(openPR) Mit dem Service von gepruefte-seite.de können Webseiten und Webshops gut und günstig vor ärgerlichen und teuren Abmahnungen geschützt werden. Internetseiten und Online-Shops werden schnell, zuverlässig, fachkundig und günstig. Webseiten-Texte vom Anwalt und ein Kundenmeinungstool können einfach dazu gebucht werden.
Deutsche Abmahn-Anwälte haben den besten Job der Welt: Sie verdienen fast 400 Millionen pro Jahr, in dem sie Abmahnbriefe an Betreiber von Internetseiten und Online-Shops verschicken. Das ist umso ärgerlicher, weil sich viele Abmahnungen ganz einfach vermeiden lassen – wenn man weiß, wie es geht. Und wo man prüfen muss.
Für Nicht-Juristen ist es fast unmöglich, Webseite oder Online-Shop abmahnsicher zu machen und zu halten: Sogar versierte Firmen-Anwälte können mit den rasanten juristischen Veränderungen, Anforderungen und Urteilen kaum Schritt halten. Deshalb ist es einfach besser, den Service von Gepruefte-Seite.de zu buchen.
Gepruefte-Seite.de macht einen Abmahn-Check, bei dem bis zu 50 Punkte auf der Internetseite oder Shop überprüft werden. Das Gütesiegel gibt es in zwei Varianten: Basis und Premium. Basis ist der Check für Internetseiten ohne Shop – Premium der Check für Online-Shops.
Beim Gütesiegel „Basis“ werden z.B. Anbieterkennung, Adresse, AGBs, Datenschutz, Verweise und Links, Rechtschreibung, Formatierung, Dienstleistungen und Urheberrecht überprüft. Beim Gütesiegel „Premium“ kommen Lieferbedingungen, Widerruf, Rückgabe und vieles mehr unter die Lupe.
Der Auftraggeber bekommt einen detaillierten Bericht. Ist alles okay, bekommt das Unternehmen das wertvolle Gütesiegel „Geprüfte Seite“. Das zeigt den Seiten- und Shop-Besuchern an, dass sie sich auf einer überprüften, zertifizierten und sicheren Internetseite befinden.
Wird Verbesserungsbedarf festgestellt, können Internetseite oder Webshop nach der Optimierung nochmals überprüft werden. Im Preis enthalten ist ein Abmahn-Infodienst per E-Mail, der immer dann verschickt wird, wenn es wichtige juristische Veränderungen, Anforderungen und Urteile gibt, die sich auf die Abmahngefährdung auswirken.










