(openPR) LifeFinance erklärt die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Beleihung einer Lebens- oder Rentenversicherung
Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest rät Verbrauchern in der aktuellen Ausgabe, Renten- oder Lebensversicherungen nicht zu verkaufen oder zu kündigen, sondern über ein Policendarlehen zu beleihen. Der Grund: Bei der Beleihung bleibt die Versicherung im Besitz des Verbrauchers und schützt damit seine wichtige Altersvorsorge. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Aufnahme eines Policendarlehens. LifeFinance erklärt, wo die Unterschiede liegen und worauf der Verbraucher achten sollte.
Viele Versicherer ermöglichen ihren Kunden die Beleihung der Police. Diese kann mit einem Policendarlehen bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufwertes beliehen werden. Die Effektiv-Zinsen liegen laut FMH-Finanzberatung bei durchschnittlich 6,75 Prozent effektiv pro Jahr. Als günstige Alternative ermöglichen versicherungsunabhängige Anbieter die Beleihung einer Lebens- oder Rentenversicherung. Ihre Angebote sind meist günstiger als die der Versicherer. LifeFinance beispielsweise bietet zusammen mit der Volksbank Weschnitztal aktuell ein Policendarlehen ab 4,10 Prozent Effektivzins an, also knapp 40 Prozent günstiger.
Ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer beleiht seine Police beim Versicherer mit einer Kreditsumme in Höhe von 45.000 Euro. Der effektive Zinssatz liegt bei 6,75 Prozent. Das ergibt bei einer Laufzeit von drei Jahren Kosten von insgesamt rund 9.100 Euro. Wer dagegen das aktuell Angebot von LifeFinance in Anspruch nimmt, zahlt bei einem Effektivzins von 4,10 Prozent knapp 5.400 Euro. Die Ersparnis liegt mit 40 Prozent bei rund 3.700 Euro.
„Der Verbraucher sollte unbedingt verschiedene unverbindliche Angebote einholen und vergleichen“, sagt Ulf Spielmann, Geschäftsführer von LifeFinance. Doch wie auch beim Ankauf von Lebensversicherungen, so gibt es auch bei der Beleihung schwarze Schafe im Markt. Spielmann rät: „Ein seriöser Anbieter zahlt das Darlehen in einer Summe aus und ermöglicht jederzeit kostenlose Teil- oder Kompletttilgungen. Er verlangt neben einer Bearbeitungsgebühr und den Zinszahlungen keine weiteren Zusatzgebühren und versichert, dass kein Weiterverkauf des Darlehens an andere Kreditinstitute stattfindet“.











