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Abmahnungen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH

21.08.201215:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Abmahnungen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH
Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt
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(openPR) In den letzten Tagen ging uns eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, Priel 5, 85408 Gammelsdorf, anwaltlich vertreten durch die U+C Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Urmann + Collegen) zu. Die Anzahl der Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft muss gewaltig sein. Zeitweise erreichten unsere Kanzlei diese Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft beinahe im Stundentakt.



Ob angesichts dieses Abmahnvolumen uns eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung vorliegt, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Es wird aber interessant zu beobachten sein, ob die KVR Handelsgesellschaft mbH auch nur ansatzweise in der Lage sein wird, ein derartiges durch die Abmahnung ausgelöstes Kostenrisiko zu tragen. Wir gehen derzeit davon aus, dass die KVR Handelsgesellschaft mbH sich alsbald hierzu vor Gerichten erklären muss.

Die Kanzlei Urmann und Collegen ist in der Vergangenheit durch massenhaft versandte urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing- Abmahnungen) in Erscheinung getreten. Nun liegen uns die ersten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH vor.

Zunächst fällt bei dem Abmahnverhalten der KVR Handelsgesellschaft auf, dass der eigene Onlineshop der KVR Handelsgesellschaft schon seit Tagen wegen „Wartungsarbeiten“ offensichtlich nicht erreichbar ist. Ob die KVR Handelsgesellschaft auf diesem Wege versucht, sich vor sogenannten Gegenabmahnungen zu schützen, kann nur vermutet werden.

Mit ihren Abmahnungen lässt die KVR Handelsgesellschaft mbH durch die U+C Rechtsanwälte zumeist angeblich fehlerhafte und damit wettbewerbswidrige Klauseln innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beanstanden.

Zudem fordert die KVR Handelsgesellschaft mit ihren Abmahnungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf - ebenfalls sollen die Kosten der Abmahnung (also die Rechtsanwaltsgebühren zugunsten der Kanzlei Urmann und Collegen) aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR (= 651,80 EUR netto) erstattet werden. Hierbei ist auffällig, dass dieser Streitwert in Höhe von 10.000 EUR durch die Kanzlei Urmann & Collegen wohl standardmäßig in die Abmahnung eingesetzt wird. Dies geschieht unserer Beobachtung nach unabhängig von dem tatsächlich beanstandeten Verstoß. Auch liegen uns keine Abmahnungen vor, die einen anderen Streitwert ausweisen.

Wir raten jedem Empfänger einer solchen Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft dringend an, sich durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.
Dies gilt vor allem im Hinblick auf die vorformulierte und den Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung. In den uns vorliegenden Fällen waren diese Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst und gingen somit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinaus. Die damit einhergehenden Risiken sollten vor allem wegen deren wirtschaftlichen/finanziellen Bedeutung von vornherein vermieden werden, da der Empfänger der Abmahnung mindestens 30 Jahre an eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden ist.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die U + C Rechtsanwälte, erhalten haben, können Sie sich bei weiteren Fragen natürlich gern an uns wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-kvr-handelsgesellschaft-mbh.html

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