14.03.2006 - 17:01 - Politik, Recht & Gesellschaft
Bundesverwaltungsgericht stärkt rechtsstaatliche Prinzipien bei der Verlagerung staatlicher Aufgaben
Pressemitteilung von: Nörr Stiefenhofer Lutz
Fluggesellschaften müssen zwar weiterhin kontrollieren, ob alle Passagiere im Besitz von gültigen Papieren für die Einreise nach Deutschland sind. Be-hördliche Zwangsgelder, die wegen fehlender Kontrolle von der Bundesgrenzschutzdirek-tion verhängt wurden, sind jedoch wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit rechtswidrig und müssen daher von der Bundesrepublik Deutschland zurückerstattet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute auf eine Klage von British Airways (14. März) entschieden (Az: 1 C 3.05 und 1 C 11.05). „Die Urteile haben grundsätzliche Be-deutung, weil damit rechtsstaatliche Prinzipien bei der Verlagerung staatlicher Aufgaben auf andere Behörden und auf Private gestärkt werden“, kommentiert Uwe Erling, Prozess-vertreter von British Airways und Rechtsanwalt im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.
Zuständig für die Androhung von Zwangsgeldern wegen mangelnder Kontrolle von Einrei-sepapieren ist nach § 74 Absatz 2 Ausländergesetz das Bundesministerium des Innern (BMI). Diese Zuständigkeit hatte das BMI im Jahr 2001 per Erlass an die früheren Bun-desgrenzschutzdirektionen übertragen, die heutigen Bundespolizeidirektionen. Dazu wähl-te das BMI die Form eines Erlasses, der nicht veröffentlicht wird.
Diese „geheime“ Verlagerung der Zuständigkeit war nach Ansicht der Richter rechtswid-rig. Die Übertragung hätte nur in Form einer Rechtsverordnung erfolgen dürfen, die in ei-ner öffentlich zugänglichen amtlichen Publikation bekannt gemacht wird. „Mit der Ent-scheidung stärkt das BVerwG den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass eine Bürger aus all-gemein zugänglich Quellen erkennen können muss, mit welchem Recht eine Behörde an ihn herantritt“, sagt Erling.
Für die Fluggesellschaften bedeutet das Urteil jedoch allenfalls einen Etappensieg. Die ih-nen auferlegten Zwangsgelder für fehlerhafte Kontrollen von Einreisepapieren bekommen sie zwar zurück, weil die Bescheide aufgehoben wurden. Eine Heilung des Zuständigkeits-fehlers mit Wirkung für die Vergangenheit ist dem BMI nach §§ 45,46 Verwaltungsverfah-rensgesetz nicht möglich. Jedoch hat Ministerium die Zuständigkeit bereits Mitte 2005 wirksam per Rechtsverordnung auf die Bundespolizeidirektionen übertragen. Seit diesem Zeitpunkt drohen also wieder Zwangsgelder.
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben Auswirkungen auf zahlreiche weitere noch anhängige Zwangsgeldverfahren gegen Fluggesellschaften. Allein gegen Bri-tish Airways sind über 40 – nach den heutigen Entscheidungen rechtswidrige – Zwangsgeldbescheide über insgesamt mehr als 70 000 Euro ergangen.
Nörr Stiefenhofer Lutz...
ist eine internationale Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Mehr als 340 Berufsträger beraten Unternehmen, Finanzinstitute, vermögende Privatpersonen und die öffentliche Hand auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
In Deutschland sind wir mit fünf Büros vertreten, in Mittel- und Osteuropa mit sechs. Für die Beratung im Recht von Staaten, in denen wir kein Büro unterhalten, können sich unsere Mandanten auf befreundete Kanzleien und unser Netzwerk Lex Mundi verlassen - das weltweit größte Netzwerk unabhängiger Spitzenkanzleien. Um Kontakte zu Mandanten, Kanzleien und Investmentbanken in den USA kümmern sich Kollegen in unserem Büro in New York
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Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
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Diese „geheime“ Verlagerung der Zuständigkeit war nach Ansicht der Richter rechtswid-rig. Die Übertragung hätte nur in Form einer Rechtsverordnung erfolgen dürfen, die in ei-ner öffentlich zugänglichen amtlichen Publikation bekannt gemacht wird. „Mit der Ent-scheidung stärkt das BVerwG den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass eine Bürger aus all-gemein zugänglich Quellen erkennen können muss, mit welchem Recht eine Behörde an ihn herantritt“, sagt Erling.
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