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IG Nierenlebendspende e. V. zur geplanten Novelierung des Transplantationsgesetzes

23.01.201216:59 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Wie aus der Presse zu entnehmen ist, plant die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der
versicherungsrechtlichen Absicherung der Nierenlebendspender. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

Die bisherige unklare Regelung führte häufig zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Krankenkassen des Spenders und des Empfängers und auch der Unfallkasse. Die Gesetzeslücke ließ als zu oft an den Folgen der Spende erkrankte Nierenlebendspender im Regen stehen.



Besonders hoffnungsvoll stimmt die geplante Beweislastumkehr. Wird sie sich tatsächlich im Gesetz verankern lassen, wären auch weniger bekannte, aber sehr oft auftretende Komplikationen nach der Nierenlebendspende wie z. B. die Fatigue-Symptome abgesichert. Denn dann müsste der Beweis seitens der Versicherungsträger erbracht werden, dass diese schwere und je nach Studie zwischen 8 und 42 % der Spender betreffende Folge nicht durch die Spende indiziert ist.

Wir sehen die Entwicklung auch als ersten Erfolg unserer Vereinsarbeit, da wir gerade in den letzten Monaten durch Aufklärungsarbeit im Internet und Informationskontakten zu Medizinern, Politikern und Presse für eine Verbesserung der Spendersituation geworben haben.

Wir sehen aber die Intention der Gesetzesver-besserung äußerst kritisch. Mit dem Argument, dass es nicht genügend Spenderorgane gibt, sollen Menschen durch die angebotene Absicherung zur Lebendorganspende animiert werden. Völlig außer Acht wird dabei gelassen, dass eine Lebendorgan-spende, die für eine Teilleber und eine Niere möglich ist, mit sehr großen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Der in den Presseveröffentlichungen angegeben Fall, dass die verbleibende Niere versagt, ist sehr selten. Andere Risiken, wie Narbenbrüche und insbesondere die chronische Müdigkeit bis hin zur chronischen Erschöpfung, stark verminderte körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, die auf Grund veränderter Filter-, Hormon- und Immun-situation im Körper nach der Spende auftreten können (Fatigue-Symptome), sind wesentlich häufigere Einschränkungen, die auch mit der besten versicherungsrechtlichen und medizinischen Versorgung nicht mehr ungeschehen gemacht werden können.

Es wird also weiterhin suggeriert, dass zumindest die Nierenlebendspende mit einer Blinddarmoperation
vergleichbar ist. Dabei wären eine deutliche Verbesserung der Evaluation der potentiellen Spender, sowie eine wirklich umfassende Aufklärung über diese Risiken genauso wichtig, wie die Absicherung im Schadensfall. Es ist auch im Sinne der kranken Empfänger besser vor der Spende die Risiken für den Spender zu minimieren, als nach der Spende den Schaden zu regulieren.

Hier sehen wir auch aus eigener Erfahrung unserer Mitglieder nach wie vor sehr großen Handlungsbedarf
insbesondere auf Seiten der Medizin, die sich bis heute einer umfassenden Aufklärung der potentiellen Spender verweigert und mit unwissenschaftlichen Argumenten (z. B. „über 90 % der Spender würden es wieder tun…“) versucht, von den wahren Risiken abzulenken.

Denn hinter der medizinisch möglichen Organspende steht ein so starkes System wirtschaftlicher Interessen (Kliniken, Krankenkassen, Pharmaindustrie), dass viele Transplantationsärzte, deren Aufgabe es eigentlich ist Menschenleben zu schützen, auf dem „Spenderauge“ blind sind.

Wir unterstützen daher auch diejenigen unserer Mitglieder, die durch aktuelle Klagen gegen die jeweiligen Kliniken wegen der unterlassenen Aufklärung den nötigen Druck aufbauen, um endlich diese Misere, die wahrlich kein Ruhmesblatt der Medizin ist, abzustellen.

Die geplante Gesetzesänderung des Transplantationsgesetzes zur Absicherung der Lebendorganspender ist ein erster richtiger Schritt. Keinesfalls jedoch darf sie von den großen gesundheitlichen Risiken für die Lebendorganspender ablenken. Sie darf nicht als Feigenblatt der Transplantationsindustrie zum Abdecken der viel zu häufig auftretenden Gesundheitsschäden bei Spendern missbraucht werden.

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