14.09.2005 - 13:31 - Medien & Telekommunikation

TV-Stars klagen Oberstaatsanwalt an: Unser Publikum ist nicht geistig arm!

Pressemitteilung von: Gong Verlag

TV-Moderatoren klagen Hubert Harth (58) an, den Leiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Der Chefankläger hatte in Zusammenhang mit dem Vergewaltigungs-Prozess gegen Andreas Türck (36) das nachmittägliche Fernsehprogramm in Deutschland verunglimpft und als „Unterschichten-TV“ denunziert. Die TV-Stars wehren sich dagegen, für geistig arme Zuschauer zu arbeiten.

„Ich mache kein Unterschichtenfernsehen. Was denkt Herr Harth eigentlich, wer er ist. Die vielen Menschen, die bei uns einschalten, sind wahrscheinlich sogar wertvoller als so ein abgehobener Staatsanwalt, der das Volk nicht kennt, über das er mit zu Gericht sitzt. Das macht mich nachdenklich und traurig“, erklärt Pro Sieben-Moderatorin Alida Kurras ((28, „Das Geständnis – Heute sage ich alles“) in der jüngsten Ausgabe der Fernsehzeitschrift „die zwei“.

RTL-Jugendrichterin Kirsten Erl (38) aus Essen, die Nachfolgerin von Dr. Ruth Herz (60) meint: „Interessant ist, dass Herr Harth einerseits angibt, die Sendungen am Nachmittag nicht zu kennen, andererseits aber meint, darüber urteilen zu können“. Die Juristin echauffiert sich weite über den Behördenleiter: „Die Aussage von Herrn Harth finde ich sehr heftig. Wenn er von Unterschichtenfernsehen spricht, beleidigt er damit viele Menschen. Ich kenne übrigens viele Leute, die auch nachmittags den Fernseher einschalten und die sind nicht blöd, sondern sehr nett“.

Der Leitende Oberstaatsanwalt von Frankfurt weitet in „die zwei“ seine Vorwürfe gegen das „Unterschichten-TV“ aus. Hubert Harth sagt dem Blatt: „Am Nachmittag laufen doch quer durch alle Sender nur diese verflachten Programme für die geistig Armen. Das ist doch grauslich. Ich habe mir schon überlegt, den Apparat abzumelden. Ich schau abends nur Nachrichten, historische Dokumentationen und hin und wieder mal Tatort. Denn lieber lese ich eine gutes Buch oder gehe in die Oper“.

TV-Pfarrer Jürgen Fliege (58), elf Jahre lang fixer Bestandteil des ARD-Nachmittags, liest dem öffentlichen Ankläger die Leviten: „Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, ich nehme auf Grund Ihres Vornamens an, dass Sie römisch-katholisch erzogen worden sind. Deshalb müssten Sie eigentlich noch wissen, dass die ‚geistig Armen’, die Sie da quer durch alle Kanäle, also auch durch meine ARD, als ‚Unterschicht’ verspotten, in der Bibel von Jesus selig gesprochen wurden“.

Fliege weiter: „Martin Luther legt auch für Staatsanwälte das achte Gebot von der Ruf- und Ehrverletzung so aus: Begegne in Deinem Leben allen Menschen so, dass Du ‚Gutes von ihnen redest und alles zum Besten kehrst!’ Wäre das ein Spruch über ihrem Schreibtisch ?“

Den Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen um Hubert Harth bildeten Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Frankfurt, den Prozess gegen Andreas Türck nur initiiert zu haben, weil der Angeklagte prominent ist. Diese Kritik hatte der Leitende Oberstaatsanwalt mit einer Diffamierung der deutschen Fernsehsender und ihres Publikums zurückgewiesen: „Unsinn! Ich kannte Türck überhaupt nicht. Und die anderen Kollegen sehen auch kein Unterschichten-TV“.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.


Gong Verlag GmbH & Co. KG
Chefredaktion "die zwei"
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning

Für Rückfragen:
Jörg Seewald
Redaktion "die zwei"
Tel.: 089/ 272 70 - 7362


News-ID: 60561 • Views: 3367

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr