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Kleine Oasen inmitten großer Städte: Abschreibungsmöglichkeiten für Denkmalimmobilien

21.06.201209:30 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Über 800.000 Bauwerke sind in Deutschland als Denkmäler klassifiziert. 36 davon stehen sogar auf der Liste der UNESCO Weltkulturerben. Die beiden wichtigsten Kriterien für eine solche Einstufung sind Einzigartigkeit und Authentizität. Es liegt im Interesse des Staates, diese Bauwerke als Zeitzeugen zu erhalten.



Denkmalschutz besitzt in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Jedes Bundesland hat die Aufgabe, eine Liste mit Denkmälern aus seinem jeweiligen Einzugsgebiet zu erstellen, die für zukünftige Generationen erhaltenswert sind. Die Einstufung, ab wann ein Haus unter Denkmalschutz steht, nimmt die entsprechende Behörde vor. Dies können alte Fachwerkhäuser sein oder Gebäude, an denen Verzierungen an der Fassade, Ornamente oder alter Stuck im Inneren noch an die Bauzeit des Hauses erinnern. Der Erhalt dieser Gebäude liegt im öffentlichen Interesse, weil damit eine geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung verbunden ist. Oft stehen sogar ganze Stadtteile unter Denkmalschutz (sog. Ensembleschutz).

Denkmäler müssen nicht immer nur Bronzefiguren auf öffentlichen Plätzen sein. Auch Mietwohnungen in historischen Gebäuden können unter Denkmalschutz stehen. Vor einer solchen Investition schrecken Anleger jedoch häufig zurück, weil sie einen hohen bürokratischen Aufwand in Bezug auf anstehende Sanierungsmaßnahmen befürchten. Die Investition in ein Kulturdenkmal kann sich für Anleger jedoch in vielerlei Hinsicht lohnen. Abstimmungen mit Behörden über den Sanierungsplan sollten Anleger an Experten wie die Immovaria GmbH Nürnberg übergeben. Sven Langbein als Geschäftsführer der Immovaria GmbH hat langjährige Erfahrung in der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien. Er arbeitet mit einem Netzwerk aus Fachfirmen zusammen, die sich auf die hochwertige Revitalisierung von denkmalgeschützten Häusern spezialisiert haben. So kann eine Sanierung gewährleistet werden, die sämtliche Auflagen des Amtes für Denkmalschutz erfüllt. Zu den erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen können sowohl die Restaurierung einer Fassade aus dem Jugendstil wie die energetische Erneuerung der Fenster gehören.

Das Interesse an denkmalgeschützten Immobilien ist mittlerweile sehr hoch, denn Eigentümer betreten mit dem Erwerb und der anschließenden Vermietung solcher Immobilien eine der letzten Steueroasen. Die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie geschieht im Interesse des Staates, der die Aufgabe hat, Immobilien aus der Denkmalschutzliste zu erhalten. Wer dem Staat diese Aufgabe abnimmt, wird mit erheblichen Steuervorteilen belohnt.

Dabei rät Experte Sven Langbein von der Immovaria GmbH Anlegern, denkmalgeschützte Immobilien in guten Lagen zu erwerben und an ein solventes Klientel zu vermieten. Dann nämlich können sie sich über erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten freuen und die Kosten für den Erhalt der Immobilie 8 Jahre lang mit 9% und anschließend noch einmal 4 Jahre lang mit 7% steuerlich geltend machen. Auch die Anschaffungskosten für das Gebäude werden dabei berücksichtigt.

Neben den steuerlichen Vergünstigungen kommen weitere Vorteile hinzu, wie beispielsweise die zu erwartende langfristige Wertsteigerung, die der Alterssicherung dienen kann.

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