(openPR) Zum zweiten innerhalb relativ kurzer Zeit hat ein Landgericht die Klage eines Investors gegen einen durch unsere Kanzlei vertretenen Vermittler, der in ein Blockheizkraftwerk, vertrieben von der mittlerweile insolventen Nürnberger GFE-Gruppe, investiert hatte, abgewiesen. Erneut geht das Landgericht nicht von einer Anlageberatung aus, sondern nur von einem Vermittlungsvertrag, und erneut stellt das Landgericht fest, dass der Käufer nicht die Verantwortung für die Investition auf den Vermittler abwälzen kann, wenn dieser einen Plausibilitätscheck durchgeführt hat und zudem den Käufer auf die mit einem solchen Investment immer verbundenen Risiken hingewiesen hat.
Anders als es von anderen Kanzleien in verschiedenen Internetanzeigen und Foren vertreten wird zeigt diese Entscheidung erneut, dass die Haftung der Vermittler keineswegs automatisch gegeben ist und dass sich insbesondere solche Geschädigte, die keine Rechtsschutzversicherung haben, sehr gut überlegen sollten, ob sie wirklich eine Klage gegen den jeweiligen Vermittler starten.
Dr. Marcus Mey, Rechtsanwalt
Herrmann & Mey Rechtsanwälte
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Rechtsanwältin Barbara Wollstadt ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, Rechtsanwältin Daniela Leikam Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt Dr. Marcus Mey Fachanwalt für Arbeitsrecht.