28.04.2004 - 23:57 - Vereine & Verbände
In Frankreich drohen jetzt horrende Strafen - ADAC: 2002 rund 7600 Verkehrstote im Nachbarland
Pressemitteilung von: ADAC
07.08.2003 - Frankreich ahndet Verkehrsdelikte jetzt noch strenger. Erheblich verschärft wurde das Strafmaß für Autofahrer, die fahrlässig einen Unfall verursachen und dabei Personen verletzen oder töten. Laut ADAC kann es dafür im Extremfall bis zu zehn Jahre Haft sowie Geldstrafen bis zu 150 000 Euro geben. Diese neue Regelung gilt auch für ausländische Autofahrer. Der Grund der drastischen Verschärfung sind nicht zuletzt die rund 7600 Verkehrstoten auf Frankreichs Straßen. Deutschland hatte im vergangenen Jahr rund 6800 Verkehrstote zu beklagen.
Zum Straftäter wird bereits, wer jemanden bei einem Unfall verletzt und dieser bis zu drei Monate arbeitsunfähig ist: Dann drohen als Höchststrafe drei Jahre Freiheitsentzug und 30 000 Euro Geldstrafe. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, muss der Unfallverursacher mit bis zu drei Jahren Haft und maximal 45 000 Euro Strafe sowie einem halbjährigen Fahrverbot rechnen. Eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, 75 000 Euro Geldstrafe und einem Führerscheinentzug bis zu fünf Jahren geahndet.
Äußerst drastische Strafen erwarten Autofahrer, die einen Unfall mit Personenschaden in alkoholisiertem Zustand, unter der Einwirkung von Drogen, ohne Führerschein oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 km/h herbeiführen. Solche Fälle können fünf bis sieben Jahre Haft und 100 000 Euro Geldstrafe zur Folge haben. Kriminellen Verkehrssündern, die beispielsweise mit zu viel Promille einen anderen Autofahrer verletzen und danach Unfallflucht begehen, drohen sogar Haft bis zu zehn Jahren, Geldstrafen bis zu 150 000 Euro und die Einbehaltung des Führerscheins für maximal fünf Jahre.
Der ADAC im Internet: www.adac.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rückfragen: Reiner Walsch (089) 7676- 2629
Zum Straftäter wird bereits, wer jemanden bei einem Unfall verletzt und dieser bis zu drei Monate arbeitsunfähig ist: Dann drohen als Höchststrafe drei Jahre Freiheitsentzug und 30 000 Euro Geldstrafe. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, muss der Unfallverursacher mit bis zu drei Jahren Haft und maximal 45 000 Euro Strafe sowie einem halbjährigen Fahrverbot rechnen. Eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, 75 000 Euro Geldstrafe und einem Führerscheinentzug bis zu fünf Jahren geahndet.
Äußerst drastische Strafen erwarten Autofahrer, die einen Unfall mit Personenschaden in alkoholisiertem Zustand, unter der Einwirkung von Drogen, ohne Führerschein oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 km/h herbeiführen. Solche Fälle können fünf bis sieben Jahre Haft und 100 000 Euro Geldstrafe zur Folge haben. Kriminellen Verkehrssündern, die beispielsweise mit zu viel Promille einen anderen Autofahrer verletzen und danach Unfallflucht begehen, drohen sogar Haft bis zu zehn Jahren, Geldstrafen bis zu 150 000 Euro und die Einbehaltung des Führerscheins für maximal fünf Jahre.
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