(openPR) Im Verfahren des Landgerichtes Chemnitz, Az. 4 O 1209/11 hat das Gericht am 20.12.2011 darauf erkannt, dass der Euroweb Internet GmbH ein Zahlungsanspruch nicht zustehe. Das Urteil ist am 16.02.2012 rechtskräftig zur Vollstreckung gestempelt worden..
Wie zuvor in zahlreichen Fällen das LG Düsseldorf auch monierte das LG Chemnitz, dass während des Verfahrens um die Kündigung nach § 649 BGB gleich mehrere unterschiedliche und dem Prozessverlauf angepasste Aufstellungen hinsichtlich der (angeblich) erbrachten und nicht erbrachten Leistungen vorgelegt worden. Das Gericht konnte nicht mehr von der Glaubbarkeit der Zahlenwerke ausgehen und lehnte die Zahlungsklage der Euroweb vollständig ab.
Eine pikante Äußerung hob sich das Gericht für den letzten Satz des Urteils auf:
“Dies gilt um so mehr, als das der Vortrag der Klägerin auch nicht gänzlich mit dem Bilanzwerk der Klägerin übereinstimmt, aus dem hervorgeht, dass Webdesign-Leistungen gerade nicht durch fest angestellte Mitarbeiter der Klägerin sondern durch Dritte erbracht worden sind.”
In der Vergangenheit hatte die Euroweb - auf openPR.de und in anderen Presseportalen wie auch vor Gericht immer wieder vorgemacht, dass die Webdesign-Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht würden. Gerade aber der Anfang 2012 veröffentlichte Jahresbericht für das Jahr 2010 (mit Bilanz) lässt den von Gericht gezogenen Schluss zu. So liegen die Kosten für “Löhne und Gehälter” bei 3.570.268,41 Euro, “Sonstige betriebliche Aufwendungen” bei 13.094.754,11. Das ist fast das vierfache. Zu dem vertreibt die Euroweb Internet GmbH die Leistungen fast ausschließlich durch aktive Kaltanrufe aus Telefoncentern mit nachfolgendem Besuch von Außendiensten, wodurch enorme und am Markt kaum durchsetzbar erscheinende Vertriebskosten entstehen.
Zudem steht im Jahresbericht der Euroweb (AG Düsseldorf, HRB 42518) auch, dass Webdesignleistungen der Euroweb Internet GmbH nicht etwa wie beworben von Spezialisten, sondern von Lehrlingen ausgeführt werden.
Das Gerichte erkannte hier darauf, was auch in Blogs kolportiert wurde, nämlich dass der Vortrag, dass die Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht würden, unwahr sei.
In der Sache dürften nunmehr Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH wegen versuchten und vollendeten Betruges folgen. Mindestens in München, Memmingen, Leipzig und Hildesheim ermitteln die Staatsanwaltschaften bereits wegen des Vorwurfs des (Prozess-)Betruges.







