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EU will Nikotin nur im Schadstoffcocktail

20.02.201313:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EU will Nikotin nur im Schadstoffcocktail

(openPR) Anfang Februar veröffentlichte die Interessengemeinschaft E-Dampfen (IG ED), der erste unabhängige, nicht-kommerzielle Verein langjähriger E-Dampfer im deutschsprachigem Raum, einen offenen Brief an zahlreiche EU-Abgeordnete.

Regulierung und Beschränkung

Kern dieses Anschreibens ist der Vorschlag der EU zur Novellierung der Tabakproduktrichtlinie. Neben umfangreichen Ausführungen zur Neuregulierung herkömmlicher Tabakprodukte, zum Beispiel Tabakzigaretten, enthält die Empfehlung erstmals den Entwurf für die Normierung nikotinhaltiger Produkte ohne Tabak. Somit wäre neben anderem auch die E-Zigarette von den ab 2014 verbindlich geltenden Richtlinien betroffen. Der Novellierungs-Entwurf hierzu sieht eine Beschränkung des Höchstgehaltes von Nikotin in einer Dosis von maximal 2mg pro frei verkäuflicher Einheit von 0,5ml vor.

Unverständnis bei den Betroffenen

Die Absichten der EU stoßen bei den europaweit 7.000.000 geschätzten Konsumenten der E-Zigarette auf Unverständnis und Verärgerung. Alleine beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland verdampfen nach Händlerangaben bereits 2.000.000 Benutzer auch nikotinhaltige Flüssigkeiten, die sogenannten Liquids. Die Konsumenten der E-Zigarette erkennen die Problematik der avisierten Richtlinien darin, dass durch die geplante Beschränkung der Nikotindosis die frei verkäufliche, herkömmliche Tabakzigarette bei einer Umsetzung der geplanten Tabakprodukterichtlinien besser gestellt wäre, als die dann von einer Alternative zur unbrauchbaren Makulatur degradierte E-Zigarette.

Das Suchtpotential von Nikotin konnte bisher nicht gesichert erwiesen werden. Gesichert ist dagegen die Erkenntnis, dass Tabakzigaretten durch diverse hinzugefügte Stoffe abhängig machen.

Konsumenten der E-Zigarette verzichten dagegen vollkommen auf Tabak, und gleichzeitig auf Tabakzusatzstoffe und zahlreiche schädliche tabakspezifische Substanzen. Im seltensten Fall will der Konsument jedoch auf das Nikotin verzichten, das durchweg als "anerkanntes Genussmittel mit anregender Wirkung" betrachtet wird. Meistens liegt die konsumentenübliche Dosis Nikotin in einer E-Zigarette jedoch deutlich über dem Wert, der für zukünftig geltende Richtlinien empfohlen wird.

"Umsteiger", die die E-Zigarette allen anderen Genussmitteln, letzlich jedoch dem Tabakkonsum vorziehen, greifen aus einer mittlerweile reichhaltigen Produktauswahl zu Liquids mit einen Nikotingehalt von 6 bis 36mg pro ml. Etliche Benutzer berichten über eine freiwillige Verringerung des Nikotinanteiles nach wenigen Monaten. Einige wenige dampfen später nach eigenen Angaben genusshalber Liquids ohne Nikotinzusatz.

Da verärgert es den selbstverantwortlich handelnden Verbraucher, dass der Nikotingehalt ihres bevorzugten Genussmittels bis auf einen Wert herabreguliert werden soll, der einer homöopathischen Dosis gleichkommt.

Der nicht grundlose Boom der E-Zigarette

Die E-Zigarette erlebt seit 2011 aus guten Gründen einen Boom. Zahlreichen Rauchern gelingt der Umstieg auf's Dampfen mühelos, während eine Rauchentwöhnung meistens erfolglos bleibt. Fast alle Umsteiger berichten von einem spürbar gestiegenen Wohlbefinden, das sich erst durch den vorhergehenden, langjährigen Tabakkonsum verschlechtert hatte.

Nikotin ohne Tabakkonsum wird von den E-Dampfern nicht als ein "Hilfsmittel" wie in Raucherentwöhnungsprodukten wahrgenommen, sondern als Genussmittel ähnlich wie Kaffee oder Schokolade. Die Aussage der meisten Dampfer zum Vergleich der E-Zigarette zu Tabakzigaretten fällt einhellig aus: Die E-Zigarette sei eine Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten.

Entscheidung durch Lobbyisten beeinflusst

Bezogen auf den mittlerweile international etablierten und immer weiter wachsenden Genussmittelmarkt für E-Zigaretten und Liquids, und ohne einen konkreten Nachweis für eine langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung der Konsumenten, besteht ebenso wenig ein konkreter Handlungsbedarf für die EU, die Höchstmenge der Abgagabeeinheiten und Nikotinstärken für den Konsum weiter zu beschränken. Dabei argumentieren die Dampfer berechtigt, dass politisch die Gelegenheit versäumt wurde, aussagekräftige Studien für die seit dem Jahr 2006 im innereuropäischen Warenhandel erhältlichen elektrischen Zigaretten vorbereiten zu lassen.

Wissenschaftliche Studien aus der jüngeren Vergangenheit stellen zumindest die E-Zigarette im Vergleich zu anderen Tabakprodukten als "weniger schädlich" heraus; Anzeichen für langfristige, gesundheitliche Beeinträchtigungen möchte man aus solcherlei Fakten jedoch nicht ableiten.

Mittlerweile verdichten sich jedoch Anzeichen dafür, dass in den sogenannten "Expertenrunden" der EU die Vertreter der Pharmaindustrie einen maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt der entsprechenden EU-Richtlinie genommen haben könnten. So konnte die Interessengemeinschaft E-dampfen bereits auf die Konsultation der Pharmaindustrie durch die EU hinweisen.

Die vorgesehenen Regelungen zur Nikotinhöhe der einmaligen Dosis sind nachvollziehbar den Dosierungen bei pharmazeutischen Rauchentwöhnungsprodukten entlehnt. Dennoch setzen solche pharmazeutischen Produkte, beispielsweise der "Nicorette-Inhaler", insgesamt bei der Benutzung, also nicht nur pro einmaliger Anwendung, eine höhere Dosis Nikotin frei als die neuen Richtlinien vorgeben sollen.

Fazit: EU billigt den Tod aus teuren Schachteln

Vorgeblich liegt das Hauptaugenmerk der politischen Entscheidungsträger trotz aller Gegenanzeigen sorgenvoll auf der Volksgesundheit. Muss der betroffene EU-Bürger bei all diesen politischen Bemühungen zukünftig darum bangen, dass alle "schädlichen" Genussmittel wie Kaffee, Alkohol, Schokolade, nicht zuletzt panierte Schnitzel und eben auch Nikotin zum Inhalt kaum nachvollziehbarer Regelungen werden? Geht es nach dem derzeitigen Willen der EU, sollen sich EU-Bürger nur mit den traditionellen und reglementierten Genussmitteln, etwa Tabakzigaretten, krank genießen dürfen. Eine nennenswerte und innovative Alternative zum Tod aus teuren Schachteln bliebe, allen vernünftigen Argumenten zum Trotz, nach Umsetzung der Tabakprodukterichtlinie in ihrer jetzigen Entwurfsfassung nicht.

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