(openPR) Neuss, den 16.01.2013 - Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 69/09 entschieden:
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 12. Dezember 2012 entschieden. Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten steht in angemessenem Verhältnis zu dem unter anderem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen.
Siehe dazu die weiteren Informationen unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=18351
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass die durch den o.a. Beschluss beschriebene Rechtssituation im Interesse der kranken Menschen nicht Bestand haben sollte. Der Gesetzgeber ist aufgerufen sicherzustellen, dass die Patienten diejenigen Arzneimittel kostenfrei erhalten, die ihnen im Rahmen der Krankenbehandlung verordnet werden. Bei der Versorgung von Patienten muss die medizinische Notwendigkeit entscheidend sein und nicht die Kassenlage!
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk


