openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung?

30.05.201218:18 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neusse, den 30.05.2012 - In der Zeitschrift „Frau und Mutter“, Mai 2012, wird darüber berichtet, dass der Berliner Theologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl die Ansicht vertritt, eine Gesundheitsvollmacht sei einer Patientenverfügung vorzuziehen. Denn gegenüber einer Patientenverfügung könne bei einer Gesundheitsvollmacht der mutmaßliche Wille des Betroffenen stärker im Lichte der biografisch erkennbaren Lebenslinien ermittelt werden. Dies sagte er nach dem Bericht (KNA) bei einem Kongress über "Christliche Patientenvorsorge" in Berlin.



Dazu eine kurze Einschätzung:

Ich vertrete im Rahmen meiner Vortragstätigkeit zur Patientenautonomie am Lebensende die Auffassung, dass eine Vorsorgevollmacht eine vorrangige Bedeutung haben soll. Denn damit wird ein Rechtsvertreter bestimmt, der in bestimmten Lebenssituationen das Heft des Handelns in der Hand hat und so ggf. auch den mutmaßlichen Patientenwillen zur Geltung bringen kann. Soweit sich eine solche Bevollmächtigung auf die Gesundheitsfürsorge erstreckt, hat sie im Ergebnis den Charakter einer "Gesundheitsvollmacht". Eine Vollmacht aber allein auf solche Aufgaben zu beschränken, kann nicht ernstlich angeraten werden. Es geht in der Regel bei einer Vertretungssituation, wie sie nach § 1896 ff BGB angesprochen wird, um mehr. Daher kann nur zu einer weiter gefassten Vorsorgevollmacht geraten werden, die auch, weil der Begriff im alltäglichen Leben gut eingeführt ist, als solche, und nicht anders, zu bezeichnen ist.
Unabhängig von einer solchen Bevollmächtigung kann es Sinn machen, ergänzend eine Patientenverfügung zu erstellen, in der dem Rechtsvertreter klare Patientenentscheidungen für bestimmte Lebenssituationen an die Hand gegeben werden. Eine solche Patientenverfügung, klar formuliert und auf die jeweilige Situation passend, ist zu beachten. Wenn es an einer solchen klaren Festlegung fehlt, muss der mutmaßliche Wille erst in einem komplizierten Verfahren ermittelt werden. Das kann schnelle und klare Entscheidungen behindern.
Jeder sollte sich beizeiten mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Willensbestimmung auseinandersetzen und sich dann für den einen oder anderen Weg entscheiden. Auf jeden Fall wird angeraten, die im BGB vorgegebenen Bezeichnungen für die verschiedenen Verfügungen zu verwenden. Denn sonst können durch abweichende Betitelungen, z.B. Gesundheitsvollmacht oder Lebensverfügung, unnötige Meinungsverschiedenheiten auftreten.
Ob sich jemand bei der Abfassung einer Patientenverfügung der Mustertexte "Christliche Patientenverfügung" bedient, bleibt der freien Entscheidung überlassen. Zu bedenken ist, dass bei den „christlichen“ Beratungsangeboten auch die sog. Reichweitenbegrenzung eine Rolle spielt. Eine solche Reichweitenbegrenzung hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des BGB wegen der damit verbundenen Einschränkung der Patientenautonomie ausdrücklich nicht zum Gegenstand der gesetzlichen Regelungen gemacht.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 636417
 1755

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen
Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in einem Brief vom 29.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt und Korrekturen des vorgelegten Gesetzentwurfs für ein Pflegestärkungsgesetz (PSG) III gefordert. Mit dieser Zuschrift wird verdeutlicht, dass mehr Pflegeberatung im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfes für ein PSG III nicht erforderlich ist. Pflegeberatung ist bereits jetzt den Pflegekassen als Pflichtleistung auferlegt und bedarf keiner kommunalen Ergänzung. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind eher beh…
Gesundheitsbewusste Lebensführung kann Demenz vermeiden helfen
Gesundheitsbewusste Lebensführung kann Demenz vermeiden helfen
Es muss darum gehen, mehr auf Prävention und größte Sorgfalt bei Diagnostik und Therapie zu setzen! Demenz – „… mit Schreckensmeldungen werden nicht nur Ängste geschürt und Geschäfte gemacht, sondern auch Millionen von Menschen in die Irre geführt.“ So das Urteil von Cornelia Stolze in ihrem Buch "Verdacht Demenz - Fehldiagnosen verhindern, Ursachen klären und wieder gesund werden" (Herder, 2016). In einer Pressemitteilung vom 29.01.2016 haben Leipziger Demenzforscher der Öffentlichkeit ähnlich lautende Studienergebnisse zur Prävention vor…

Das könnte Sie auch interessieren:

Irrtümer rund um die Patientenverfügung - Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Irrtümer rund um die Patientenverfügung - Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz und Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf: Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll eine Patientenverfügung möglichst konkrete Vorgaben enthalten. Bestimmte gesundheitliche …
Irrtümer rund um die Patientenverfügung: Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Irrtümer rund um die Patientenverfügung: Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz und Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf: Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll eine Patientenverfügung möglichst konkrete Vorgaben enthalten. Bestimmte gesundheitliche …
Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
… wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiter helfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht. Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung …
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein …
Was sollte eine Patientenverfügung leisten?
Was sollte eine Patientenverfügung leisten?
Betreuer müssen Ärzte überzeugen Notarkammer Celle. Viele Menschen wollen, wenn sie unheilbar krank sind, weder künstlich ernährt noch wieder belebt werden. Mit einer Patientenverfügung kann man für den Fall vorsorgen, wenn man sich aufgrund von Demenz, schwerer Krankheit oder Verletzungen nicht mehr selbst äußern kann. Doch halten sich die Ärzte immer …
Irrtümer rund um die Patientenverfügung
Irrtümer rund um die Patientenverfügung
Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Bezirksärztekammer Trier auf: Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll …
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein …
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle * Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle * Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein …
Bild: Sorgerechtsvollmacht und Vormundschaft für die eigenen KinderBild: Sorgerechtsvollmacht und Vormundschaft für die eigenen Kinder
Sorgerechtsvollmacht und Vormundschaft für die eigenen Kinder
Damit stellt sich auch hier die Frage nach der „Benennung eines Vormunds“. Auf lexport.de gibt es hierzu eine kostenlose Information zum Download mit einer Formulierungshilfe, um sich und seine minderjährigen Kinder rechtlich abzusichern: https://www.lexport.de/rubrik/internationale-vollmachten-eu/gesundheitsvollmacht-eu-minderjaehriger
Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
… wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiter helfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht. Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung …
Sie lesen gerade: Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung?