23.02.2006 - 12:44 - Gesundheit & Medizin

Erste zentrale Homöopathie-Prüfung beendet Übergangsregelung für praktizierende Homöopathen

Pressemitteilung von: Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. - Qualitätskonferenz

Bild im Großformat
Qualitätsstempel der HomöopathInnen im zentralen Therpeutenregister
Die Therapieform „Homöopathie“ ist nicht geschützt. Was erwartet den Patienten wenn er den Arzt oder den Heilpraktiker aufsucht? Klassische Homöopathie? Komplexmittelhomöopathie? Oder antroposophische Medizin? Verordnet der Therapeut homöopathische Einzelmittel oder wendet er die Homöopathie gleichzeitig mit oder neben anderen alternativen Heilmethoden in seiner Praxis an? Die Qualitätskonferenz des BKHD gibt mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit und der Durchführung der Qualifikation in klassischer Homöopathie hierzu fundierte Informationen und Sicherheit. Die Erarbeitung von Qualitätsstandards wurde bereits vor Jahren von den Homöopathie-Fachgesellschaften und einzelnen Berufsverbänden als notwendig erkannt. Ebenso haben die Verbraucherverbände und die Gesundheitsministerkonferenz angeregt, Qualitätskriterien für die Ausübung der Homöopathie und für andere alternative Heilverfahren zu erstellen.

Wozu ist Qualitätssicherung notwendig?

Sie ist die Basis für die Beantwortung von Patientenanfragen nach qualifizierten Therapeuten und schafft die nötige Sicherheit und Transparenz für Patienten, Behörden, Versicherer, Politiker und für die Methodik der Homöopathie im Allgemeinen.

Die Qualitätskonferenz des BKHD (Bund klassischer Homöopathen Deutschlands – Dachverband der homöopathischen Fachorganisationen) setzt bereits seit 2003 die gemeinsam erarbeiteten und verabschiedeten Qualitätsstandards in der Homöopathie um. Der Vorgang der Qualifizierung macht gute Fortschritte. Das zentrale TherapeutInnenregister zählt mittlerweile rund 300 klassische Homöopathinnen und Homöopathen (Stand Januar 06), die sich bislang im Rahmen der Übergangsregelungen für bereits Praktizierende überprüfen und registrieren ließen. Sie weisen sich mit einem fortlaufend nummerierten Stempel der „Qualitätskonferenz des BKHD“ aus.

Für den Qualifizierungsprozess weisen die TherapeutInnen in einheitlichen Bewerbungsbögen ihren homöopathischen Werdegang mit den Stationen ihrer Ausbildung nach. Die absolvierten Fortbildungen und die Anzahl der Jahre, in denen sie homöopathisch in der Praxis arbeiten, bilden ein weiteres Kriterium. Durch Einreichen von Falldokumentationen, der Vorlage von Skripten (bei Dozententätigkeit) oder Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zeigen die BewerberInnen, wie sie in der Praxis arbeiten. Zusätzlich müssen alle zwei Jahre die geleisteten Fachfortbildungen zur Überprüfung eingereicht werden. Pro Kalenderjahr sind 8 Unterrichtseinheiten klinische Fortbildung und 30 UE Fachfortbildungen in klassischer Homöopathie nachzuweisen. Für HomöopathInnen, die bereits nach den neuen Qualifikationsrichtlinien ausgebildet wurden, gibt es während der Übergangszeit folgende Sonderregelung: sie können sich qualifizieren lassen, wenn sie eine Ausbildung und Schulprüfung nahe den künftigen Standards und den Beginn einer dreijährigen Supervision nachweisen.

Ablauf der Übergangsregelungen mit erster zentraler Prüfung in Deutschland

Die Möglichkeit sich über die Übergangsregelungen qualifizieren zu lassen, endet mit der ersten zentralen Prüfung, die im November 2006 an den deutschen Ausbildungsstätten absolviert werden kann. Danach ist die Aufnahme in das „zentrale Therapeutenregister“ weiterhin mit dem Bestehen dieser einheitlichen Prüfung möglich.

Dazu melden sich Interessenten über die Schulleitung beim Zweckbetrieb des BKHD zur zentralen Prüfung an. Diese besteht aus 3 x 60 MC Fragen zur Materia Medica und zur Theorie der Homöopathie, aus zwei akuten Falldarstellungen und einem chronischen Fall mit umfassender Verlaufsdarstellung. Die Aufgaben sind auf drei Tage verteilt an denen je 5 Stunden für die Beantwortung zur Verfügung stehen.
Die Prüfungen werden vom Prüfungsteam der durchführenden Schulen einer Erstkorrektur unterzogen und dann zur Prüfung an die Qualitätskonferenz gesandt. Weiter ist der schulinterne Prüfungsteil an die Geschäftsstelle des Zweckbetriebs zu senden. Sind alle Prüfungsteile bestanden und kann die Supervision nachgewiesen werden, werden Zertifikat und Stempel vergeben. Die Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Geschäftsstelle des Zweckbetriebes zur Archivierung.

Durch die freiwillige Qualifizierung leisten Homöopathinnen und Homöopathen einen aktiven Beitrag zur Qualitätssicherung und zeigen ihr Engagement für die Homöopathie. So können längerfristig Ansehen und Anerkennung der Homöopathie in der breiten Öffentlichkeit gesteigert werden – ganz im Sinne des Verbraucherschutzes.

Bewerbungsbögen und viele weitere Informationen, sowie eine Liste bereits qualifizierter Homöopathinnen und Homöopathen finden Sie im Internet unter: www.bkhd-zweckbetrieb.de oder Sie fordern diese an bei der

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Qualitätskonferenz des BKHD
Geschäftsstelle
c/o Gabriele Hanewacker
Am Sportplatz 1
85445 Oberding-Schwaig, Tel. 08122-9599 388



Renate Schmid
Beauftragte des Zweckbetriebs für die Qualitätskonferenz des BKHD
Tel. 089/8003042

23. Februar 2006

News-ID: 77983 • Views: 2348

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr