23.01.2006 - 08:33 - Politik, Recht & Gesellschaft
Bundesgerichtshof zu Drogenhandel
Pressemitteilung von: Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS )PR Agentur: Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS )
Der Strafjurist ( www.strafjurist.de ) berichtet, dass der 3. Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes in den Entscheidungen 3 StR 61/02 ( tinyurl.com/b2h49 ) und 3 StR 243/02 ( tinyurl.com/bod9z ) jeweils vom 15.12.2005 nochmals deutliche Abgrenzungskriterien zwischen strafloser Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung beim BTM-Erwerb bzw. Handel aufgezeigt hat.
Danach ist die Bitte an einen Freund, eine Telefonnummer eines Dritten zu besorgen, um dort nachfragen zu können, ob dort BTM bezogen werden kann, noch straflos.
Der Anruf bei einem Dealer mit der Frage, ob er BTM liefern kann, der aber sofort sagt, dass er nicht liefern kann oder will, ohne dass es zu konkreten Verkaufsverhandlungen kommt, sei danach als Versuch einzuordnen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
In beiden Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof auch zu der Frage überlanger Verfahrensdauer Stellung bezogen und konkrete Vorgaben (eineinhalb und eindreiviertel Jahre) dazu gemacht, um welche Zeiträume die Strafen verringert werden müssen.
Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS )
c/o RA Jens Glaser
Wilhelm-Külz-Str. 9
38220 Halberstadt
0700 88887888

www.bdffs.de
Danach ist die Bitte an einen Freund, eine Telefonnummer eines Dritten zu besorgen, um dort nachfragen zu können, ob dort BTM bezogen werden kann, noch straflos.
Der Anruf bei einem Dealer mit der Frage, ob er BTM liefern kann, der aber sofort sagt, dass er nicht liefern kann oder will, ohne dass es zu konkreten Verkaufsverhandlungen kommt, sei danach als Versuch einzuordnen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
In beiden Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof auch zu der Frage überlanger Verfahrensdauer Stellung bezogen und konkrete Vorgaben (eineinhalb und eindreiviertel Jahre) dazu gemacht, um welche Zeiträume die Strafen verringert werden müssen.
Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS )
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