(openPR) Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt BUND-Klage
Am heutigen Donnerstag verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V., gegen die 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für das Projekt „Stuttgart 21“ im Planfeststellungsabschnitt 1.1. Mit dieser Planänderung wurde der Bahn die Zentralisierung des Grundwassermanagements im Mittleren Schlossgarten genehmigt. Der BUND als anerkannter Naturschutzverband möchte mit der Klage seine – vom Gesetzgeber vorgesehene – Beteiligung an dem Planänderungsverfahren erwirken. 
Mannheim. „Wir gehen mit Zuversicht in die mündliche Verhandlung und hoffen, dass für uns drei wichtige Rechtsfragen zum Umfang unserer Beteiligungsrechte, zum Stellenwert des Artenschutzes bei Großprojekten und zur Mischfinanzierung des Bahnhofsprojektes geklärt werden“, sagte Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND am Rande der mündlichen Verhandlung vor dem VGH in Mannheim.
Im Rahmen einer Akteneinsicht hatte der BUND festgestellt, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) bereits im Frühjahr 2010 ein 5. Planänderungsverfahren durchgeführt hat. Gegenstand dieser Planänderung war die Zentralisierung des ursprünglich dezentral geplanten Grundwassermanagements im Mittleren Schlossgarten. Entgegen der geltenden Rechtslage wurde der BUND als anerkannter Naturschutzverband in dem vereinfacht durchgeführten Planänderungsverfahren nicht beteiligt. „Wir möchten im Zuge des Verfahrens die Gewissheit erlangen, dass das im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehene Verbandsbeteiligungsrecht zukünftig tatsächlich auch eingehalten werden muss“, erläutert Frieß die Absichten des BUND. Das Schließen von Schlupflöchern wie etwa der Möglichkeit, vereinfachte Verfahren ohne Beteiligung von Verbänden durchzuführen, komme letztlich allen Beteiligten zugute. „Es liegt auch im Interesse von Projektträgern, dass anerkannte Fachverbände mit ihrer unabhängigen Expertise frühzeitig beteiligt werden“, so Frieß, „das trägt schließlich zur Verbesserung der Planungsqualität bei.“
Im Falle des Verfahrens zur 5. Planänderung bei „Stuttgart 21“ wurden wichtige artenschutzrechtliche Probleme fahrlässig beiseitegeschoben. Insbesondere ein mögliches Vorkommen des Juchtenkäfers war den zuständigen Behörden wie dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart bekannt, wurde aber bei der Erteilung der Fällgenehmigungen für Bäume im Mittleren Schlossgarten überhaupt nicht berücksichtigt. „Dies hätte bei frühzeitiger Beteiligung des BUND vermieden werden können“, betont Frieß. Der BUND-Landesgeschäftsführer unterstreicht, dass Effizienz eben nicht bedeute, ein Verfahren auf dem kurzen Dienstweg durchzupeitschen.
Der BUND rügt darüber hinaus, dass im gesamten bisherigen Planungsverfahren die Belange geschützter Arten nicht ausreichend untersucht wurden und es keine rechtsverbindlichen Vorgaben an die Bahn gibt, wie diese artenschutzrechtlichen Defizite geheilt werden können. „Eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung und eine freiwillige ökologische Baubegleitung seitens der Bahn sind nicht ausreichend. Wir hoffen, dass der VGH hier der Bahn zwingende Vorgaben macht“, so Frieß.
Als dritten Aspekt greift der BUND in seiner Klage die Mischfinanzierung von Stuttgart 21 zwischen den Projektpartnern Bahn, Bund, Stadt und Region Stuttgart sowie Flughafen Stuttgart an. „Die im Finanzierungsvertrag vereinbarte Mischfinanzierung ist unserer Ansicht nach verfassungswidrig und verstößt gegen bindende Vorgaben des Grundgesetzes“, so Frieß. Damit sei der Finanzierungsvertrag in seiner heutigen Form rechtswidrig und unwirksam. Dem Projekt Stuttgart 21 fehle damit die finanzielle Grundlage, da eine ausschließliche Finanzierung durch die Bahn nicht gewährleistet ist. „Weil aufgrund der verfassungswidrigen Finanzierung auch kein überwiegendes öffentliches Interesse mehr bestehen kann, entfällt auch die Rechtfertigung für den Bau von Stuttgart 21“, betont Frieß.
Die Pressemitteilung enthält 4092 Zeichen (mit Leerzeichen).
Für Rückfragen:
- Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer, Tel. 0171-2189243,

- Dr. Tobias Lieber, Rechtsanwalt, Tel. 0761-2026990,

- Gergely Kispál, Presse, Tel. 0711-62030617,









