Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II wird den Pflegenotstand nicht auflösen
(openPR) Pflegende Angehörige sollen mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) besser gestellt werden. Diese und andere Verbesserungen (auch von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gefordert), z.B. für Menschen mit Demenz, sind sehr zu begrüßen; ein Perspektivewechsel deutet sich an! - Zum PSG II ist aber dennoch zu sagen: Dieses weitere Reformgesetz wird den vielfach beklagten Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Mehr Pflegekräfte sind mit diesem Gesetz weiterhin nicht in Sicht. - Der Entwurf des PSG II ist mit verschiedenen Stellungnahmen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar (mit Downloadmöglichkeit): http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21125 - Die geplanten Neuerungen im PSG II sind das entscheidende Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015. Der Bundesgesundheitsminister und andere hochkarätige Podiumsgäste werden anwesend sein. Siehe dazu die Hinweise (stets aktuell) unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=20711
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Text auch nachlesbar unter
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21203
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Das Netzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab (vgl. u.a. §§ 20 SGB V und 45d SGB XI). Die demografische Entwicklung verdeutlicht, dass für dementiell erkrankte Menschen erheblicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf besteht.
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