(openPR) Die Deutsche Börse AG plant eine Neusegmentierung des Freiverkehrs (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Als für die Marktteilnehmer wichtigste Änderungen sollen (i) das First Quotation Board vollständig geschlossen werden (seit Ende letzten Jahres besteht bereits ein Einbeziehungsstopp) und (ii) die Notierungsfolgepflichten im Entry Standard verschärft werden. Eine Verbindliche Regelung soll bereits im März 2012 von der Deutschen Börse AG beschlossen werden.
Das First Quotation Board soll nach den Planungen der Deutschen Börse AG im dritten Quartal 2012 vollständig geschlossen werden. Künftig soll der Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse in die Segmente „Quotation Board“ und „Entry Standard“ unterteilt werden. In das Quotation Board sollen jedoch neben Anleihen nur Aktien einbezogen werden können, die bereits ein Listing an einem anderen von der Deutschen Börse anerkannten in- oder ausländischen Handelsplatz haben.
Für die bisher im First Quotation Board gelisteten Unternehmen bleibt daher im Wesentlichen nur ein Wechsel in den Entry Standard, um ihre Notierung aufrecht zu erhalten. Der zwar grundsätzlich ebenfalls mögliche Wechsel in den regulierten Markt dürfte für die allermeisten betroffenen Emittenten nicht in Frage kommen.
Nachdem der Zugang zum Entry Standard nach den Plänen der Deutschen Börse künftig an die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gebunden ist, steht betroffenen Emittenten ein Wechsel in den Entry Standard nur mit gültigem Wertpapierprospekt offen. Emittenten, deren Aktien derzeit im First Quotation Board notiert sind und die innerhalb der letzten 12 Monate keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht haben, droht daher eine Kündigung der Einbeziehung, d.h. ein Delisting, spätestens zum dritten Quartal 2012.
"Betroffene Emittenten sollten daher umgehend die notwendigen Maßnahmen für die Erstellung eines Wertpapierprospekts ergreifen", so Rechtsanwalt Stefan Behrendt von der Krammer Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospekts, welcher lediglich für einen Wechsel in den Entry Standard konzipiert ist, sollten bei einer auf die Erstellung von Wertpapierprospekten im Small- und Mid-Cap-Bereich spezialisierten Boutique zwischen fünfundzwanzig- und fünfzigtausend Euro liegen.
Der ansonsten drohende Verlust der Notierung am Open Market dürfte für die betroffenen Emittenten einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil darstellen, da hierdurch der Zugang zum Kapitalmarkt verschlossen würde.
Darüber hinaus würde der Verlust der Notierung die Reputation des Unternehmens nachhaltig in Mitleidenschaft ziehen.
Eine Sonderregelung soll nach der derzeitigen Planung der Deutschen Börse AG nur für Unternehmen gelten, die bereits im Entry Standard gelistet sind, ohne hierfür ein Wertpapierprospekt erstellt zu haben. Nachdem in der Vergangenheit ein Zugang zum Entry Standard nicht an die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gebunden war, soll für diese Unternehmen eine Art „Bestandsschutz“ bestehen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Vorlage eines gebilligten Wertpapierprospekts damit zum Standard für Einbeziehungen in den Entry Standard wird, wird diesen Emittenten – um nicht negativ von diesem Standard abzuweichen – anzuraten sein, sich nicht auf die mögliche Sonderregelung zu berufen, sondern ebenfalls ein Wertpapierprospekt zu erstellen.
Als weitere Neuerung sollen die Notierungsfolgepflichten für die Emittenten im Entry Standard weiter verschärft werden und die Emittenten direkt zu deren Erfüllung verpflichtet werden.
Die neuen Bestimmungen sollen zu mehr Transparenz und Qualität am Entry Standard führen. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich die Anleger mit Hilfe der nun standardmäßig geforderten Wertpapierprospekte vor einer Investitionsentscheidung ausführlich informieren können.
"Alle Unternehmen, denen durch die neuen Regelungen der Verlust der Notierung am Open Market droht, sollten sich umgehend mit einem versierten, rechtlichen Berater sowie ihrem zuständigen Handelsteilnehmer abstimmen und unverzüglich die zum Erhalt der Notierung notwendigen Schritte einleiten", rät Rechtsanwalt Stefan Behrendt von der Krammer Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.










