(openPR) ALZheimer ETHik e.V. sieht das Inkrafttreten des Familienpflegezeitgesetzes als ersten kleinen Schritt in Richtung politischer und gesellschaftlicher Wahrnehmung pflegender Angehöriger.
Der komplexen individuellen Lebenssituation Demenzkranker und ihrer Angehörigen allerdings trägt das Gesetz nicht ansatzweise Rechnung.
Zeitlich stellt sich die oft langjährige Betreuung und Begleitung demenzkranker Menschen sehr unterschiedlich dar, sowohl was den täglichen Hilfsbedarf, als auch was die Gesamtdauer der Pflege betrifft.
Nicht jede/r berufstätige Angehörige wohnt in erreichbarer Nähe zum Pflegebedürftigen. Wie sollen da mindestens 15 Stunden pro Woche in einer Pflege- bzw.Betreuungstätigkeit realisiert werden?
Warum beinhaltet das Gesetz keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit?
Ambulante Sorgearbeit wird in Zukunft nicht mehr kostenneutral und weitgehend ehrenamtlich erbracht werden können. Über ein individuelles Pflegebudget muss nachgedacht werden.
Nicht nur die technische, professionelle Pflege ist zu vergüten, sondern auch die empathische, dem Mensche zugewandte Begleitung.
ALZheimer ETHik e.V. fordert nachdrücklich die Erstellung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für die ganzheitliche ambulante Pflege Demenzkranker auf der Basis eines reformierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs











