(openPR) Einige insoweit wichtige Werte des Grundgesetzes (GG) sind mittlerweile anscheinend nicht mehr voll wirksam. Zu denken ist da vornehmlich an Artikel 6 GG. Ehe und Familie stehen nur noch mit Einschränkungen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Stattdessen gibt es vielfältige "Beliebigkeiten", die auch zu allem Überfluss vom Bundesverfassungsgericht gestützt werden. Das ist mehr als besorgniserregend. Denn für die Fortentwicklung einer Gesellschaft und die nachhaltig gute Ausgestaltung eines sozialen Netzes, v.a. zur Gewährleistung einer guten pflegerischen Versorgung ("ambulant vor stationär"), brauchen wir eine Stärkung von Ehe und Familie. Alles andere ist Beliebigkeit und ein Irrweg - auch mit Blick auf die demografische Entwicklung. - Papst Franziskus hat folgerichtig auf seiner Lateinamerika-Reise die Bedeutung der Familie gewürdigt. Bei einer Messe vor rd. 600.000 Gläubigen in Ecuador rief Franziskus am 06.07.2015 dazu auf, Familien größere Wertschätzung zukommen zu lassen. Die Gesellschaft müsse ihrer "sozialen Schuld" gegenüber Familien gerecht werden und diese mehr unterstützen (Quelle: AFP, 06.07.2015). Bereits bei einer Messfeier im Rizal Park, Manila, 18.01.2015, hatte sich Papst Franziskus kritisch geäußert. Er wurde wie folgt zitiert: „Leider muss die Familie in unseren Tagen allzu oft gegen heimtückische Angriffe und Programme verteidigt werden, die im Gegensatz zu all dem stehen, was uns wahr und heilig ist, zum Schönsten und Edelsten in unserer Kultur.“
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Text mit weiteren Verweisungen auch nachlesbar unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=20964








