(openPR) Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben bei ihrer Fachkonferenz am 27. November 2012 dazu geraten, dass Krankenhäuser Informationen zur Hygiene online veröffentlichen sollen. Gemeinsam mit der gerade veröffentlichten neuen DIN EN 15224 Anlass genug bereits bestehende Prozesse erneut zu betrachten.
Um Krankenhäuser bezüglich ihrer Hygienemaßnahmen beurteilen zu können, sollen diese, nach Forderungen der Datenschützer des Bundes und der Länder, im Internet verschiedenste Informationen, wie Hygienevorgaben oder der Verbrauch von Desinfektionsmittel, den Patienten zur Verfügung stellen. Um diese Informationen in konsistenter Qualität bereitstellen zu können ist, wie bei jeder Softwareeinführung oder –erweiterung, eine intensive Betrachtung alle Prozesse nötig. Gleichzeitig wurde die für Dezember 2012 angekündigte neue Qualitätsnorm DIN EN 15224 für das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen veröffentlicht. Die neue Norm stellt eine Konkretisierung der Anforderungen der allgemeinen Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 für das Gesundheitswesen dar. Soll eine Praxis, ein MVZ oder eine Klinik zukünftig nach der neuen Norm geprüft werden, müssen nun die betriebsinternen Prozesse erneut betrachtet werden.
Bei einer Betrachtung der Prozesse muss auch immer der Datenschutz beachtet werden, um nicht datenschutzkonforme Prozesse an geltendes Recht anpassen zu können. Aus einer Edelman-Studie (http://www.edelman.com/insights/intellectual-property/privacy-risk-index/) geht hervor, wie wichtig der Datenschutz für Kunden und somit auch für Patienten ist: 71 % von ihnen würden nach einer Datenpanne keine Leistungen mehr von einem betroffenen Unternehmen in Anspruch nehmen wollen. Zusammen mit der Aussage von 62 % der Unternehmen, sie hätten weder genug Fachwissen noch genug Ressourcen für den richtigen Umgang mit Datenschutz, zeichnet sich ein bedrohliches Bild.
Aufgrund der allgemeinen Situation ist das Thema Datenschutz in Praxen, MVZ, Kliniken und Unternehmen unerlässlich. Wenn Sie nicht die nötigen Ressourcen oder ausreichendes Fachwissen im Bereich Datenschutz besitzen, zögern Sie nicht sich von ausgewiesenen Experten zu einem ordnungsgemäßen Datenschutz beraten zu lassen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren.










