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Andreas Schrobback erläutert das Thema: Denkmalschutz

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Andreas Schrobback
Andreas Schrobback

(openPR) (Berlin, 23.11.2012) In Deutschland gibt es viele Bauwerke, die unter Denkmalschutz stehen. Dadurch hat sich das Land eine besondere Vielfalt an kulturhistorischen Zeitzeugen bewahren können. Die architektonische Vielfalt ist ein kulturelles Erbe, welches einen besonderen Schutz verdient. Viele Bauwerke sind für die Wissenschaft, Kunst und auch für die Kultur von besonderer Bedeutung und erzählen zum Teil auch ein Stück Heimatgeschichte. Aber auch im Bereich der Geldanlage sind Baudenkmäler eine gern gesehene Investition, denn mit diesen Immobilien können Anleger, im Gegensatz zu Neubauten, bessere Steuerersparnisse und Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Aber auch bei der Eigennutzung können Immobilienbesitzer von hohen Steuerersparnissen profitieren.



Steuerliche Vorteile beim Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien

Im Gegensatz zu neuen Immobilien können Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie einen großen Teil der Sanierungskosten von der Steuer absetzen und auch ein Teil des Kaufpreises kann über einen langen Zeitraum abgeschrieben werden. Der Staat fördert den Kauf und die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude, damit diese auch für kommende Generationen erhalten bleiben. Die Kosten für die Instandhaltungsmaßnahmen kann der Staat selbst nicht aufbringen, sodass er im Gegenzug das private Engagement der Käufer und Sanierer von denkmalgeschützten Immobilien belohnt.

Kapitalanleger können deshalb in den ersten acht Jahren laut § 7i EStG jeweils neun Prozent und in weiteren vier Jahren sieben Prozent der Sanierungskosten der Immobilie steuerlich geltend machen. Von der Altsubstanz des Bauwerks können Anleger nochmals, je nach Baujahr, 2 bis 2,5 Prozent in 50 oder 40 Jahren linear abschreiben. Aber nicht nur Anleger, sondern auch Käufer, welche die denkmalgeschützte Immobilien zu eigenen Wohnzwecken nutzen möchten, haben guten Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen. In den ersten zehn Jahren können Eigennutzer jeweils neun Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Dadurch können sich Immobilienbesitzer große Teile der Sanierungskosten durch die Steuerersparnis wieder zurückholen.

Allerdings ist es nicht nur der steuerliche Vorteil und die Denkmalschutzabschreibung, welcher den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie für viele Anleger, ganz egal ob zum Erwerb einer Kapitalanlage oder zur Eigennutzung, so attraktiv macht. Auch ein Baudenkmal kann sich, je nach Lage und Zustand, zu einer langfristig sehr guten Investition mit guter Rendite entwickeln. Deshalb sollten Interessenten vor dem Kauf stets die Lage berücksichtigen und den Sanierungsbedarf genau berechnen. Jedoch lohnt sich in vielen Fällen selbst eine aufwendige Sanierung noch, denn von den Kosten können Anleger einen großen Anteil der zuvor erwähnten Steuerersparnis wieder abziehen. Die höchste Ersparnis können Käufer nutzen, welche die denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage nutzen möchten, denn sie können mit den Jahren bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben. Bei der Eigennutzung einer denkmalgeschützten Immobilie liegt diese Steuerersparnis immer noch bei bis zu 90 Prozent dieser Kosten.

Der gesetzliche Denkmalschutz in Deutschland

Ist der Erhalt eines historischen Bauwerks von öffentlichem Interesse, wie zum Beispiel aufgrund der traditionsreichen Geschichte, die mit dem Bauwerk verbunden werden kann, dann kann die Immobilie unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. In Deutschland gibt es dazu spezielle Denkmalschutzgesetze. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen nicht einheitlich, denn jedes Bundesland kann eigne Regeln dazu aufstellen. Deshalb gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze zu beachten. Jedoch haben all diese Gesetze eine grundlegende Gemeinsamkeit: Sie dienen alle dem Schutz kulturhistorischen Denkmäler. Bei jeder einzelnen Immobilie übernimmt die jeweils zuständige Denkmalschutzbehörde die Prüfung und Festlegung, ob es laut den Gesetzen unter den Denkmalschutz fällt. Anschließend wird das Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Dabei handelt es sich um eine regionale Liste, in der alle Denkmäler der Region aufgeführt werden müssen. Wichtig für Anleger ist, sich vorher zu informieren, ob es sich bei der Immobilie auch tatsächlich um ein Baudenkmal handelt, welches in einer der regionalen Listen der Denkmalschutzbehörde aufgeführt wird. Wird die Immobilie nicht in dieser Liste aufgeführt, dann können die steuerlichen Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen
http://andreas-schrobback-immobilien.de/denkmalschutzimmobilie/

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