Kostenträgern vergütet werden kann. Hierzu wurden von der ECT eG verschiedene Vereinbarungen mit unterschiedlichen Kostenträgern gemäß KTL, EBM, HMR, §140 etc. getroffen. Zugelassene Leistungserbringer erhalten pro erbrachter Therapieeinheit eine dementsprechende Vergütung.

Auszüge aus der Wirtschaftsbetrachtung
In der aktuellen betriebswirtschaftlichen Betrachtung wurde die Einnahmensituation einer Klinik rund 8 Monate nach Projektstart betrachtet. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass ein Einschwingverhalten der Einführungsprozesse stattgefunden hat und von einem Regelbetrieb gesprochen werden kann. Die Erlöse der neuen Abteilung sind additiv zu den üblichen monatlichen Erlösen einer Reha-Klinik und steigerten den Umsatz signifikant. Die betrachtete Klinik zeigt im laufenden Regelbetrieb eine positive Rentabilität mit einer Rohmarge von bis zu 16%.

Im vorliegenden Fall wurde als Kooperationsmodell seitens der Klinik die Möglichkeit des Revenue-Sharing genutzt, d.h. die Klinik trägt keine direkten Investitionen und teilt sich mit dem Investor (hier die EvoCare Genossenschaft) die Einnahmen der Behandlungsvergütung zu einem vereinbarten Schlüssel. Die Klinik lagert so das Investitionsrisiko komplett aus, schmälert aber langfristig die eigene Marge.

Im Unterschied zur weit verbreiteten Diskussion der Telemedizin - die vor allem vom Verständnis der Telemedizin als technische Anwendung geprägt ist - hat die EvoCare®-Behandlung die erforderlichen Schritte zu dem entscheidenden Sprung in die Akzeptanz als Behandlungsverfahren in der regelhaften Patientenversorgung absolviert. Telemedizin ist somit Bestandteil der Regelversorgung geworden. Bei der EvoCare®-Behandlung wurde die Behandlungsinteraktion zwischen Arzt/Therapeut/Patient um Telematik erweitert und die persönliche und vertrauliche Interaktion zwischen Arzt/Therapeut und Patient erhalten. Zusätzlich kann der Behandlungsort der Patienten erweitert werden. So werden Patienten vor allem im häuslichen Umfeld versorgt - „Wir bringen Gesundheit nach Hause“, so der Tenor der EvoCare Genossenschaft. Die Supervision, Patientenführung und Kontrolle erfolgt durch Fachkräfte aus Kliniken (oder Praxen), die dafür ein durchgängig medizin-ökonomisch erprobtes Betriebsszenario einer Telemedizin-Abteilung umsetzen. Die Implementierung der Telemedizin-Abteilung erfolgt nach Maßgaben der EvoCare Telemedizin ECT Genossenschaft und umfasst folgende Leistungen, die im Rahmen einer Zertifizierung und Audit von der Klinik nachzuweisen sind.

Was sagt die EU zur Telemedizin?
Nach Angaben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der KOM(2008)689, kann ein größerer Einsatz der Telemedizin enorme gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Die Telemedizin ermöglicht nicht nur eine verbesserte Patientenversorgung und höhere Effizienz im Gesundheitswesen, sondern kann auch einen großen Beitrag zur Wirtschaft der EU leisten, so die Kommission über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft.

Statement zur Telemedizin von Prof. Dr. Oliver Schöffski, Leiter des Lehrstuhls für Gesundheitsmanagement Friedrich-Alexander-Universität - Erlangen-Nürnberg
"Die Telemedizin hat zweifellos das Potenzial für deutliche Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung von einzelnen Patienten, aber auch für das Gesundheitssystem als Ganzes. Dieses Verbesserungspotenzial haben aber auch Arzneimittel, medizintechnische Geräte, Präventionsprogramme etc. Daher befindet sich die Telemedizin voll im Wettstreit um die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen. Es ist möglichst umfassend nachzuweisen, dass die Telemedizin-Technologien auch effizient sind, d.h. dass die zusätzlichen Kosten in einer angemessenen Relation zum zusätzlichen Nutzen sind oder sich kurz- oder langfristig sogar Einsparungen realisieren lassen."

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 875230
 2522

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wirtschaftlichkeitsbeleg für Telemedizin - Betrachtung der telemedizinischen EvoCare®-Behandlung für Kliniken“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von EvoCare Telemedizin

Bild: EvoCare Telemedizin - Neues Therapieangebot für Patienten nach der Reha!Bild: EvoCare Telemedizin - Neues Therapieangebot für Patienten nach der Reha!
EvoCare Telemedizin - Neues Therapieangebot für Patienten nach der Reha!
Thema: Digitalisierung im Gesundheitswesen EvoCare-TeleTherapie - Abrechenbarkeit als T-RENA Seit 2017 geben die Deutschen Rentenversicherungen Reha-Einrichtungen die Möglichkeit die TeleReha in ihr Nachsorgeangebot zu integrieren. Ein Beispiel hierfür ist EvoCare. Das Behandlungsverfahren darf in der Regelversorgung als T-RENA an hierfür zugelassenen Reha-Einrichtungen vergütet werden. Patienten entstehen für die Inanspruchnahme der TeleNachsorge keine Kosten. Das neue digitale Therapieangebot gibt Versicherten, mit Befunden am Haltungs- un…
Bild: Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-EinrichtungenBild: Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-Einrichtungen
Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-Einrichtungen
Den neuen DRV Anforderungen ist zu entnehmen, dass Rehabilitationseinrichtungen mit externen Anbietern zusammenarbeiten können. Die EvoCare Telemedizin ECT eG ist ein anerkannter externer Anbieter. Die EvoCare Telemedizin ECT Genossenschaft begleitet Reha-Einrichtungen bei der Implementierung einer Tele-Nachsorge als regelhaft vergütetes Behandlungsangebot. Es geht nicht um Technik, sondern um die Einführung einer Telebehandlung unter Führung des Klinikteams. Kliniken können mit der Expertise der Telemedizingenossenschaft direkt ihr eigene…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: EvoCare Holding AG beteiligt sich an Telemedizin-SpezialistenBild: EvoCare Holding AG beteiligt sich an Telemedizin-Spezialisten
EvoCare Holding AG beteiligt sich an Telemedizin-Spezialisten
Innovatives Telemedizin Start-up wächst Die EvoCare Holding AG ist ein 2018 gegründetes Start-up, was auf die Entwicklung, Verkauf und Betreiben von Produkten im Bereich der Telemedizin, Erbringung von hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im Bereich Telemedizin spezialisiert ist. …
Bild: Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-EinrichtungenBild: Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-Einrichtungen
Telemedizin: Tele-Reha-Nachsorge neue Anforderungen der DRV an Reha-Einrichtungen
… multimodales Tele-Nachsorgeangebot bei ihren federführenden Rentenversicherungsträgern einreichen. Mit dem telemedizinischen Behandlungsverfahren EvoCare liegen umfangreiche Erfahrungen in der Routine vor. Die EvoCare®-Behandlung ist seit über 20 Jahren direkt beim Patienten im Einsatz und durch unzählige Studien geprüft. Vor dem Hintergrund, dass für …
Bild: Telemedizingenossenschaft auf der MEDICA mit ZTG-NRWBild: Telemedizingenossenschaft auf der MEDICA mit ZTG-NRW
Telemedizingenossenschaft auf der MEDICA mit ZTG-NRW
Mit der EvoCare®-Behandlung kommt Gesundheit nach Hause - Erstes telemedizinisches Behandlungsverfahren in der Regelversorgung Weltweit ist die ECT eG die erste Telemedizingenossenschaft. Ab Mittwoch, den 12.11.2014 bis Samstag, den 15.11.2014 findet in Düsseldorf die MEDICA statt. Das telemedizinische Behandlungsverfahren EvoCare® wird auf dem Gemeinschaftsstand …
Bild: Deutschlands erfolgreichster Telemedizin-Anbieter gibt Investoren die Möglichkeit einer BeteiligungBild: Deutschlands erfolgreichster Telemedizin-Anbieter gibt Investoren die Möglichkeit einer Beteiligung
Deutschlands erfolgreichster Telemedizin-Anbieter gibt Investoren die Möglichkeit einer Beteiligung
GRÜNDE FÜR EINE BETEILIGUNG Seit vielen Jahren strampeln sich Telemediziner ab, dass Kostenträger ihre Leistung bezahlen. Jetzt hat es ein Telemedizin-Anbieter geschafft! Das heißt, die telemedizinische EvoCare-Behandlung wird bezahlt. Das öffnet der EvoCare Telemedizin GmbH die Türen in ganz Deutschland. Für den Ausbau eines flächendeckenden bundesweiten …
Bild: Reha: Mit Telemedizin versorgen Kliniken auch zu HauseBild: Reha: Mit Telemedizin versorgen Kliniken auch zu Hause
Reha: Mit Telemedizin versorgen Kliniken auch zu Hause
… Abrechnungsfragen für digitale Behandlungsleistungen und Begleitung von der Zulassung der Klinik bis zur Umsetzung der Tele-Versorgung: Mit der praxiserprobten Telemedizinlösung von EvoCare optimieren Reha-Einrichtungen ihr Angebot. Die digitale EvoCare-Behandlung dient der stationären und post-stationären Versorgung und Nachsorge. Zum 01.01.2021 wurden …
Bild: Tele-Behandlung: Wirtschaftlichkeit belegt und veröffentlichtBild: Tele-Behandlung: Wirtschaftlichkeit belegt und veröffentlicht
Tele-Behandlung: Wirtschaftlichkeit belegt und veröffentlicht
… erforderliche Nachweise zu erbringen. Unabhängige Studien müssen belegen: Telemedizin-Behandlung muss mindestens gleichwertig und gleichzeitig wirtschaftlich sein. Für die telemedizinische EvoCare®-Behandlung wurde 2013 Gleichwertigkeit und aktuell 2016 die Wirtschaftlichkeit per Kostenträgerstudie nachgewiesen. Die Veröffentlichung fand am 17.11.2016 auf dem …
Bild: EvoCare® Telemedizin: HERZPARK Hardterwald bringt Gesundheit nach HauseBild: EvoCare® Telemedizin: HERZPARK Hardterwald bringt Gesundheit nach Hause
EvoCare® Telemedizin: HERZPARK Hardterwald bringt Gesundheit nach Hause
… die stationäre Behandlung hinaus. Patienten werden per Tele-Reha nachhaltig fitter, wie aktuelle Studien belegen. Zur Anwendung kommt die EvoCare-Behandlung, eine neue – telemedizinische – Form der Patientenversorgung. Vorgestellt wird die TeleReha am 31. Oktober 2014 – im Rahmen der Herzpark Eröffnungsfeier spricht Bundesgesundheitsminister Hermann …
Bild: Ärzte können EvoCare® Telemedizin verschreiben - Neues Digitale-Versorgung-GesetzBild: Ärzte können EvoCare® Telemedizin verschreiben - Neues Digitale-Versorgung-Gesetz
Ärzte können EvoCare® Telemedizin verschreiben - Neues Digitale-Versorgung-Gesetz
… dem klar ist, welche Apps in Zukunft vom Arzt auf Rezept in die Therapie integriert werden. Bereits heute können Ärzte die geprüfte und anerkannte EvoCare® Telemedizin verschreiben. Wer erbringt die Leistung? Vorneweg ist zu unterscheiden, ob es sich um eine mobile Applikation handelt, welche beispielsweise KI-gesteuert arbeitet oder um eine App, welche …
Bild: Telemedizin-Behandlung: Erfolg für Schlaganfall-PatientenBild: Telemedizin-Behandlung: Erfolg für Schlaganfall-Patienten
Telemedizin-Behandlung: Erfolg für Schlaganfall-Patienten
Kostenübernahme für die telemedizinische EvoCare®-Behandlung zu Hause für einen Beihilfeversicherten. In einem aktuellen Bescheid vom 6. November 2015 des Landesverwaltungsamtes Berlin, der zentralen Beihilfestelle wurde festgestellt: „Nach amtsärztlicher Entscheidung ist die Behandlung mit dem EvoCare Home medizinisch notwendig und die Therapieeinheiten …
Bild: Telemedizin: Neues DRV-Rahmenkonzept zur Reha-NachsorgeBild: Telemedizin: Neues DRV-Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge
Telemedizin: Neues DRV-Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge
… die auf ein primäres Behandlungselement zielen. Darüber hinaus erlauben moderne Informations- und Kommunikationstechnologien neue Formen der Reha-Nachsorge wie die telemedizinische EvoCare®-Behandlung. Dem DRV-Rahmenkonzept ist des Weiteren zu entnehmen, dass es bei innovativen Nachsorgekonzepten darum geht, die noch bestehenden Lücken der Nachsorge …
Sie lesen gerade: Wirtschaftlichkeitsbeleg für Telemedizin - Betrachtung der telemedizinischen EvoCare®-Behandlung für Kliniken