(openPR) Eine Aufwertung der Rehabilition in der Pflege hat der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angekündigt. Die Rehabilitation sei bisher auf Wiedereingliederung fokussiert. Das müsse sich ändern, fordert Gröhe. Die aktuelle Pflegereform soll dazu beitragen, dem Prinzip Rehabilitation vor Pflege in Deutschland mehr Gewicht zu verleihen.
Dazu ist aus der Sicht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk anzumerken:
Im SGB XI gibt es klar einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Diesbezügliche Ansprüche werden aber weitgehend nicht realisiert, aus Kostengründen - u.a. auch mit der Bemerkung: "Es lohnt sich nicht" oder "eine Reha macht keinen Sinn" ... In dem Bericht der Ärzte Zeitung vom 03.03.2015 heißt es u.a.: "Das Problem aus Gröhes Sicht: Die Pflegekassen sind zwar bereits verpflichtet, Pflegebedürftige über Reha-Möglichkeiten zu beraten. Zudem sehen die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands die Stärkung der geriatrischen Reha vor." - Die Krankenkassen müssen konkret angewiesen werden, Rehabilitationsmaßnahmen konsequent zur Geltung zu verhelfen. Dabei dürfen ökonomische Erwägungen nicht dominieren. Der Ankündigung des Bundesgesundheitsminister kann daher nicht widersprochen werden. Allerdings hat es ähnliche Erklärungen in der Vergangenheit schon öfter gegeben - und nichts hat sich geändert. Es kann auch jetzt nicht gesehen werden, welche Vorschrift im SGB XI die Kassen zu einem Umdenken in der Bewilligungspraxis veranlassen könnten.
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Text mit weiteren Verweisungen auch nachlesbar unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=20949&p=85209#p85209



