(openPR) Auch der 3. Pflege-Quartalsbericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie seines Medizinischen Dienstes vom 24.04.2012 belegt, was viele schon befürchtet haben. Eine Besserung insbesondere bei der Prophylaxe von Druckgeschwüren wegen falscher Lagerung (Dekubitus) gibt es seit der letzten Prüfung in 2007 nicht. Schmerzensgelder in fünf-stelliger Höhe sind mittlerweile Realität in Deutschland.Und das trotz einfacher Maßnahmen zur Vorbeugung.
Die Untersuchung umfasste die Pflege von mehr als 100.000 Menschen. Bei 40,7 Prozent der Heimbewohner stellten die Prüfer Versäumnisse bei der erforderlichen Prophylaxe fest. Diese erschreckenden Fakten sind umso unverständlicher, als die Vorbeugung des Wundliegens einfach ist. Es bedarf lediglich einer regelmäßigen Umlagerung, wobei hierfür auch Spezialmatrazen eingesetzt werden können, die die verschiedenen Körperregionen abwechselnd mit Druck be- und wieder entlasten und dadurch den Druck auf andere Körperstellen verlagern. In einem Urteil vom 23.12.2011 hat das Landgericht Bonn unter Hinweis auf anerkannte Rechtsprechung ausgeführt, dass das Auftreten von schwerwiegenden Dekubiti bei Hochrisikopatienten immer vermeidbar sei. Dementsprechend werde allein schon die Entstehung von Durchliege-Geschwüren ausnahmslos auf falsche oder unzureichende Vorbeugemaßnahmen zurückgeführt; erfahrungsgemäß beruhe ein schweres Druckgeschwür auf groben Pflege- und Lagerungsmängel bzw. unzureichenden ärztlichen Anordnungen und Überwachungen. Im entschiedenen Fall sprach das Gericht dem Kläger, bei welchem sich ein Druckgeschwür im Bereich des Steißbeins im fortgeschrittenen Stadium mit notwendiger operativer Versorgung entwickelt hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € zu. Eine erfolgreiche Durchsetzung entsprechender Schadenersatzansprüche setzt vertiefte medizinrechtliche Kenntnisse des mit der Angelegenheit betrauten Rechtsanwaltes voraus.










