05.04.2006 - 10:29 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Information über Möglichkeiten für ausländische Investitionen in die Wirtschaft der Republik Usbekistan
Pressemitteilung von: Botschaft der Republik Usbekistan in BerlinPR Agentur: Pressestelle
Die Regierung der Republik Usbekistan betreibt eine aktive Politik der Schaffung günstiger Bedingungen für ausländische Investoren. Die Einführung der Konvertierbarkeit der nationalen Währung für laufende internationale Operationen und die Strategie der in Usbekistan durchgeführten Reformen schaffen eine stabile Grundlage für die weitere Liberalisierung der Wirtschaft und die Realisierung von Projekten unter Einbeziehung ausländischen Kapitals.
In Usbekistan wurde ein breites System von rechtlichen Garantien und Präferenzen für ausländische Investoren geschaffen, das auf den Gesetzen «Über die ausländischen Investitionen», «Über die Investitionstätigkeit», «Über Garantien und Maßnahmen zum Schutz der Rechte ausländischer Investoren», «Über den Schutz der Rechte ausländischer Investoren auf dem Wertpapiermarkt» basiert. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten ausländischen Investoren gerechte und gleichberechtigte Behandlung, Schutz und Sicherheit. Außerdem ist ein Gesamtsystem an zusätzlichen Maßnahmen zur Stimulierung der Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung geschaffen worden, das auch Steuerprivilegien und Präferenzen einschließt.
Die wichtigsten für ausländische Investoren und Unternehmen mit ausländischer Beteiligung vorgesehenen Vergünstigungen sind:
In Bezug auf die Besteuerung der Erträge:
- neu geschaffene ausländische Unternehmen (außer denjenigen, die sich mit Handels-, Vermittlungs- und Vertriebstätigkeit befassen), die im ländlichen Raum gegründet worden sind, sind im ersten Jahr von der Steuer befreit, im zweiten Jahr bezahlen sie Steuer in Höhe von 25%, im dritten Jahr von 50%;
- die sonstigen neu geschaffenen Produktionsunternehmen, einschließlich Produktions- und Forschungsinstitute, zahlen im ersten Jahr Steuern in Höhe von 25%, im zweiten Jahr – von 50 %;
- neu geschaffene Produktions- und Forschungsinstitute, die auf den Export orientierte und Importe ablösende Erzeugnisse herstellen, werden von der Besteuerung für 5 Jahre befreit, wenn mindestens 25 % ihrer Produktion aus Waren des Kindersortiments besteht, und für 2 Jahre, wenn der Anteil ausländischen Kapitals am Stammkapital 50 % und mehr beträgt;
- Produktionsunternehmen mit einem Anteil ausländischen Kapitals in Höhe von 50 % und mehr sind von Ertragsteuern unter der Bedingung befreit, dass sie ihre Mittel für die Entwicklung und den Ausbau der Produktion verwenden.
In Bezug auf die Mehrwertsteuer:
- Versicherungsoperationen, Operationen der Ausreichung und Aushändigung von Darlehen, die für den Umlauf ausländischer Devisen und von Wertpapiere bestimmt sind;
- der Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte aus Eigenproduktion;
- geologische und topographische Arbeiten;
- die Durchführung von Such- und Erkundungsarbeiten auf Erdöl und Gas;
- Baustoffe, die in Usbekistan hergestellt werden;
- Beförderungs- und Umschlagarbeiten für Exportgüter sowie für ausländische Güter;
In Bezug auf die Grundsteuer:
- Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die sich mit Produktionstätigkeit befassen, werden für 2 Jahre von der Grundsteuer befreit.
In Bezug auf Akzisen:
- Produktionsunternehmen, die industrielle Konsumgüter (mit Ausnahme von Tabakerzeugnissen, Schmuck, Seife und Benzin) herstellen, werden von dieser Steuer befreit.
In Bezug auf Zollgebühren:
- Waren, die von den ausländischen juristischen Personen importiert werden, die ausländische Direktinvestitionen in Höhe von mehr als 50 Mio. USD in die Wirtschaft der Republk Usbekistan getätigt haben, werden von den Importzöllen befreit;
- Ersatzteile und Zubehör für technologische Ausrüstung, die auf das Territorium der Republik Usbekistan im Rahmen der Investitionsverpflichtungen ausländischer Investoren für die technische Umrüstung und Modernisierung der Produktion geliefert werden, werden von den Zollgebühren befreit;
In Bezug auf andere Steuerarten und obligatorische Abgaben:
- Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die auf den Export orientierte und Importe ablösende Erzeugnisse herstellen, haben Anspruch auf Steuerkredit für die Entwicklung ihrer Produktion;
- ausländischen Unternehmen, die Such- und Erkundungsarbeiten auf Erdöl und Gas durchführen, sind von der Entrichtung jeglicher Art von Steuern, Abgaben und Zahlungen sowie von Zollgebühren beim Import von Ausrüstung, materiell-technischen Ressourcen und Leistungen befreit;
- Joint Venture auf dem Gebiet der Förderung von Erdöl und Gas, die unter Beteiligung ausländischer Unternehmen gegründet werden, sind für die Dauer von 7 Jahren von der Gewinnsteuer sowie von der Zahlung von Vermögenssteuer und der Einkommensteuer der ausländischen Anteilseigner befreit.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Darüber hinaus werden gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. UP-3594 vom 11. April 2005 Wirtschaftsunternehmen, die private ausländische Direktinvestitionen gewinnen, für die Dauer bis zu 7 Jahren in ihrer Hauptgeschäftstätigkeit von der Einkommensbesteuerung (Gewinnsteuer), von der Vermögenssteuer, von der Steuer für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur und den Ausbau der Territorien, von der Umweltsteuer, der Einheitssteuer für Kleinst- und Kleinunternehmen befreit.
Wie oben dargelegt, kommt bei der Reformierung der Wirtschaft dem Prozess der Privatisierung des Staatseigentums, der der Herausbildung der Eigentümerklasse mittels der Übergabe der Eigentumsrechte vom Staat an den privaten Sektor beitragen soll, besondere Bedeutung zu.
Die Realisierung der Entstaatlichungs- und Privatisierungsprogramme in Usbekistan wird durch das Staatliche Komitee der Republik Usbekistan für die Verwaltung des staatlichen Eigentums (Staatliche Komitee für Vermögensfragen - www.spc.gov.uz ) verwirklicht. Generell ist das Staatliche Komitee für Vermögensfragen für die Erfüllung folgender Hauptaufgaben verantwortlich:
(1) Entstaatlichung und Privatisierung, d.h. Übergabe des Eigentums in private Hände;
(2) Verwaltung des staatlichen Eigentums und Einführung des Systems der korporativen Verwaltung;
(3) Organisation des der Privatisierung folgenden Monitorings der privatisierten Unternehmen;
(4) Förderung der Entwicklung von Organisationen der Marktinfrastruktur (Börsen).
Mit der schrittweisen Privatisierung des Staatseigentums wurde 1992 begonnen. In der ersten Etappe der wirtschaftlichen Reformen (1992-1993) wurden der staatliche Wohnraumbestand, die kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich des Handels, der Dienstleistungen, der örtlichen, Leicht- und Lebensmittelindustrie, des Kraftverkehrs, des Bauwesens privatisiert. Das hat vielen Millionen Bürgern ermöglicht, Eigentümer der privatisierten Wohnungen zu werden, und Zigtausende wurden Eigentümer von Handelsobjekten, Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten etc. Insgesamt wurden im Land mehr als 1,2 Mio. staatliche Wohnungen und mehr als 50 Tausend Objekte in Privateigentum überführt, von denen 95 % früher keinen Status einer juristischen Person hatten.
In der zweiten Etappe hat sich infolge der breit angelegten Privatisierung aller Industriezweige (außer Basiszweige), einschließlich des agroindustriellen Komplexes (1994-1996), im Land eine Eigentümerklasse herausgebildet, die 2 Mio. Eigner von Aktien und Beteiligungen an privatisierten Unternehmen, 3 Mio. Eigentümer privater Nebenwirtschaften, 85 Tausend Eigentümer von Einzel- und Kleinunternehmen sowie 14 Tausend Eigentümer von Immobilien umfasst.
Seit 1998 erfolgt die Privatisierung der Industriegiganten, der Hilfsunternehmen des Brennstoff- und Energiekomplexes, der Chemie, der Metallurgie und des Maschinenbaus, seit 1999 die Privatisierung unter breiter Einbeziehung ausländischen Kapitals.
Nach dem Jahr 2000 wird Die Entstaatlichung und Privatisierung ab 2000 ist als Etappe des individuellen Herangehens an die Veränderung der Eigentumsform der grossen, strategischen Wirtschaftsunternehmen der Republik unter Einbeziehung internationaler technischer und Finanzberater charakterisiert.
In das Programm der Entstaatlichung und Privatisierung der Unternehmen für die Jahre 2005-2006, das per Verordnung des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. PP-29 vom 14.03.2005 verabschiedet wurde, sind 2.246 Unternehmen und Objekte aufgenommen worden, von denen 1.528 zu realisierende Aktiva haben. Davon wurden laut Bilanz des Jahres 2005 bereits 882 Unternehmen und Objekte (58 %) v eräußert. Darunter sind die grossen staatlichen Aktienpakete der Aktiengesellschaften "Buchara-Gips" (30 %) an die Gesellschaft "Knauf" (Deutschland); "Akhangaranzement" (25 %) an das Gemeinschaftsunternehmen "Betonit" usw.
Heute werden ausländischen Investoren die Aktienpakete von Unternehmen, unvollendete Bauobjekten sowie Objekte der sozialen Infrastruktur angeboten, die im Börsenhandel vollständig in Privateigentum zu überführen sind. So werden die staatlichen Anteile an großen Unternehmen des Erdöl- und Gassektors, der elektrotechnischen, chemischen und Textilindustrie zur Überführung in Privateigentum angeboten.
Investoren können sich darüber hinaus an Ausschreibungen beteiligen, bei denen es um die Veräußerung der staatlichen Aktiva an sozial bedeutungsvollen Objekten und Unternehmen verschiedener Zweige zum Nulltarif gegen die Übernahme von Anklageverpflichtungen geht. Die Praxis der Realisierung solcher Objekte hat gezeigt, dass sich früher an der Börse wegen hoher Bewertungspreise nicht realisierbare Objekte nun bei den Investitionen über Ausschreibungen, bei denen es vor allem auf einen effektiven Business-Plan und die Übernahme von Investitionsverpflichtungen ankommt, großer Nachfrage erfreuen.
Außerdem werden in öffentlichen Tendern ausländischen Investoren die Aktienpakete der grossen strategisch wichtigsten Energie-, Erdöl- und Gasunternehmen, Unternehmen chemischen Industrie und der Eisenbahn angeboten. Zurzeit wurden Tender zur Realisierung der staatlichen Anteile an Unternehmen der chemischen Industrie, an Wärme- und Wasserkraftwerken, an Hotelkomplexen, an der Post, an den Kombinaten der Speiseöl- und Fettproduktion ausgeschrieben.
Ein allgemeiner Wesenszug der Privatisierung von Unternehmen und Objekten in Usbekistan ist die Transparenz, Klarheit und Einfachheit der Mechanismen, wonach jeder Investor den gleichen Zugang zu Informationen und zum Erwerb dieser Objekte hat.
Im Verlauf der Umsetzung der Entstaatlichungs- und Privatisierungsprogramme wurden neue flexible Mechanismen der Realisierung staatlicher Aktiva eingeführt:
- Der Mechanismus der schrittweisen Senkung des Startpreises des Verkaufs der Aktienpakete und der Objekte bis auf den Nominalwert.
- Die Veräußerung der staatlichen Aktiva zum Nulltarif vorbehaltlich der Übernahme von Investitionsverpflichtungen durch den Investor.
Es muss betont werden, dass den wenig rentablen, mit Verlust arbeitenden, ökonomisch insolventen staatlichen Unternehmen, die von den Investoren zum Nulltarif übernommen werden, von der Regierung die Schulden aus zurückliegenden Jahren gegenüber dem Staatshaushalt und anderen Fonds einschließlich aufgelaufene Vertragsstrafen und Bußgelder entlassen werden.
- Die Realisierung der staatlichen Aktiva der grossen strategischen Unternehmen der wirtschaftlichen Basiszweige wird über internationale Tender verwirklicht.
Die staatlichen Aktiva dieser Unternehmen werden in der Regel gemäß dem Beschluss der staatlichen Tenderkommission veräußert, die aus den Leitern einer Reihe von Ministerien und Ämtern der Republik besteht. Solche Unternehmen können in das staatliche Investitionsprogramm aufgenommen werden. Und das ermöglicht es ihnen, zusätzliche Privilegien in Anspruch zu nehmen.
Bezüglich der Formen der Beteiligung ausländischer Investoren am Privatisierungsprozess in Usbekistan kann man folgendes feststellen. Die ausländischen Investoren können am Privatisierungsprozess durch den Erwerb der staatlichen Beteiligungsanteile teilnehmen, die durch die oben angeführten Methoden veräußert werden. Hauptsächlich sind die Investoren an der Gründung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung interessiert, da solchen Unternehmen große Steuervorteile gewährt werden. Als derartiges Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zählen Unternehmen, an deren Stammkapital der ausländische Investor nicht weniger als 30 % Anteil hat und deren Stammkapital mindestens 150.000 USD beträgt. Einen solchen Anteil von 30 % kann man an einem privatisierten Unternehmen durch Erwerb der Aktienpakete erlangen, die auf dem Wertpapiermarkt verkauft werden, und anschließend kann dieses Unternehmen im Justizministerium der Republik Usbekistan als Unternehmen mit ausländischer Beteiligung umregistriert werden. Der Prozess der Gewinnung ausländischer Investitionen in die Wirtschaft der Republik Usbekistan erfolgt auch in Form der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit ausländischer Beteiligung (Joint Venture). Zugleich ist dies eine der modernsten Formen der Organisation der Produktion in Usbekistan.
Was die Vergünstigungen betrifft, so sind diejenigen Investitionen, bei denen die Investoren, die im Zuge der Privatisierung Investitionsverpflichtungen hinsichtlich der technologischen Umrüstung und Modernisierung der Produktion übernommen haben, Ersatzteile und Baugruppen für technologische Ausrüstungen auf das Territorium der Republik Usbekistan einführen, von den Zollgebühren (ausgenommen die Gebühren für die Zollabfertigung) für den Investitionszeitraum ab Übernahme der Investitionsverpflichtung befreit. Ausgehend davon bevorzugen viele Investoren den Abschluss von Verträgen mit Übernahme von Investitionsverpflichtungen.
Außerdem kann zwecks der Erhöhung der Investitionsattraktivität der zu privatisierenden Unternehmen, der Schaffung zusätzlicher Impulse für die Gewinnung ausländischer Investoren, Investoren, die zwar nicht die Aktienkontrolle erwerben, aber bedeutende Investitionen in Unternehmen tätigen, gemäß Beschluss der staatlichen Tenderkommission das Recht auf die Verwaltung des staatlichen Anteiles der Aktien, die außerhalb der Ausschreibung für die Übergabe professionell tätige Verwaltungsgesellschaften bestimmt sind, gewährt werden. Das bietet dem Investor zusätzliche Garantien und die Möglichkeit, das Management und den Geldfluss zu kontrollieren.
Botschaft der Republik Usbekistan in der Bundesrepublik Deutschland
Pressestelle
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Tel.: 030 39 40 98 13
Fax: 030 39 40 98 62
www.uzbekistan.de
In Usbekistan wurde ein breites System von rechtlichen Garantien und Präferenzen für ausländische Investoren geschaffen, das auf den Gesetzen «Über die ausländischen Investitionen», «Über die Investitionstätigkeit», «Über Garantien und Maßnahmen zum Schutz der Rechte ausländischer Investoren», «Über den Schutz der Rechte ausländischer Investoren auf dem Wertpapiermarkt» basiert. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten ausländischen Investoren gerechte und gleichberechtigte Behandlung, Schutz und Sicherheit. Außerdem ist ein Gesamtsystem an zusätzlichen Maßnahmen zur Stimulierung der Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung geschaffen worden, das auch Steuerprivilegien und Präferenzen einschließt.
In Bezug auf die Besteuerung der Erträge:
- neu geschaffene ausländische Unternehmen (außer denjenigen, die sich mit Handels-, Vermittlungs- und Vertriebstätigkeit befassen), die im ländlichen Raum gegründet worden sind, sind im ersten Jahr von der Steuer befreit, im zweiten Jahr bezahlen sie Steuer in Höhe von 25%, im dritten Jahr von 50%;
- die sonstigen neu geschaffenen Produktionsunternehmen, einschließlich Produktions- und Forschungsinstitute, zahlen im ersten Jahr Steuern in Höhe von 25%, im zweiten Jahr – von 50 %;
- neu geschaffene Produktions- und Forschungsinstitute, die auf den Export orientierte und Importe ablösende Erzeugnisse herstellen, werden von der Besteuerung für 5 Jahre befreit, wenn mindestens 25 % ihrer Produktion aus Waren des Kindersortiments besteht, und für 2 Jahre, wenn der Anteil ausländischen Kapitals am Stammkapital 50 % und mehr beträgt;
- Produktionsunternehmen mit einem Anteil ausländischen Kapitals in Höhe von 50 % und mehr sind von Ertragsteuern unter der Bedingung befreit, dass sie ihre Mittel für die Entwicklung und den Ausbau der Produktion verwenden.
In Bezug auf die Mehrwertsteuer:
- Versicherungsoperationen, Operationen der Ausreichung und Aushändigung von Darlehen, die für den Umlauf ausländischer Devisen und von Wertpapiere bestimmt sind;
- der Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte aus Eigenproduktion;
- geologische und topographische Arbeiten;
- die Durchführung von Such- und Erkundungsarbeiten auf Erdöl und Gas;
- Baustoffe, die in Usbekistan hergestellt werden;
- Beförderungs- und Umschlagarbeiten für Exportgüter sowie für ausländische Güter;
In Bezug auf die Grundsteuer:
- Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die sich mit Produktionstätigkeit befassen, werden für 2 Jahre von der Grundsteuer befreit.
In Bezug auf Akzisen:
- Produktionsunternehmen, die industrielle Konsumgüter (mit Ausnahme von Tabakerzeugnissen, Schmuck, Seife und Benzin) herstellen, werden von dieser Steuer befreit.
In Bezug auf Zollgebühren:
- Waren, die von den ausländischen juristischen Personen importiert werden, die ausländische Direktinvestitionen in Höhe von mehr als 50 Mio. USD in die Wirtschaft der Republk Usbekistan getätigt haben, werden von den Importzöllen befreit;
- Ersatzteile und Zubehör für technologische Ausrüstung, die auf das Territorium der Republik Usbekistan im Rahmen der Investitionsverpflichtungen ausländischer Investoren für die technische Umrüstung und Modernisierung der Produktion geliefert werden, werden von den Zollgebühren befreit;
In Bezug auf andere Steuerarten und obligatorische Abgaben:
- Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die auf den Export orientierte und Importe ablösende Erzeugnisse herstellen, haben Anspruch auf Steuerkredit für die Entwicklung ihrer Produktion;
- ausländischen Unternehmen, die Such- und Erkundungsarbeiten auf Erdöl und Gas durchführen, sind von der Entrichtung jeglicher Art von Steuern, Abgaben und Zahlungen sowie von Zollgebühren beim Import von Ausrüstung, materiell-technischen Ressourcen und Leistungen befreit;
- Joint Venture auf dem Gebiet der Förderung von Erdöl und Gas, die unter Beteiligung ausländischer Unternehmen gegründet werden, sind für die Dauer von 7 Jahren von der Gewinnsteuer sowie von der Zahlung von Vermögenssteuer und der Einkommensteuer der ausländischen Anteilseigner befreit.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Darüber hinaus werden gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. UP-3594 vom 11. April 2005 Wirtschaftsunternehmen, die private ausländische Direktinvestitionen gewinnen, für die Dauer bis zu 7 Jahren in ihrer Hauptgeschäftstätigkeit von der Einkommensbesteuerung (Gewinnsteuer), von der Vermögenssteuer, von der Steuer für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur und den Ausbau der Territorien, von der Umweltsteuer, der Einheitssteuer für Kleinst- und Kleinunternehmen befreit.
Wie oben dargelegt, kommt bei der Reformierung der Wirtschaft dem Prozess der Privatisierung des Staatseigentums, der der Herausbildung der Eigentümerklasse mittels der Übergabe der Eigentumsrechte vom Staat an den privaten Sektor beitragen soll, besondere Bedeutung zu.
Die Realisierung der Entstaatlichungs- und Privatisierungsprogramme in Usbekistan wird durch das Staatliche Komitee der Republik Usbekistan für die Verwaltung des staatlichen Eigentums (Staatliche Komitee für Vermögensfragen - www.spc.gov.uz ) verwirklicht. Generell ist das Staatliche Komitee für Vermögensfragen für die Erfüllung folgender Hauptaufgaben verantwortlich:
(1) Entstaatlichung und Privatisierung, d.h. Übergabe des Eigentums in private Hände;
(2) Verwaltung des staatlichen Eigentums und Einführung des Systems der korporativen Verwaltung;
(3) Organisation des der Privatisierung folgenden Monitorings der privatisierten Unternehmen;
(4) Förderung der Entwicklung von Organisationen der Marktinfrastruktur (Börsen).
Mit der schrittweisen Privatisierung des Staatseigentums wurde 1992 begonnen. In der ersten Etappe der wirtschaftlichen Reformen (1992-1993) wurden der staatliche Wohnraumbestand, die kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich des Handels, der Dienstleistungen, der örtlichen, Leicht- und Lebensmittelindustrie, des Kraftverkehrs, des Bauwesens privatisiert. Das hat vielen Millionen Bürgern ermöglicht, Eigentümer der privatisierten Wohnungen zu werden, und Zigtausende wurden Eigentümer von Handelsobjekten, Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten etc. Insgesamt wurden im Land mehr als 1,2 Mio. staatliche Wohnungen und mehr als 50 Tausend Objekte in Privateigentum überführt, von denen 95 % früher keinen Status einer juristischen Person hatten.
In der zweiten Etappe hat sich infolge der breit angelegten Privatisierung aller Industriezweige (außer Basiszweige), einschließlich des agroindustriellen Komplexes (1994-1996), im Land eine Eigentümerklasse herausgebildet, die 2 Mio. Eigner von Aktien und Beteiligungen an privatisierten Unternehmen, 3 Mio. Eigentümer privater Nebenwirtschaften, 85 Tausend Eigentümer von Einzel- und Kleinunternehmen sowie 14 Tausend Eigentümer von Immobilien umfasst.
Seit 1998 erfolgt die Privatisierung der Industriegiganten, der Hilfsunternehmen des Brennstoff- und Energiekomplexes, der Chemie, der Metallurgie und des Maschinenbaus, seit 1999 die Privatisierung unter breiter Einbeziehung ausländischen Kapitals.
Nach dem Jahr 2000 wird Die Entstaatlichung und Privatisierung ab 2000 ist als Etappe des individuellen Herangehens an die Veränderung der Eigentumsform der grossen, strategischen Wirtschaftsunternehmen der Republik unter Einbeziehung internationaler technischer und Finanzberater charakterisiert.
In das Programm der Entstaatlichung und Privatisierung der Unternehmen für die Jahre 2005-2006, das per Verordnung des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. PP-29 vom 14.03.2005 verabschiedet wurde, sind 2.246 Unternehmen und Objekte aufgenommen worden, von denen 1.528 zu realisierende Aktiva haben. Davon wurden laut Bilanz des Jahres 2005 bereits 882 Unternehmen und Objekte (58 %) v eräußert. Darunter sind die grossen staatlichen Aktienpakete der Aktiengesellschaften "Buchara-Gips" (30 %) an die Gesellschaft "Knauf" (Deutschland); "Akhangaranzement" (25 %) an das Gemeinschaftsunternehmen "Betonit" usw.
Heute werden ausländischen Investoren die Aktienpakete von Unternehmen, unvollendete Bauobjekten sowie Objekte der sozialen Infrastruktur angeboten, die im Börsenhandel vollständig in Privateigentum zu überführen sind. So werden die staatlichen Anteile an großen Unternehmen des Erdöl- und Gassektors, der elektrotechnischen, chemischen und Textilindustrie zur Überführung in Privateigentum angeboten.
Investoren können sich darüber hinaus an Ausschreibungen beteiligen, bei denen es um die Veräußerung der staatlichen Aktiva an sozial bedeutungsvollen Objekten und Unternehmen verschiedener Zweige zum Nulltarif gegen die Übernahme von Anklageverpflichtungen geht. Die Praxis der Realisierung solcher Objekte hat gezeigt, dass sich früher an der Börse wegen hoher Bewertungspreise nicht realisierbare Objekte nun bei den Investitionen über Ausschreibungen, bei denen es vor allem auf einen effektiven Business-Plan und die Übernahme von Investitionsverpflichtungen ankommt, großer Nachfrage erfreuen.
Außerdem werden in öffentlichen Tendern ausländischen Investoren die Aktienpakete der grossen strategisch wichtigsten Energie-, Erdöl- und Gasunternehmen, Unternehmen chemischen Industrie und der Eisenbahn angeboten. Zurzeit wurden Tender zur Realisierung der staatlichen Anteile an Unternehmen der chemischen Industrie, an Wärme- und Wasserkraftwerken, an Hotelkomplexen, an der Post, an den Kombinaten der Speiseöl- und Fettproduktion ausgeschrieben.
Ein allgemeiner Wesenszug der Privatisierung von Unternehmen und Objekten in Usbekistan ist die Transparenz, Klarheit und Einfachheit der Mechanismen, wonach jeder Investor den gleichen Zugang zu Informationen und zum Erwerb dieser Objekte hat.
Im Verlauf der Umsetzung der Entstaatlichungs- und Privatisierungsprogramme wurden neue flexible Mechanismen der Realisierung staatlicher Aktiva eingeführt:
- Der Mechanismus der schrittweisen Senkung des Startpreises des Verkaufs der Aktienpakete und der Objekte bis auf den Nominalwert.
- Die Veräußerung der staatlichen Aktiva zum Nulltarif vorbehaltlich der Übernahme von Investitionsverpflichtungen durch den Investor.
Es muss betont werden, dass den wenig rentablen, mit Verlust arbeitenden, ökonomisch insolventen staatlichen Unternehmen, die von den Investoren zum Nulltarif übernommen werden, von der Regierung die Schulden aus zurückliegenden Jahren gegenüber dem Staatshaushalt und anderen Fonds einschließlich aufgelaufene Vertragsstrafen und Bußgelder entlassen werden.
- Die Realisierung der staatlichen Aktiva der grossen strategischen Unternehmen der wirtschaftlichen Basiszweige wird über internationale Tender verwirklicht.
Die staatlichen Aktiva dieser Unternehmen werden in der Regel gemäß dem Beschluss der staatlichen Tenderkommission veräußert, die aus den Leitern einer Reihe von Ministerien und Ämtern der Republik besteht. Solche Unternehmen können in das staatliche Investitionsprogramm aufgenommen werden. Und das ermöglicht es ihnen, zusätzliche Privilegien in Anspruch zu nehmen.
Bezüglich der Formen der Beteiligung ausländischer Investoren am Privatisierungsprozess in Usbekistan kann man folgendes feststellen. Die ausländischen Investoren können am Privatisierungsprozess durch den Erwerb der staatlichen Beteiligungsanteile teilnehmen, die durch die oben angeführten Methoden veräußert werden. Hauptsächlich sind die Investoren an der Gründung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung interessiert, da solchen Unternehmen große Steuervorteile gewährt werden. Als derartiges Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zählen Unternehmen, an deren Stammkapital der ausländische Investor nicht weniger als 30 % Anteil hat und deren Stammkapital mindestens 150.000 USD beträgt. Einen solchen Anteil von 30 % kann man an einem privatisierten Unternehmen durch Erwerb der Aktienpakete erlangen, die auf dem Wertpapiermarkt verkauft werden, und anschließend kann dieses Unternehmen im Justizministerium der Republik Usbekistan als Unternehmen mit ausländischer Beteiligung umregistriert werden. Der Prozess der Gewinnung ausländischer Investitionen in die Wirtschaft der Republik Usbekistan erfolgt auch in Form der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit ausländischer Beteiligung (Joint Venture). Zugleich ist dies eine der modernsten Formen der Organisation der Produktion in Usbekistan.
Was die Vergünstigungen betrifft, so sind diejenigen Investitionen, bei denen die Investoren, die im Zuge der Privatisierung Investitionsverpflichtungen hinsichtlich der technologischen Umrüstung und Modernisierung der Produktion übernommen haben, Ersatzteile und Baugruppen für technologische Ausrüstungen auf das Territorium der Republik Usbekistan einführen, von den Zollgebühren (ausgenommen die Gebühren für die Zollabfertigung) für den Investitionszeitraum ab Übernahme der Investitionsverpflichtung befreit. Ausgehend davon bevorzugen viele Investoren den Abschluss von Verträgen mit Übernahme von Investitionsverpflichtungen.
Außerdem kann zwecks der Erhöhung der Investitionsattraktivität der zu privatisierenden Unternehmen, der Schaffung zusätzlicher Impulse für die Gewinnung ausländischer Investoren, Investoren, die zwar nicht die Aktienkontrolle erwerben, aber bedeutende Investitionen in Unternehmen tätigen, gemäß Beschluss der staatlichen Tenderkommission das Recht auf die Verwaltung des staatlichen Anteiles der Aktien, die außerhalb der Ausschreibung für die Übergabe professionell tätige Verwaltungsgesellschaften bestimmt sind, gewährt werden. Das bietet dem Investor zusätzliche Garantien und die Möglichkeit, das Management und den Geldfluss zu kontrollieren.
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