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Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt im Streit

17.07.201213:55 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neuss, den 17.07.2012 - Wer ist verantwortlich, wird trägt ggf. die Kosten?

Der VGH Mannheim hat in einem Urteil vom 09.07.2012 - 6 S 773/11 - anhand der baden-württembergischen Rechtslage über den Transport und die Begleitung der Heimbewohner zum Arzt entschieden. Siehe dazu die ersten Hinweise unter:


http://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldung/datum/2012/07/12/kwa-erringt-praezedenzentscheidung-begleitung-zum-arzt-darf-in-rechnung-gestellt-werden-1/ - Dort ist u.a. ausgeführt: "Pflegeheime in Baden Württemberg dürfen die Begleitung von Bewohnern zum Arzt in Rechnung stellen; zugleich ist die Heimaufsicht nicht befugt, den entsprechenden Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI oder den Heimvertrag zu interpretieren bzw. auszulegen."

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vertritt die Auffassung, dass die Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt in bestimmten Fallkonstellationen sehr wohl in die Zuständigkeit des Heimträgers fällt und in aller Regel auf den jeweiligen Rahmenvertrag gestützt werden kann. In diesem Sinne wurde zuletzt mittels einer Pressemitteilung vom 17.02.2012 Stellung genommen. Die Heime im Rhein-Kreis Neuss wurden am 20.06.2012 nochmals entsprechend informiert. Die rechtliche Beurteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stützte sich (musterhaft) vornehmlich auf den für Nordrhein-Westfalen geltenden Rahmenvertrag und wurde mit der Heimaufsicht bzw. die AOK Rheinland / Hamburg abgestimmt.

Im hiesigen Forum wird das Thema näher ausgeführt:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=17145&highlight=begleitung
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=16097

Nun stellt sich die Frage, wie die angesprochene Rechtsfrage im Lichte der Entscheidung des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 09.07.2012 - 6 S 773/11 - zu beurteilen ist. Im Interesse der HeimbewohnerInnen, die immer wieder mit Transport- und Begleitungsfragen in Berührung kommen, sollte alsbald ein klärendes Wort gesprochen werden. In diesem Zusammenhang kann auch die Forderung an die Ärzteschaft, die ärztliche Versorgung in den Heimen durch Hausbesuche umfassend sicherzustellen, eine neue Bedeutung gewinnen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat vorgesehen, die jetzt aufgekommene Streitfrage beim Pflegetreff am 14.11.2012 in Neuss-Erfttal, 15.00 – 17.00 Uhr, aufzugreifen. Themen des Treffs: Medizinische Versorgung (Arztbesuche zu Hause und im Heim), Medikamente für ältere pflegebedürftige Menschen (zuviele, Wechselwirkungen?), Fixierungen (auch mittels Psychopharmaka), Weiterbildung zur Krankheit Demenz und Palliativversorgung. Auf dem Podium werden hochkarätige Referenten sitzen. U.a. haben Frau Prof. Dr. Dr. Ursula Lehr, ehemalige Bundesfamilien- und Gesundheitsministerin, und Uwe Brucker, Fachbereichsleiter des MDS, zugesagt. Zugesagt hat auch ein Hausarzt aus Neuss, Dr. med. Verfürth, u.a. als Vertreter der Ärztekammer Nordrhein aktiv (war bereits 2011 als Referent bei einem Pflegetreff). Näheres hier: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=17341

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat die Heimaufsicht im Rhein-Kreis Neuss, die AOK Rheinland / Hamburg bzw. das Gesundheits- und Pflegeministerium NRW auf die Thematik aufmerksam gemacht und eine rechtliche Beurteilung erbeten.

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

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