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Organspende: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. fordert umfassende Aufklärung statt Werbung

31.05.201317:56 UhrGesundheit & Medizin
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Logo Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO)
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(openPR) Bremen (31.05.13). Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) fordert anlässlich des Tages der Organspende am 1. Juni neutrale umfassende Information statt einseitiger Werbung und weist zudem auf mögliche Widersprüche in Patientenverfügungen zu Organspendeerklärungen hin.



„Am 'Tag der Organspende' wird wieder um Organspender geworben, als sei der 'Hirntod' - das Kriterium für eine Organentnahme in Deutschland - todsicher, als sei jeder Mensch moralisch verpflichtet, seine Organe im Fall des Hirnversagens abzugeben. Alle Zweifel, Erkenntnisse und Erfahrungen werden abgetan, es zählt nur ein Argument: 'Wir brauchen mehr Organe!' “, so Renate Focke, erste Vorsitzende von KAO. KAO ist ein Verein, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen.

Ausgeblendet werde in den aktuellen Werbekampagnen nach wie vor die anhaltende Kritik am Hirntod. In internationalen Fachdiskussionen wird der Hirntod schon länger nicht mehr als der Tod des Menschen angesehen, sondern als eine Phase im Sterbeprozess. „Organe von Toten können nicht transplantiert werden. Daher wurde der Todeszeitpunkt medizinisch und juristisch vorverlegt und als 'Hirntod' bezeichnet, um lebende Organe transplantieren zu können. Dies bedeutet, dass Patienten, denen Organe entnommen werden sollen, unter anderem bis zum Ende der Organentnahme beatmet werden, dass sie warm und durchblutet sind“, erklärte Renate Focke.

Der Soziologieprofessor Dr. Werner Schneider von der Universität Augsburg stellte in einem Namensbeitrag für ein Bioethik-Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung vom 15.05.13 unter der Überschrift „Soziologische Konturen der Transplantationsgesellschaft“ treffend fest: „Was offenbar nicht sein darf, ist eine erneute gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber, wie tot oder lebendig man ist, wenn man 'hirntot' ist, und - damit eng verbunden - wer über eine Organentnahme und damit auch über die Verwertung von Körpern entscheiden kann, darf, soll.“

Die seit November 2012 in Deutschland geltende „Entscheidungslösung“, wonach jeder ab 16 Jahren mindestens einmal im Leben mit der Frage einer Organspende konfrontiert werden soll, hat nach Erfahrung von KAO die Bevölkerung noch zusätzlich verunsichert. „Wie soll man eine so weit reichende Entscheidung treffen, zu der man von den Krankenkassen aufgefordert wird, wenn die für eine begründete Entscheidung erforderlichen Fakten fehlen? In § 2 des Transplantationsgesetzes wird eine umfassende Aufklärung der Bürger gefordert. Allerdings bemühen sich längst nicht alle darum, außer dem Werbematerial der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) auch kritische Informationen zu verwenden. Sonst wüssten die Menschen, dass Organe nur Sterbenden im Hirnversagen entnommen werden können und dass die Angehörigen den Sterbenden nicht begleiten können. Zudem würden Menschen, die trotz aller Bedenken zu einer Organ-Spende bereit sind, eine Vollnarkose bei der Organentnahme einfordern“, so die KAO-Vorsitzende.

Die Mitglieder von KAO und viele andere Bürger fordern daher, dass in Deutschland die enge Zustimmungslösung eingeführt wird: Nur Menschen, die sich nach umfassender Information durch eine neutrale Stelle schriftlich bereit erklären, ihre Organe und ihren Sterbeprozess zu opfern, dürfen als Spender in Betracht kommen. „Leider gibt es keine solche neutrale Stelle in Deutschland, und die bisher vorliegenden Informationen der Krankenkassen für ihre Mitglieder haben eher die Absicht zu werben als aufzuklären“, stellt Renate Focke fest.

Sie weist außerdem darauf hin, dass aktuell versucht wird, die Patientenverfügungen auszuhöhlen: Die Bundesärztekammer (BÄK) behauptet in einem kürzlich vorgelegten Arbeitspapier, dass sich eine Organentnahme mit einer in der Verfügung festgelegten Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen vereinbaren lasse. Bei der dafür notwendigen intensivmedizinischen Behandlung gehe es ja nur um „Stunden, höchstens wenige Tage“, so die BÄK. Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. verwahrt sich gegen diese interessengeleitete Umdeutung des Patientenwillens und rät allen Menschen, die nicht als „Organspender“ dienen wollen, in der Patientenverfügung eine Hirntoddiagnostik zu untersagen. Damit kommt man nach jetzt gültiger Rechtslage als „Spender“ nicht in Frage.

Auf seiner Internetseite unter http://www.initiative-kao.de hält Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. weitere Hintergrundinformationen und Angehörigenberichte zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod bereit. Ebenso gibt es dort auch einen Nicht-Organspenderausweis. Umfassende kritische Informationen zur Organspende bietet auch die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, mit der KAO zusammenarbeitet, unter http://www.organspende-aufklaerung.de/

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